von Seekater » 26.08.2004 - 14:30:56
[quote author=Jostimaus link=board=WOMO-Technik;num=1093385783;start=0#5 date=08/26/04 um 08:27:21]......<br>wir haben unseren Eura I635LS seit Mai 2003 als Neufahrzeug ........<br>......wenn EURA seiner Garantieverpflichtung nachkommen würde. <br> [/quote]<br><br>[quote author=heulnet link=board=WOMO-Technik;num=1093385783;start=0#8 date=08/26/04 um 11:51:05].......<br>nur ist das ganze system schwachsinn. der hersteller hat das teil gebaut und wenn er pfusch liefert so sollte er diesen beseitigen......<br>[/quote]<br><br>Hallo heulnet,<br>hallo jostimaus,<br><br>Euch ehrt es, daß Ihr sachlich orientiert denkt. Wer den Mist "verbockt" hat muß Ihn auch auslöffeln...... doch muß das auf der Basis der Gesetze sein, denn dann passiert genau das, über das hier berichtet wird: Eura kommt seinen (vermeintlichen) Verpflichtungen nicht nach, weil keine bestehen. Zu den Begriffen:<br><br>Garantie ist ein Vertrag zwischen Hersteller und dem Endkunden worin der Hersteller nach seinem Gutdünken kostenlose Leistungen unter gewissen Bedingungen verspricht.<br><br>Gewährleistung ist im BGB geregelt und bezieht sich auf die Parteien eines Kaufvertrages.<br><br>Im vorliegenden Fall geht es eindeutig um Mängel aus einem Kaufvertrag zwischen Händler und Käufer. Natürlich sind diese Mängel von Eura hervorgerufen worden, jedoch vom Händler ohne Kontrolle weiterverkauft worden. Natürlich kann der Händler, das nicht ohne Eura beseitigen, doch er hat ja das WoMo auch von Eura gekauft, ist Vertragshändler von Eura und Eura hat gegenüber dem Händler seine Pflichten. Der eigentliche, der hier "in Deckung geht" ist der Händler, der verweist an Eura, Eura spielt mit, solange es Telefonate, Kundenbetreuung ist, doch dann ist Schluß. Fakten, Taten, zwischen Endkunden und Eura ? Wieso ? Was hat der Händler schriftlich reingegeben, wie ist der Sachstand im Verhältnis Händler/Eura ? Nur das ist das Maß, nachdem Eura handelt.<br><br>Hier hilft nur eines: Beim Händler schriftlich (Notfalls per Einschreiben/Rückschein) Termine vereinbaren, Fristen setzen, mahnen. Nur der Händler - der Kaufvertragspartner - ist Ansprechpartner für die Gewährleistung. Nur auf der Basis unserer Gesetze haben wir Durchgriff, auf dieser Basis urteilen Richter. Einmal fragen - bei Eura - wann denn die Gewährleistungsanzeige vom Händler eingegangen ist (um sich ein Bild über den Händler zu machen) ist erlaubt, um dann im nächsten Schreiben dem Händler "Druck" zu machen. Das Genze wird gerne von nahezu allen Händlern so inszeniert "Ich armer Händler, kann ja gar nichts.......", der Kunde geht zum Hersteller und ist ersteinmal beschäftigt ohne irgendetwas zu bewirken.<br><br>Und: letztlich "badet" Eura schon die Sache aus, der Händler läßt sich ja seine Arbeitszeit von Eura bezahlen, bezieht (kostenlos im Gewährleistungsfall) das Material von Eura....... also paßt doch, oder ?<br><br>Viele Grüße<br>Seekater<br><br><br>
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung