Tandem auf Heckfahrradträger

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Tandem auf Heckfahrradträger

Beitragvon Gizmo » 10.10.2004 - 20:38:19

Hallo,<br><br>ich suche einen Heckträger, der <br>a) an den Sprinter passt und<br>b) mit dem ein Tandem transportiert werden kann.<br><br>Jetzt suche ich zum einen Tipps, was das Produkt angeht, denn die Schiene müsste mindestens 1,90m lang sein (der Abstand der Naben beträgt 1,80m)<br>und ich frage mich, ob das Tandem überhaupt komplett transportiert werden darf, da es auf seitlich jeweils ca. 30 cm überstehen würde!<br><br>MfG<br>Gizmo
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Re: Tandem auf Heckfahrradträger

Beitragvon HastiWasti » 10.10.2004 - 22:54:24

hallo<br><br>für ein tandem speziell gibt es meines wissens nichts. da musst du schon selbst ran und dir was zurecht basteln.<br><br>ein spontaner tipp von mir wäre, die räder des tandems ausbauen und den rahmen in einer speziellen halterung fest- oder einklemmen.<br><br>ist es ein renntandem oder ein normales tourentandem?<br><br>HastiWasti
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Re: Tandem auf Heckfahrradträger

Beitragvon Gimmund » 10.10.2004 - 23:50:46

Hi Gizmo,<br><br>soweit ich weiss, darf Ladung seitlich gar nicht überstehen - aber lasse mich gern eines besseren belehren.<br><br>Gruss,<br>Gwaihir<br>
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Re: Tandem auf Heckfahrradträger

Beitragvon Gimmund » 11.10.2004 - 00:42:55

Hi Gizmo, <br>habe mich selbst schlau gemacht:<br><br>Hier ein Auszug aus der StVO:<br><br>Googelnder Gruss<br>Gwaihir<br>:)<br><br>Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)<br>I. Allgemeine Verkehrsregeln<br><br>§22 Ladung<br><br> (1) Die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen besonders zu sichern.<br><br> (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen [glow=red,1,200]nicht breiter als 2,55 m[/glow] und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.<br><br> (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.<br><br> (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens<br><br>   1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,<br>   2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder<br>   3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.<br><br>Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.<br><br> (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.<br>
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Re: Tandem auf Heckfahrradträger

Beitragvon Uli_bw » 11.10.2004 - 08:14:01

Nimm einfach 2 Schienen eine rechts und eine links...<br>Ich hatte unsers Fahrräder auch versetzt drauf...<br>Seitlicher Überstand ,muß beleuchtet werden.<br>Wenn Du zu breit wirst wird es aber empfindlich wegen Hängenbleiben!<br>Vorderrad raus und auf die Schiene eine Hilfskonstruktion...<br><br>ULI
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Re: Tandem auf Heckfahrradträger

Beitragvon Gizmo » 11.10.2004 - 17:10:59

Danke für die Tipps! Ich denke auch, dass ich ums Basteln nicht herumkommen werde. Wenn ich beide Räder rausnehme, dann sollte seitlich nichts mehr überstehen. Dann benötige ich jedoch entspr. Halterungen.<br><br>Nochmal vielen Dank für die schnellen Tipps!<br><br>Gizmo
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Re: Tandem auf Heckfahrradträger

Beitragvon Maxi » 11.10.2004 - 18:05:09

Hallo Gizmo<br> ein Heckträger für ein Tandem,  gibt es auf dem Link zu sehen schau dir es mal an.<br><br>Es hat zwar seinen Preis, aber es liefert  dir bestimmt einige Tipps zum nachbauen.<br>L.G. maxi<br><br>http://www.allround-hecktraeger.de/Pages/tandemtr.html
Seid brav!!
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