Heizung

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Heizung

Beitragvon horst1 » 18.03.2006 - 20:42:31

Hallo WOMO-Freunde,
wer hat während der Fahrt die Gasheizung im WOMO im Betrieb.
Ist das erlaubt. Welche Gefahren und Risiken geht man ein.
Gruß Horst
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Gasheizung während der Fahrt

Beitragvon Wilfried . M » 18.03.2006 - 21:04:34

Hallo, Horst 1,
Die Truma Heizung ist bei Windstille während der Fahrt nur bis 80 Kmh erlaubt.
Ich selbst habe es noch nicht versucht und es peinlichst unterlassen, da mir die Gefahr des Ausblasens der Heizung und eventueller Gasfluß , zu groß ist.
Ich bin der Meinung, daß die Motorheizung während der Fahrt auch gut den Wohnraum beheizt.
Fazit, aus Gründen der Gefahr würde ich nie die Heizung während der Fahrt , mittels Gas, im Wohnteil betreiben. :!: :idea:
Die allegemeinen Betriebsbestimmungen für ein Womo untersagen
es auch. Es dürfte in Deinem Kfz -Brief stehen..... alle Herde mit offener Flamme sind während der Fahrt zu löschen........
Grüße aus dem Norden
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Beitragvon Frank_2 » 18.03.2006 - 21:26:31

Hallo Horst,

wir fahren seit 5 Jahren WOMO und haben unsere Heizung immer in der kalten Jahreszeit während der Fahrt an. Habe noch nie was negatives gemerkt oder gehört. Es ging auch gar nicht anders, sonst würde sich unsere Tochter ziemlich einen ab frieren. Das mag bei Intigrierten WOMO´s anders sein, aber bei Alkoven-WOMO´s kühlt der Aufbau während der Fahrt doch ziemlich aus. Von sehr großem Vorteil wäre ein Einbau eines Motorwärmetauschers, die Heizen den Aufbau mit der Motorwärme. Ist bei vielen Französischen WOMOs´s Standard, leider selten bei den Deutschen :cry:

Die soll keine Muss für dich sein, nur eine Anmerkung wie wir es bis jetzt völlig Problemlos handhaben.

Gruß

Frank
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Beitragvon campi » 18.03.2006 - 22:55:20

Bei uns läuft die Heizung auch während der Fahrt.
Warum auch nicht?
Ist nicht verboten.Ist auch noch nicht ausgegangen.Auch nicht bei 130 kmh.

Bis 80 kmh ist mir neu,wo steht sowas?Bei uns in der Betriebsanleitung steht
nichts dergleichen.

Gruss Dieter
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Beitragvon Norbert_B. » 18.03.2006 - 23:06:47

Hallo, fahre auch immer mit eingeschalteter Heizung.
Da ich nur Womo und Moped habe ist die Heizung seit ca. 3 Monaten im "Dauer An ".
Noch nie Probleme gahabt.
Ich frag mich hält die Truma das aus ? Weil ich jetzt auch am Freitag in die erste grössere Tour mache, wird die Trums dann so 4 Monate durchgehend an gewesen sein. Natürlich nur immer auf ca. 6 Grad da ich ja immer mit etwas Waser in den Tanks fahre ( es ist halt mein Auto ).

So gruss an alle .

Norbert B.
Gruss Norbert

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Beitragvon julian » 19.03.2006 - 00:26:16

Hallo!

laut Truma dürfen die Heizungen der Serie C und E während der Fahrt genutz werden. Nur bei der Serie S muss wohl der Kamin "umgebaut" werden.

Siehe: http://www.truma.com/truma05/de/faq/detail_295.html

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Beitragvon DieterG » 19.03.2006 - 00:35:11

Hej,

auch wir fahren im Winter immer mit eingeschalteter Heizung, da ansonsten alle Insassen, die nicht im Fahrerhaus sitzen können, ziemlich frieren müssten. Alternativ bliebe uns nur die teure Invesition in eine andere Zusatzheizung (d.h. mind. ein oder zwei zusätzliche Wärmetauscher im Wohnraum) oder die Abmeldung des Fahrzeuges im Winter, da die Fiat-Heizung nicht in der Lage ist, dass Fahrzeug komplett zu heizen. Des weiteren wäre es auch nicht möglich, im Winter während der Fahrt den Wassertank, insbesonders den Tank des Boilers gefüllt zu haben, da das Sicherheitsventil bereits kurz über 0 Grad öffnet und das Wasser dann unvermeidbar auf die Straße laufen würde.

Die Heizung selbst (wir haben die Truma C3402) ist gemäß unserer Bedienungsanleitung für die Nutzung während der Fahrt zugelassen - ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Das einzige Land, in dem es in Europa damit Probleme gibt, ist Frankreich - dort ist aber nicht das Heizen, sondern nur das Fahren mit geöffneten Gasflaschen verboten, sofern die Gasregler / Druckregler nicht der neuesten Norm (Stichwort Secumotion) entsprechen.

Gruß Dieter
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Re: Gasheizung während der Fahrt

Beitragvon Kerli » 19.03.2006 - 02:55:53

Wilfried Morgenroth hat geschrieben:
.....Die Truma Heizung ist bei Windstille während der Fahrt nur bis 80 Kmh erlaubt.........

Wilfried Morgenroth mit HB 544



Hallo Wilfried,

deine Worte muß man(n) sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen !
:D

Wenn wir ca. 80 km/h fahren, ist es bestimmt nicht "windstill" !

Frage mich jetzt allerdings, wie schnell darf ich wohl fahren, wenn der Wind mit Stärken um 6 - 7 "bläst" ?
;-)

In der kälteren Jahreszeit fahren wir eigentlich immer mit laufender Womo-Heizung !
Die bekannt schwache Ducato-Fahrerhaus-Heizung schafft es alleine leider nämlich nicht, uns während der Fahrt zu erwärmen !

Als wir noch das Karmann-Mobil hatten, reichte uns während der Fahrt tatsächlich nur die Wärme der VW LT-Fahrerhaus-Heizung.
Die haute wirklich richtig was weg........

Mit besten Grüßen vom Jadebusen ( Nordsee )

Kerli
:-)
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Beitragvon holiday » 19.03.2006 - 08:56:29

hallo

Nachdem dieses Thema oft nachgefragt wurde, gibt es ab 1. Jänner 2006 eine EU weite Verordnung die den Betrieb von Flüssiggasheizungen während der Fahrt für den ganzen EU Raum regelt (Heizgerätrichtlinie 2001/56EG). Diese gilt bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen sogar für Frankreich wo bisher ein Betrieb ausdrücklich verboten war. Der Aufbau der Anlage garantiert, dass bei einem eventuellen Unfall kein Gas aus der Anlage austreten kann.

Wichtig : Diese Richtlinie gilt nur für Neuzulassung an 1.1.2006 (für alle bis 31.12.05 zugelassenen Fahrzeuge gilt Bestandsschutz).

Ein kleiner Auszug aus den Anforderungen an die Gasanlage, damit der Betrieb der Heizung während der Fahrt erlaubt ist:

1. Die Gasanlage muß mit einem Gasregler nach EN 12864 (Truma SecuMotion) ausgestattet sein. Diese Regler gibt es mit drei verschieden großen Durchflussmengen (800/1200/1500g/Stunde) je nach größe der Gasanlage. Der Betriebsdruck ist immer 30mbar !!.
Auf diesem Regler ist ein Durchflussbegrenzer der bei einem Störfall sofort den Gasdurchfluss unterbricht. Es gibt auch einen Zweiflaschenanschluss. Diese Regler entsprechen allen gültigen Vorschriften (EN12864 & EN13786) und sind daher auch für den gewerblichen Bereich zugelassen.

2. Die Verbindung zum Gasrohr muß mit einem speziellen Druckschlauch (mit länderspezifischen Anschluss - es gibt in Europa 5 verschiedene) sowie einer Schlauchbruchsicherung durchgeführt werden.

Viele Caravanhersteller werden ab nächsten Jahr serienmäßig auf dieses System umstellen.
Diese Teile können auch nachgerüstet werden, jedoch ist eine Gasmengenberechnung aller Verbraucher zwingend vorgeschrieben (darf nur vom autorisierten Gasanlagenbauer nach G607 durchgeführt werden - es werden Gasverbrauch aller Geräte, Leitungsquerschnitte 8mm/10mm und Rohrlängen kalkuliert und mit einem Herstellerschlüssel berechnet) um den entsprechenden Regler mit entsprechendem Gasströmungswächter zu bestimmen. Diese Gasanlagenberechnung ist den Fahrzeugpapieren beizulegen. Als Nachrüstvariante wird der Preis wahrscheinlich irgendwo um die 150-180 Euro liegen.

Also in Zukunft keine kalten Füsse mehr währen der Fahrt



lg

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Beitragvon campi » 19.03.2006 - 11:04:04

holiday hat geschrieben:jedoch ist eine Gasmengenberechnung aller Verbraucher zwingend vorgeschrieben (darf nur vom autorisierten Gasanlagenbauer nach G607 durchgeführt werden

holiday


Da werden wieder schöne Einnahmequellen geschaffen :shock:

Bei jeden Gasgerät steht bei wie viel Gas in Gramm die Stunde verbraucht wird.
90 % aller Womos haben eine Heizung,ein Kühlschrank u. eine Kochplatte.
Wo muß da was berechnet werden?
Wenn Truma 5 verschiedene Tabellen rausgibt als Berechnung sind fast alle Fälle abgedeckt.

Gruss Dieter
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Beitragvon Schwedenopa » 19.03.2006 - 12:35:00

campi hat geschrieben:
holiday hat geschrieben:jedoch ist eine Gasmengenberechnung aller Verbraucher zwingend vorgeschrieben (

Bei jeden Gasgerät steht bei wie viel Gas in Gramm die Stunde verbraucht wird.
90 % aller Womos haben eine Heizung,ein Kühlschrank u. eine Kochplatte.
Wo muß da was berechnet werden?


Hallo,

Problem ist, dass der Gasströmungswächter zwischen zwei Fällen unterscheiden muss: Dem Fall, in dem sämtliche installierten Gasverbraucher auf voller Leistung arbeiten, und dem Fall in dem durch ein Leck Gas ausströmt. Diese beiden Fälle muss er anhand der Gasströmung am Druckminderer erkennen können.

Und dabei kommt es eben nicht nur auf den Verbrauch der einzelnen Geräte an, sondern auch auf den Durchmesser und die Länge der verbauten Gasrohre.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
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Beitragvon Gast_p » 19.03.2006 - 12:41:22

Die dürfte jetzt bereits bei allen neuen WOMOS drin sein die Secumotion. Ich habe sie auf jeden Fall schon. Eine feine Sache.
Zu diesem System kann man jetzt auch den passenden Schlauch für das Ausland kaufen und schon kann man ganz normal das ausländische System an das eigene anschliessen. Also keine Probleme mehr mit Gas im Ausland.

Gruß Friedhelm
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Kerli und die Heizung

Beitragvon Wilfried . M » 19.03.2006 - 16:44:58

Lieber Kerli,
muß man nicht unterscheiden, zwischen naturgegebene Luftströmung ( gleich Wind ) und durch künstliche Einflüsse erzeugte Luftströmungen ? :?:
Bei mir steht im Fahrzeugbrief das Verbot des Betreibens von offenen Feuer......Fahrt auf öffentlichen Straßen, Feuerstellen löschen .......
Mein Fahrzeug ist Baujahr 93 , und da steht auch der Faktor , Tempo 80 in der Betriebsanleitung.
Mei Interesse zur Berechnung der Kmh, ergab, daß mir mitgeteilt wurde, daß die 80 Kmh,errechnet bei äußerer Windstille angegeben wurden.
Die Neuerungen in der Gesetzgebung ist vorherig von Holiday
erleutert wurden.
Also Kerli , Klosse oder nicht Klosse :idea:
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Beitragvon conga7 » 20.03.2006 - 09:48:25

Hallo Wilfried,
"betreiben von offenem Feuer während der Fahrt verboten", das steht auch bei mir im Brief.
Aber ich gehe davon aus, dass sich das auf den Herd bezieht! Die Heizung ist kein offenes Feuer!
Grüße
Conga
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