Hallo!
Habe bereits in der Quasselecke gepostet, gehört aber da nicht so ganz hin. Kennt sich jemand von Euch mit der LHV aus bzw. weiß jemand, ob es statthaft ist, ein Führungszeugnis von einem Hund der Anlage II zu verlangen?
Hintergrund:
Habe gestern Post von der Stadtverwaltung erhalten, sinngemäß: sie halten einen Rottweiler, für den die Haltungsgenehmigung gemäß § ?? seit 09/2005 abgelaufen ist.... bis zum 31.01. 07 soll ich jetzt den ganzen Mist wieder machen: Sachkundenachweis, Prüfung auf Hundeplatz zwecks Befreiung von Leine und Maulkorb (das spare ich mir dieses Mal, die 200 Euro gebe ich für was anderes aus), Haftpflichtnachweis, Führugnszeugnis....
Habe dann gleich angerufen, wieso ich den ganzen Mist machen soll, schließlich ist der Hund mittlerweile 10 Jahre alt und noch nieeee auffällig geworden. Und warum der DSH, der meinen Sohn krankenhausreif gebissen hat (Narbe auch nach nunmehr 4 Jahren noch stark sichtbar) immer noch ohne maulkorb und Leine laufen darf, geführt von 16 jährigen Mädel... Aber das ist denen alles egal!
Jedenfalls werde ich mich jetzt nochmal erkundigen, das Führungszeugnis ist meiner Meinung nach nicht statthaft. Kennt sich da jemand aus? Kostet immerhin auch wieder 13 Euros!
Gruß
Christine