Nochmals zu der Fülleinrichtung.
Meine Aussage aus meinem vorhergehenden Beitrag stammen aus folgender Quelle.
In der Ece-Regelung 67.1 Teil II Abschnitt 17.10.2. steht hierzu folgendes.
Bei Anordnung des LPG-Behälters im Fahrgastraum oder in einem abgetrennten Kofferraum ist die Fülleinrichtung außen am Fahrzeug anzubringen.
Danach ist ein Füllanschluss an der Außenwand nur dann erforderlich, wenn der LPG Behälter im Womo untergebracht ist. Ist der LPG-Behälter außerhalb, also im Gaskasten, untergebracht ist kein Betankungsschlauch erforderlich.
Rumbaka hat geschrieben:Wir haben seit 2012 ein Gastankflsche, die jedoch im letzten Jahr durch eine neue, fest eingebaute, ersetzt wurde. Jetzt habe ich bei ''PROGAS'' gelesen, das das selbständige Tanken bei (Autobahn-) Tankstellen nicht mehr erlaubt ist! Bis jetzt hatten wir damit keine Probleme und dies ist auch der Grund weshalb wir damals eine Tankgasflasche angeschafft haben.
Welche Erfahrung haben andere Tankgasflaschen-Besitzer damit gemacht?
Kannst Du den Text von Progas verlinken?
Für deutschen Tankstellen gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), egal ob an der Autobahn oder sonst irgendwo.
Wenn der LPG Behälter regelkonform eingebaut ist, kann man auch tanken.
Gruß
Scout