von pstein » 19.10.2004 - 12:48:17
Hallo, nur die Reifen fahren, die im Fahrzeugschein eingetragen sind. Sonst bekommst Du Ärger mit TÜV & Wegelagerer ( Polizei ). Desweiteren ist es ja so, dass die größeren Reifen auch eine größere Felge benötigen. Auch dies muß im Fahrzeugschein eingetragen sein oder werden wenn möglich.
Gruß piet
Woher du kommst ist doch egal,
du hast doch sowieso keine Wahl,
du fällst vom Himmel irgendwann irgendwo,
dass nennen die dann Heimat oder so.
per aspera ad astra
piet