von Gast » 29.01.2004 - 09:34:47
Ist schon eine verfahrene Sache mit der Dichtigkeitsgarantie und eine echte Verunsicherung des Verbrauchers was er tun darf und was nicht und damit ein unhaltbarer Zustand.<br><br>Eigentlich habe ich mir folgendes Konzept zurechtgelegt:<br><br>1. Kabinendurchführungen, wenn nötig, lasse ich von einer werksfremden Fachfirma "um die Ecke" anfertigen. Auf die fachgerechte Ausführung dieser Arbeit, also auch Abdichtung, habe ich Gewährleistung (Zeitraum für jeden Fall klären!).<br>2. Die Feuchtemessungen/Dischtigkeitsprüfungen lasse ich von der Hymer-Werkstatt machen und bezahle diese dort auch, wobei ich neue Kabinendurchführungen vorher deklariere und die Örtlichkeit im Protokoll festhalten lasse und in die Prüfung mit einbeziehen lasse. Ist die Hymer-Werkstatt der Meinung, dass eine Neuabdichtung der Kabinendurchführung aus Sicherheitsgründen notwendig, soll sie das machen.<br><br>Im Falle eines Schadens halte ich mich an die Hymer-Werkstatt, nur in begründeten Ausnahmefällen (Erneuerung der "fremderstellten" Kabinendurchführung durch die Hymer-Werkstatt während der Gewährleistungszeit der Fremdwerkstatt!) reiche ich die Kosten durch. Eine Gelegenheit zur Nachbesserung bekommt die Fremdwerkstatt von mir nicht, weil bei einer Undichtigkeit sofortiger Handlungsbedarf gegeben ist.<br><br>Aus Äpfel und Ende des "Eiertanzes"! <br><br>Nicht einfach die Geschichte, aber irgendwie muss man praktisch weiter kommen.<br><br>Andere Meinungen?<br>