Nasenbär hat geschrieben:Hallo zusammen,
. Auf Nachfrage erhielt ich die Antwoert: es ist eine reine Formsache, damit die Garantie nicht verfällt. Mit Messgeräten ist eine Prüfung nicht möglich, weil unterschiedliche Streben zur Befestigung der Möbel eingezogen werden und die Prüfpunkte nicht mehr allgemein bekannt sind. Wenn wirklich Wasser reinkommt, fällt das dann unter die Herstellergarantie, wenn die Dichtigkeitsprüfungen regelmäßig nachgewiesen sind.
Für mich bedeutet diese Prüfung reine Abzocke, denn Wasserflecken erkennte ich selbst und was anderes wurde da nicht gemacht, als nach Verfärbungen zu gucken.
Moin,
bedenklich - das was der Hdl. da gemacht hat.
Bei Feuchtigkeitsschäden wird der Hersteller ein Prüfprotokoll verlangen.
Bei unserem Karmann gibt es ein solches.
Der Hersteller verlangt die Einsendung innerhalb 1 Woche nach Prüfung und setzt ein entspr. Meßgerät voraus.
Somit ist der lückenlose Nachweis gesichert.
Wie willst Du den die Prüfung nachweisen - etwa nur mit der Rechnung?
Ich würde mich auf solche aussagen nicht einlassen.
Gruß
Dirk