von happyhymer » 13.02.2003 - 15:02:30
Hallo "Dickschiffbeweger" (der blanke Neid...),<br><br>hier ein Zitat vom Bundesverkehrsministerium:<br>31. August 2002, Nr.: 361/02 <br><br><br><br>"Halter privat genutzter Wohnmobile werden künftig entlastet." Das sagte Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, am Samstag in Düsseldorf anlässlich der Eröffnung des Caravan Salons 2002. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssten zukünftig erstmals im dritten Zulassungsjahr und dann alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Für Wohnmobile zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen werde es bis zum achten Zulassungsjahr einen Zweijahresrhythmus und danach jährliche Untersuchungen geben. Über 7,5 Tonnen bleibe es bei der jährlichen HU, aber die Sicherheitsüberprüfungen entfielen. Diese Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung für privat genutzte Wohnmobile sollten noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten."<br><br>Zufrieden?<br><br>Jetzt musses bloß noch tatsächlich in Kraft treten...<br><br>Gruß<br><br>martin alias happyhymer <br>