in einem früheren (Berufs)leben habe ich einige male die Fahrzeuge, die für einen Rückruf in Frage kamen, ermittelt.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Rückrufen:
1. sicherheitsrelevante Mängel
2. allgemeine Mängel
Kategorie 1 ist beim Kraftfahrtbundesamt meldepflichtig und muss auch veröffentlicht werden.
Jetzt kann der Hersteller es sich aussuchen, ob er die Halter vom KBA anschreiben lässt, oder ob er sich vom KBA die Daten der Halter geben lässt und sie dann selbst anschreibt. Ist eine Kostenfrage, wird mal so, mal so gehandhabt. Die Halter werden anhand der 17stell. Fahrgestellnummer ermittelt, in neudeutsch VIN (vehicle identification number)
Scheuernde Bremsschläuche oder sich bei hohen Kurvengeschwindigkeiten überschlagende Audi TT sind Kategorie 1
Kategorie 2 sind die Fahrzeuge, bei denen im Laufe der Zeit ein Mangel festgestellt wird, und dieser Mangel wird bei der nächsten Inspektion abgestellt. In diesem Fall kann es sein, dass nur die Händler informiert werden, und wenn so ein Fahrzeug in die Werkstatt kommt, wird das eben gleich mitgemacht. Die Kundschaft weiss davon oft gar nichts - kann so sein, muss aber nicht.
Schliesslich ist jeder Rückruf ja auch ein bisschen rufschädigend.
Wenn jetzt euer Womo in der Winterpause ist, Saisonkennzeichen, dann ruft doch gerade mal euren Händler an, und erklärt ihm die Situation. Meines Wissens bekommt der Händler sein Geld, egal wann er die Arbeiten ausführt - ihr könntet ja bereits in Agadir sein, dann seit ihr vor April ja auch nicht zurück

Ich hoffe dass dieser Beitrag mehr zur Aufklärung, als zur allgemeinen Verwirrung beigetragen hat.
Freundlicher (Rück)Ruf
Gwaihir
