HU-Fristen für neue WoMos bis 7,5 to

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HU-Fristen für neue WoMos bis 7,5 to

Beitragvon CharlesSeiller » 13.02.2003 - 13:45:22

Hallo,<br>ich habe gerade im "Technik und Motor"-Teil der FAZ gelesen, daß für neu zugelassene Wohnmobile zwischen 3,5 bis 7,5 to ZulGG für die erste HU eine Zwei-Jahresfrist gilt, danach jährliche HU. Das mit der jährlichen HU war mir bekannt, aber nicht, daß für die erste HU eine Zweijahresfrist gilt. Stimmt das ? Mein neues Wohnmobil (7,49 to Zul.GG) hat nämlich nur eine Ein-Jahresfrist bekommen. Danke für Eure<br>Antworten!<br>Viele Grüße  von Charles Seiller, Hamburg
CharlesSeiller
 

Re: HU-Fristen für neue WoMos bis 7,5 to

Beitragvon Christine » 13.02.2003 - 14:36:14

Hallo!<br><br>In der neuen Promobil (Ausgabe 03/03) ist gerade ein Bericht über die neuen Fristen:<br><br>Jetzt soll die Verlängerung erst ab dem 2. Quartal eingeführt werden. Es wird aber nicht auf die Frist zur ersten HU eingegangen!<br><br>Wir haben aus diesen Gründen unser Womo von 3,85 t. auf 3,5 t. ablasten lassen und trotzdem noch 600 kg Zuladung!<br><br>Gruß<br><br>Christine
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Re: HU-Fristen für neue WoMos bis 7,5 to

Beitragvon happyhymer » 13.02.2003 - 15:02:30

Hallo "Dickschiffbeweger" (der blanke Neid...),<br><br>hier ein Zitat vom Bundesverkehrsministerium:<br>31. August 2002,  Nr.: 361/02 <br><br><br><br>"Halter privat genutzter Wohnmobile werden künftig entlastet." Das sagte Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, am Samstag in Düsseldorf anlässlich der Eröffnung des Caravan Salons 2002. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssten zukünftig erstmals im dritten Zulassungsjahr und dann alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Für Wohnmobile zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen werde es bis zum achten Zulassungsjahr einen Zweijahresrhythmus und danach jährliche Untersuchungen geben. Über 7,5 Tonnen bleibe es bei der jährlichen HU, aber die Sicherheitsüberprüfungen entfielen. Diese Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung für privat genutzte Wohnmobile sollten noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten."<br><br>Zufrieden?<br><br>Jetzt musses bloß noch tatsächlich in Kraft treten...<br><br>Gruß<br><br>martin alias happyhymer <br>
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