Mitteilung für die Ford Fahrer

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Mitteilung für die Ford Fahrer

Beitragvon pluspetit » 12.04.2005 - 10:04:00

Hallo,

bei unserem Challenger dient als Basis ein Transit Bj. 04.2003 mit der 125 PS 2,4 l Maschine.

Wir empfehlen allen Besitzern dieses Typs mal das Antriebsrad der Wasserpumpe kritisch zu begutachten. Bei unserem ist bei Km -Stand 24.000 selbiges auf der Antriebwelle gebrochen. Dabei ist es sauber um die Befestigung an der Mittelachse herausgebrochen, - wie "herausgesägt". Damit fällt dann der Keilriemen, Lichtmaschine, Servolenkung und Unterdruckverstärkung der Bremse sowie nat. die Kühlung aus.

Lt. Werkstatt ein eindeutiger Materialfehler (der scheinbar nicht nur bei uns auftrat). Der gestellte Kulanzantrag brachte gerade einmal ca. 20 % der Reparaturkosten von ca. 400 EUR.
Der Defekt kündigte sich übrigens nicht an. Am Montagabend das Womo ganz normal abgestellt. Am Donnerstagabend wieder gestartet, sofortiger Ausfall.

Ärgerlicher ist aber, dass ggfs der Urlaub ins Wasser fällt oder erst verspätet angetreten werden kann. Glücklicherweise ist uns das jetzt und nicht erst im Juli passiert, wenn es zur Fähre geht.

Lg

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Beitragvon Seekater » 12.04.2005 - 10:30:00

Hallo pluspetit,

guter Tip, danke.

Gruß
Seekater
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Beitragvon mj » 12.04.2005 - 10:37:07

Da muss doch noch Garantie drauf sein?

Frag nochmal nach, ob das nicht ein Fehler ist.
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Re: Mitteilung für die Ford Fahrer

Beitragvon Jens_M » 12.04.2005 - 11:28:53

pluspetit hat geschrieben:Hallo,

bei unserem Challenger dient als Basis ein Transit Bj. 04.2003 mit der 125 PS 2,4 l Maschine.

Wir empfehlen allen Besitzern dieses Typs mal das Antriebsrad der Wasserpumpe kritisch zu begutachten. Bei unserem ist bei Km -Stand 24.000 selbiges auf der Antriebwelle gebrochen. Dabei ist es sauber um die Befestigung an der Mittelachse herausgebrochen, - wie "herausgesägt". Damit fällt dann der Keilriemen, Lichtmaschine, Servolenkung und Unterdruckverstärkung der Bremse sowie nat. die Kühlung aus.

Lt. Werkstatt ein eindeutiger Materialfehler (der scheinbar nicht nur bei uns auftrat). Der gestellte Kulanzantrag brachte gerade einmal ca. 20 % der Reparaturkosten von ca. 400 EUR.
Der Defekt kündigte sich übrigens nicht an. Am Montagabend das Womo ganz normal abgestellt. Am Donnerstagabend wieder gestartet, sofortiger Ausfall.

Ärgerlicher ist aber, dass ggfs der Urlaub ins Wasser fällt oder erst verspätet angetreten werden kann. Glücklicherweise ist uns das jetzt und nicht erst im Juli passiert, wenn es zur Fähre geht.

Lg

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Das verstehe ich nicht.
Nach aktuellem Recht, hast Du eine Gewährleistung des Händlers von 2 Jahren auf alle erworbenen Produkte.
Bei einem Baujahr 04-2003 ist diese ja nun wohl noch nicht rum. Außerdem gilt nicht das Baujahr, sondern der Erwerbszeitpunkt.
Des Weiteren ist ein Materialfehler ein versteckter Mangel, für dessen Beseitigung der Händler auch NACH der Gewährleistungsfrist gebunden ist.
SOOOOO einfach kommen die nicht davon.
Du solltest UNBEDINGT einen RA einschalten. Wenn Du RS-Versichert bist, solltest Du darüber noch nicht einmal nachdenken.
Wichtig ist nur, dass die Werkstatt keine Gelegenheit hat die beschädigten Teile "verschwinden zu lassen". Diese müssen Dir auf alle Fälle zur Verfügung gestellt werden, damit ein Gutachten erstellt werden kann.

Lass Dich bloß nicht über den Tisch ziehen.

Schönen Gruß
Jens
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... und wie wirst DU diesen Tag verbringen?
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Re: Mitteilung für die Ford Fahrer

Beitragvon Seekater » 12.04.2005 - 13:03:40

Jens_M hat geschrieben:
pluspetit hat geschrieben:.....
Bj. 04.2003 ......
.....
Der gestellte Kulanzantrag brachte gerade einmal ca. 20 % der Reparaturkosten von ca. 400 EUR......


Das verstehe ich nicht.
Nach aktuellem Recht, hast Du eine Gewährleistung des Händlers von 2 Jahren auf alle erworbenen Produkte.
Bei einem Baujahr 04-2003 ist diese ja nun wohl noch nicht rum. Außerdem gilt nicht das Baujahr, sondern der Erwerbszeitpunkt.
.......

Lass Dich bloß nicht über den Tisch ziehen.

Schönen Gruß
Jens


Hallo Pluspetit,

mir ging eben Dein Thread noch durch den Kopf .... wie war das EZ-Datum doch noch :? .......

Also schnell noch einmal eingelockt und nachgesehen...... Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen: Du dürftest (eben noch) Anspruch auf volle Erstattung der Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haben. Hier die Fakten:

- Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Kaufdatum
- Du mußt (auf zumutbare Art) nach 6 Monaten "beweisen", daß der Fehler beim Kauf bereits "drin" war, was bei der Art Deines Defektes "Materialfehler" kein Problem sein sollte (wie soll der Fehler auch nachträglich in die Riemenscheibe gekommen sein......)
- Rechte hast Du gegenüber dem Händler, der Dir den Wagen verkauft hat, der wiederum seine Vorlieferanten (und damit auch Ford) in Anspruch nehmen kann.
- Kfz-Werkstätten gehen (sehr) gerne nur nach der für sie einfach abrechenbaren Herstellergarantie (von 1 Jahr, die in diesem Fall um ist). Das ist für Dich jedoch irrelevant; weise auf die 2 jährige gesetzliche Gewährleistung hin und verlange vollständige Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Kommst Du bei Ford nicht klar, muß Du dann leider den Weg über Deinen Händler gehen; nur gegenüber dem hast Du Rechte. Der wird zweifelsohne viel lamentieren ("wie komme ich denn wieder an mein Geld")...... Laß Dich hier jedoch nicht beeindrucken, da liegt (sehr) viel im Argen, viele habe zu schlampige Buchführungen (und einfach keine Lust) Ihre Vorlieferanten in Regreß zu nehmen. Das ist jedoch deren Problem. Scheue Dich also nicht - sofern Du nicht weiter kommst - einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das Recht ist auf Deiner Seite, 100 %ig.

Gruß
Seekater
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Beitragvon pluspetit » 12.04.2005 - 15:02:29

Hallo,

danke für die gutgemeinten Tips. Wir sind ja selber RAe.
Beim Baujahr hat sich ein Tipfehler eingeschlichen, Bj. ist 04.2002, EZ 06.02.
Damit ist Gewährleistung leider durch.

Sorry, und danke.

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