Winterreifen

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Winterreifen

Beitragvon Hugole » 15.10.2004 - 09:37:40

Hallo zusammen,
wer kennt sich mit den Winterreifen oder überhaupt mit den Größen aus.

Bei mir ist montiert; 215/70R15C 109/107Q

kann ich dann auch

215/75R16C montieren :?:

Dank für Info`s

Grießle
Martin
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Beitragvon heulnet » 15.10.2004 - 10:04:06

wenn diese grösse in deiner zulassung steht dann ja. wenn sie nicht da steht kann es dir der reifenhändler sagen und mit was für auflagen das zu geschehen hat.
heulnet
 

Beitragvon Big-opa » 15.10.2004 - 18:46:47

Nur die Reifen fahren - wie im Kfz Schein angegeben.

Andere Größen nur wenn sie vom TÜV Freigegeben werden.

gruß Martin.
Big-opa
 

Beitragvon Alfrederix » 15.10.2004 - 19:08:08

Hallo,

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug überhaupt mit 16? Felgen ausgerüstet werden darf.

Der Unterschied des Abrollumfangs zwischen den beiden Reifengrößen ist 147 mm, das entspricht 6,8%. Wenn 215/70R15 die kleinstmögliche zugelassene Rad-Felgenkombination ist, dann könnte ein wohlgesonnener TÜV- Prüfer die Kombination 215/75R16 eintragen. Eher wahrscheinlich ist aber, dass eine Tachoangleichung verlangt wird. Das hat dann zur Folge, dass du deine alten Räder nicht mehr verwenden kannst.

Auf jeden Fall erst mal den TÜV konsultieren.

Bedenke auch, dass sich mit größeren Rädern das Drehmoment an den Antriebsrädern verringert = weniger Power.

Grüße Alfrederix
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Beitragvon pstein » 19.10.2004 - 12:48:17

Hallo, nur die Reifen fahren, die im Fahrzeugschein eingetragen sind. Sonst bekommst Du Ärger mit TÜV & Wegelagerer ( Polizei ). Desweiteren ist es ja so, dass die größeren Reifen auch eine größere Felge benötigen. Auch dies muß im Fahrzeugschein eingetragen sein oder werden wenn möglich.


Gruß piet
Woher du kommst ist doch egal,
du hast doch sowieso keine Wahl,
du fällst vom Himmel irgendwann irgendwo,
dass nennen die dann Heimat oder so.


per aspera ad astra
piet
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Beitragvon Christine » 19.10.2004 - 13:37:51

Hi,

habe in meinem Pferdehänger auch einen Zoll größere Reifen aufziehen lassen. Dies muß allerdings vom TÜV abgenommen werden und in den Schein eingetragen werden. Lt. Aussage des Tüv´s ist dies generell auch für Autos (und dann wohl auch für Womo´s) möglich. Allerdings muß noch genug Platz sein!

Gruß

Christine
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