Wie das Ministerium auf seiner Seite selbst schreibt, handelt es sich um eine Sammlung von Dokumenten, die gelten können oder auch nicht und dass die Auflistung daher unverbindlich sei. Damit ist es unübertroffen hilfreich.
Bis zum Austritt Spaniens aus der EU gilt das dort auch eingestellte "REQUISITOS SANITARIOS EXIGIDOS POR LOS ESTADOS MIEMBROS DE LA UNIÓN EUROPEA PARA EL MOVIMIENTO DE ANIMALES DE COMPAÑÍA" mit seinen aktuellen Fortschreibungen. Diese Bestimmungen gelten generell nicht für den Tierhandel - da wird oft vieles durcheinander gewürfelt (unterschiede "Einreise aus EU-Land" oder "Nicht-EU-Land" beachten).
Erfahrungen haben wir nicht, weil bisher Frankreich das einzige Land ist, in welchem wir des Öfteren nach den Hundepapieren gefragt wurden (durch die Platzverantwortlichen, die dazu verpflichtet sind, aber der Verpflichtung meist nicht nachkommen). In Spanien hat noch nie jemand gefragt. Auch nicht in Zeiten, in denen der Amtsveterinär die hinsichtlich des Datums gefälschten Papiere ausstellten musste (und ausstellte), weil die von den Spaniern gesetzten Fristen nicht einhaltbar waren.
Es wäre immer hilfreich, zu schreiben, wo die vorliegenden Informationen zu finden sind (ob das der Stammtisch meint oder ein Staatspräsident); so konnten nur die Veröffentlichungen des Ministerium ergoogelt und eingesehen werden.
Auf inoffizielle Quellen wie
http://www.mit-hund-und-kegel.de/html/einreise.html würde ich mich nie verlassen (zu oft reingefallen). Dort fehlen zum Beispiel die (aktualisierten) Angaben für Großbritannien, obschon mir das wahrhaftig nicht so schwierig erscheint:
https://www.gov.uk/government/uploads/s ... ts-neu.pdfvy73