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Beitragvon Kronos » 06.06.2013 - 19:58:51

Nur mal so aus Neugier (hab selbst nur manchmal eine Katze Leihweise, wenn die Nachbarn verreisen): Wie ist das denn gesetzlich geregelt, wenn man ein Tier im Womo mitnimmt? Immerhin muss es ja auch etwas Bewegungsraum haben, oder? Und Anschnallen in irgendeiner Weise ist sicher auch nicht verkehrt. Oder haben da die Tierschützer noch nicht Standards durchgesetzt?
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Re: Gesetze

Beitragvon Hajot » 06.06.2013 - 20:52:04

Nun, ich glaube da ist die Vorschrift relativ klar. Die Tiere müssen gesichert werden, entweder durch Sicherheitsgurt, oder durch Beförderung in einem entsprechenden Behältnis (Box).
Nun zur Praxis: Die Hunde liegen bei mir auf dem Boden hinter dem Fahrer bzw. Beifahrersitz, unsere Katze (war erstmals mit) zog vor sich in den hochgeklappten Alkoven zu legen, den sie durch einen schmalen seitlichen Zugang bequem erreichen konnte.
Bitte aber nicht weitersagen :wink:
Gruß
Hans-Jürgen :D

P.S. : Natürlich haben wir entsprechende Haltesysteme immer an Bord.
»Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muss oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.« - Kurt Tucholsky 1890 - 1935
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Re: Gesetze

Beitragvon Kronos » 07.06.2013 - 16:08:29

Hm, so ähnlich hab ich mir das vorgestellt. Eigentlich auch so lange gut, bis einem die Katze bei einer Vollbremsung um die Ohren fliegt....
OK, wer ohne Schuld ist werfe die erste Katze. :wink:
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Re: Gesetze

Beitragvon Hajot » 07.06.2013 - 16:29:29

Kronos hat geschrieben:Hm, so ähnlich hab ich mir das vorgestellt. Eigentlich auch so lange gut, bis einem die Katze bei einer Vollbremsung um die Ohren fliegt....
OK, wer ohne Schuld ist werfe die erste Katze. :wink:


Geht nicht .... liegt ja im Alkoven :wink: :lol:
Gruß
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Re: Gesetze

Beitragvon Panadi » 08.07.2013 - 14:35:28

Sehr nützliche Meinungen. Ich hatte auch Problem das aktuelle Gesetz klar zu verstehen.

______________________________
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Re: Gesetze

Beitragvon dooley » 08.07.2013 - 22:08:14

Auch wenn es kein Gesetz geben würde, ich finde, alles was herumfliegen könnte muss gesichert werden.
Das gilt für Menschen, Tiere und auch Sachen, denn ich möchte nicht von einem herumfliegenden Kerzenhalter o. ä. Getroffen werden.
Unsere Huskys liegen zwischen uns unten auf dem Boden. Der 3. Hund liegt auf der Bank, mit entsprechendem Sicherheitsgurt und passendem Geschirr gesichert. (Gurt natürlich nicht am Halsband befestigt)

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Re: Gesetze

Beitragvon timpane » 22.08.2013 - 09:19:53

Beifahrersitz, unsere Katze (war erstmals mit) zog vor sich in den hochgeklappten Alkoven zu legen, den sie durch einen schmalen seitlichen Zugang bequem erreichen konnte.
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Re: Gesetze

Beitragvon Charlie2407 » 22.08.2013 - 13:01:51

timpane hat geschrieben:Beifahrersitz, unsere Katze (war erstmals mit) zog vor sich in den hochgeklappten Alkoven zu legen, den sie durch einen schmalen seitlichen Zugang bequem erreichen konnte.

@timpane
Schön kopiert von hajot. Aber was willst Du damit sagen :?: :wink:
Gruß
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Re: Gesetze

Beitragvon Wurlitzer » 01.09.2013 - 21:02:51

Hmmm,
hab in unserem alten Schätzchen nur 2 Gurte! Fahrer und Beifahrersitz!
Das Womo hat aber eingetragene 6 Sitzplätze für die Fahrt(also 4 ohne Gurte!) Unser Hund 11Kg (stark abgebremst natürlich ein Vielfaches) sitzt zwischen uns oder vorm Beifahrersitz.
Da weitere Gurtsysteme und auch Gurtanschlagpunkte fehlen, frag ich mich, wie und wo sollen wir den Hund befestigen. Hundebox irgendwo hinstellen wird im Ernstfall auch zu einem Geschoß mit Hund.
Wenn er zwischen uns sitzt, trifft er uns nicht. Wenn er vor uns sitzt auch nicht. Vor uns wäre er ein lebender Airbag, weil Airbags haben wir auch nicht.
Toi toi toi, wir dürfen einfach keinen Unfall haben, aber sicher kennen das auch andere Wohnmobilisten mit alten Schätzchen.
Wenn ich dran denke, daß viele alte Autos mit H-Kennzeichen nicht mal Gurte oder Kopfstützen haben.... :roll:

Hoffe, ich hab da jetzt nix losgetreten :?

Gruß
Wurlitzer
Ich finde diese "One more Time" Musikbox einfach nur geil!
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Re: Gesetze

Beitragvon usp » 02.09.2013 - 14:38:51

Wobifahrer sind doch erfinderisch!
Geh doch hin, polstere mit Schaumstoff oder ähnlichem die Seitenränder um die Sitze etc. ab. Dann schau nach einer alten 1m-Leine, die aber funktionstüchtig ist. Die bindest Du am Beifahrersitz fest.
Der Hund erhält während der Fahrt ein Geschirr angelegt - zwingend, damit er auch nach einer Notbremsung oder Crash noch seine Vitalfunktionen nutzen kann. Ein am Halsband fixierter Hund im Auto fährt unter Lebensgefahr!!! >>> Genickbruch, Lähmung .... Bei Geschirr wird die durch die Notbremsung ausgelöste massive Kraft der Leine dann über den Rücken auf den Körper des Tieres übertragen und verteilt, beim Hals droht Genickbruch .... im schlimmsten Fall.

Nun - ich habe ja auch so 2 irre Gurken als Beifahrer. Die Mutter liegt vor dem Beifahrersitz, ihr Geschirr ist mit einer Leine verbunden, die ich unter dem Beifahrersitz am Gestänge festgebunden habe. Da kann sich dann auch nix vertörnen. Die Tochter trägt genauso Geschirr, liegt während der Fahrt zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Ihr Geschirr ist mit einer "Geschirrverlängerung" (weiss im Moment nicht wie die Dinger richtig heissen) verbunden, die am Sicherheitsgurt des Beifahrersitzes eingeklickt wird.

Das funktioniert bei uns ganz gut so - die Hund sind gesichert und können so bei der Fahrt nicht irgendwo hingeschleudert werden.

Das Beste ist freilich, wenn man Hund in einer Box unterbringen kann. Nun - meine Ave geht in so was nicht rein, da sie im Glauben lebt, die Box wolle sie erschlagen (als Welpe viel mal ein Apfel während der Fahrt aus dem Einkaufskorb auf ihre Box, in der sie war). Die Tochter öffnet alle Boxen im Handumdrehen.
Da sie aber beide gesichert sein sollten und müssen, habe ich es dann so geregelt. Ich könnte sie beide über die Sicherheitsgurte der Sitzbank fixieren - aber diese Möglichkeit besteht ja bei Dir leider nicht.

Was die Gesetzeshaltung betrifft:
Tierschutz hin - Tierschutz her.... Nach unserer geltenden Rechtsprechung ist ein Hund (Tier) eine SACHE und wird bei einem Crash etc. auch so behandelt. Sache deshalb, weil weder natürliche (mündige Person) noch juristische Person (Verein, Ämter, ...).
Im Ernstfall gibt es dann Doppelärger: das Strafrecht - wegen mangelnder Fixierung der zu transportierenden Sache, das Tierschutzgesetz - Unterbringung während der Fahr zum Wohle des Tieres.
Irgendwo ist das eine Gratwanderung - andererseits aber auch zurecht.
allzeit gute Fahrt!
wünschen Ursula und Ave mit Tochter Finje
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