LHV / Führungszeugnis

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LHV / Führungszeugnis

Beitragvon Christine » 22.12.2006 - 10:12:49

Hallo!

Habe bereits in der Quasselecke gepostet, gehört aber da nicht so ganz hin. Kennt sich jemand von Euch mit der LHV aus bzw. weiß jemand, ob es statthaft ist, ein Führungszeugnis von einem Hund der Anlage II zu verlangen?

Hintergrund:

Habe gestern Post von der Stadtverwaltung erhalten, sinngemäß: sie halten einen Rottweiler, für den die Haltungsgenehmigung gemäß § ?? seit 09/2005 abgelaufen ist.... bis zum 31.01. 07 soll ich jetzt den ganzen Mist wieder machen: Sachkundenachweis, Prüfung auf Hundeplatz zwecks Befreiung von Leine und Maulkorb (das spare ich mir dieses Mal, die 200 Euro gebe ich für was anderes aus), Haftpflichtnachweis, Führugnszeugnis....

Habe dann gleich angerufen, wieso ich den ganzen Mist machen soll, schließlich ist der Hund mittlerweile 10 Jahre alt und noch nieeee auffällig geworden. Und warum der DSH, der meinen Sohn krankenhausreif gebissen hat (Narbe auch nach nunmehr 4 Jahren noch stark sichtbar) immer noch ohne maulkorb und Leine laufen darf, geführt von 16 jährigen Mädel... Aber das ist denen alles egal!

Jedenfalls werde ich mich jetzt nochmal erkundigen, das Führungszeugnis ist meiner Meinung nach nicht statthaft. Kennt sich da jemand aus? Kostet immerhin auch wieder 13 Euros!



Gruß

Christine
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Beitragvon heraline » 22.12.2006 - 10:29:26

Hier findest du alles und falls nicht wird dir dort auf alle Fälle weitergeholfen! :wink:

http://www.hund-und-halter.de/

Bei uns in Ba-Wü ist es möglich ein Führungszeugnis zu verlangen und im Bedarfsfall den Hund entsprechend einzuziehen!

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Beitragvon MichaelN » 22.12.2006 - 10:33:04

Hallo Christiane,

leider ist es tatsächlich so, das lt. Landeshundeverordnung die Haltung diese Kampfschmuser befristet genehmigt werden kann.. Schau einfach mal in die letzte Genehmigung rein. Dort wird bestimmt ein Ablaufdatum stehen..
Ich selber halte das für einen riesigen Unfug. Statt der Hunde sollte man die Halter in diese Klassen einstufen.. Dann hätte die armen Schmusehunde Ruhe davor..

Hier der genaue Wortlaut der Verordnung

http://www.hundehaftpflicht-info.de/nor ... tfalen.htm

Gruß Michael

Edit: Statt der Hunde sollte man die Halter in diese Klassen einstufen . Stimmt nich so ganz. Ich wollte damit ausdrücken, das es sinnvoller ist, den Halter einen Wesenstest absolvieren zu lassen als diese Hunde. Habe selber Erfahrung genug mit Rottweilern, Dobbermännern und Co im Freundeskreis. Alle diese Hunde sind einfach nur anhänglich und schmusig. Es kommt m.E. zu 90% auf den halter an, wie die Hunde sich verhalten und auf Umweltreize reagieren.
Zuletzt geändert von MichaelN am 22.12.2006 - 14:45:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon eva b » 22.12.2006 - 11:00:40

Hallo Christine,
das wird wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wir wohnen auch in NRW und haben auch einen Rottweiler. Wie haben damals auch das ganze Procedere über uns ergehen lassen müssen: Sachkundenachweis, Führungszeugnis, grössere Haftpflichtsumme etc. Nur den Wesenstest konnten wir umgehen, indem unser Rotti die Begleithundeprüfung absolviert hat. Irgendwann bekamen wir ein Schreiben von der Stadt, dass unser Max Maulkorb- und Leinenbefreiung auf Lebzeiten hat . Seitdem ist Ruhe - aber so richtig traue ich dem Braten noch nicht, denn der Wesenstest (und nur der!) muss eigentlich alle zwei Jahre wiederholt werden.
Gruß, Eva
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Beitragvon Christine » 22.12.2006 - 11:13:34

hallo!

Danke für die Antworten!

Ja, meine Genehmigung ist tatsächlich nur befristet, aber den Test wiederhole ich definitiv nicht noch mal! Halt mich eh in NRW fast ausschließlich auf Privatgelände auf (eigenes umzäuntes Grundstück, Reitstall in Sackgasse mit Durchgangs/-fahrtsverbot und Tor/Umzäunung).

@eva
Die Begleithundeprüfung wird bei Rottweilern nicht mehr anerkannt! Da Du aber anscheinend eine Bescheinigung auf Lebenszeit hast, würde ich da nix mehr machen! Merkwürdigerweise war die Begeithundeprüfung seinerzeit auch nur bei den Rottweilern anerkannt (der Dobermann meiner Freundin musste damals auch trotzdem den Wesentest machen). Damals hat sich der ADRK dafür eingesetzt. Deshalb habe ich ja auch die Begeleithundeausbildung gemacht, nur leider etwas zu spät......

Gruß

Christine
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Beitragvon eva b » 22.12.2006 - 11:55:55

Christine hat geschrieben:@eva
Die Begleithundeprüfung wird bei Rottweilern nicht mehr anerkannt! Da Du aber anscheinend eine Bescheinigung auf Lebenszeit hast, würde ich da nix mehr machen!

Wir haben offensichtlich Glück im ganzen HVO-Unglück gehabt. Jetzt bloss immer schön unauffällig verhalten...
Aber die Tatsache, dass Euer Hundeopi seinen Platz am Kamin verlassen müsste um sich dem Wesenstest zu unterziehen, finde ich einfach :evil: Manch alter Hund wird bei der Gelegenheit einen Herzinfarkt bekommen :(
Gruß, Eva
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Beitragvon georg » 23.12.2006 - 02:22:15

Christine hat geschrieben:hallo!

Danke für die Antworten!

Ja, meine Genehmigung ist tatsächlich nur befristet, aber den Test wiederhole ich definitiv nicht noch mal! Halt mich eh in NRW fast ausschließlich auf Privatgelände auf (eigenes umzäuntes Grundstück, Reitstall in Sackgasse mit Durchgangs/-fahrtsverbot und Tor/Umzäunung).
...............
Gruß
Christine


Liebe Christine,

wende dich doch mal an den Verbraucherschutz in deinem Wohnort.
Das ist der Rechtsvermittler des kleinen Mannes,
oder in deinem Fall, der kleinen Frau :(

Ich bin sicher, dass sich für die 10 jährige Rotti etwas tun lässt.

Du kannst dich auch an den Tierschutzverein wenden.
Oder an die EU in Brüssel,
weil du als Deutsche Staatsbürgerin in Europa Aufenthaltsfreiheit hast.
Ich würde es zuerst mal beim Verbraucherschutz probieren.
Schau in deine emails oder hast du deinen Provider gewechselt und ich von dir eine falsche email-Adresse :?:

LG
georg :wink:
georg
 

Beitragvon heraline » 23.12.2006 - 09:28:04

@ georg - will dich nicht frustieren aber selbst die EU Brüssel interessiert sich dafür kein Stück! :wink:

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Beitragvon georg » 23.12.2006 - 14:26:53

heraline hat geschrieben:@ georg - will dich nicht frustieren aber selbst die EU Brüssel interessiert sich dafür kein Stück! :wink:

Connie


Leider,

die ist so mit Normen beschäftigt, dass sie für die Anliegen der Einwohner keine Zeit hat.

Aber es geht hier ja um eine Aufschiebung einer Amtsanordnung.
Die erreicht natürlich ein in NRW niedergelassener Anwalt sofort.

Ich frage mich nur, warum die Behörde ausgerechnet vor Weihnachten aktiv wird.
Da steckt doch irgendwer dahinter, der unserer Christine übel mitspielen will. :evil:

Ich würde der Behörde mitteilen, dass mein Hund nur innerhalb des eigenen umzäunten Geländes fei laufen würde,
und dass daher die Behörde nicht zuständig wäre.

Wenn dann noch was käme, würde ich die Behörde auf Unterlassung solcher Belästigungen verklagen.

Damit schiebt man eine solche Angelegenheit schon mal ein paar Jahre auf.
Ob dann Rotti noch lebt, ist eine andere Frage.

mfg
georg :twisted:
georg
 

Beitragvon harald » 10.02.2007 - 18:04:08

es ist de größte blödsinn hunde in gefärliche undungefärliche rasseninzuteilen. ich habe etlich pittbulls im kursgehat weil die leute eine prüfung beim Sachkunigen ablegen mussten. nicht einer war gefährlich. ich hatte dackel in der ausbildung die wahren zum fürchten.
freiheit ist auch die freiheit der anderen
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Beitragvon Jofu » 14.02.2007 - 01:14:44

@harald : Tja...das ist so...ich habe immer besonders Respekt vor DSHs.

Ach ja, ich denke der Link auf das Forum der Kampfschmuser sei hier gestattet, dort findest Du sicherlich auch viele, die Dir rund um die LHV helfen können http://forum.ksgemeinde.de/
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Beitragvon Christine » 14.02.2007 - 09:08:48

Ich noch mal:

Habe jetzt wieder den ganzen Papierkram erledigt, gestern kam dann meine neue "Haltungserlaubnis"

Und was lag dem Schreiben bei? Eine Gebührenrechnung in Höhe von 20,00 Euro!

Können die eigentlich machen, was sie wollen? Wie oder wo bekommt man eigentlich Einblick in die Gebührenverordnung?? Ich will schließlich nichts von denen, sondern die von mir!!

Reicht schon, dass ich für das Führungszeugnis zahlen musste!

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Beitragvon beiboot » 14.02.2007 - 13:45:26

Christine hat geschrieben:...Eine Gebührenrechnung in Höhe von 20,00 Euro!

Können die eigentlich machen, was sie wollen?... ...Ich will schließlich nichts von denen, sondern die von mir!!...

wer will einen rottweiler halten?

Wer will "von denen" die dafür nunmal erforderliche erlaubnis (auf demokratischem wege zustande gekommene voraussetzung für das halten bestimmter hunderassen)?

Bedingt das ausstellen dieser erlaubnis einen (arbeits-, material- und porto-)aufwand?

Soll diesen aufwand die allgemeinheit bezahlen oder vielleicht doch eher derjenige, der den aufwand verursacht?

Christine hat geschrieben:...Reicht schon, dass ich für das Führungszeugnis zahlen musste!...

siehe oben
:-D vielen dank für alle nützlichen antworten :-8
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Beitragvon Christine » 14.02.2007 - 18:25:46

beiboot hat geschrieben:Wer will "von denen" die dafür nunmal erforderliche erlaubnis (auf demokratischem wege zustande gekommene voraussetzung für das halten bestimmter hunderassen)?

Bedingt das ausstellen dieser erlaubnis einen (arbeits-, material- und porto-)aufwand?

Soll diesen aufwand die allgemeinheit bezahlen oder vielleicht doch eher derjenige, der den aufwand verursacht?

siehe oben


Sorry, aber wir halten den Hund mittlerweile seit 10 Jahren! Und da gab es noch keine LHV! Da seit nunmehr 10 Jahren und noch nie etwas negatives durch unseren Hund vorgefallen ist, hätte man auch den alten Ausweis nicht ersetzen müssen!

Für den Aufwand zahle ich bereits durch meine Hundesteuer (jetzt kommt bestimmt wieder das Thema, damit wird doch die Straße von Hundekot gereinigt - bei uns nicht!) und zudem habe ich bereits für das Führungszeugnis eine nicht gerade geringe Gebühr bezahlt!

Für mich ist dies definitiv Behördenwillkür und Diskrimminierung!

Zudem macht es mich stutzig, dass ich nun eine unbefristete Haltungsgenehmigung erhalten habe, wie ander Forumsmitglieder alle auch haben! Für mich heisst das: unsere Stadt hat wieder Mist gebaut und hätte mir von vornehrein eine unbefristete Genehmigung erteilen müssen! Da werde ich mich noch genauer erkundigen und erst dann ggfs überweisen!

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Beitragvon heraline » 15.02.2007 - 10:21:59

Christine hat geschrieben:
(jetzt kommt bestimmt wieder das Thema, damit wird doch die Straße von Hundekot gereinigt - bei uns nicht!)

Christine


Nicht nur bei euch nicht, sondern generell in D nicht!! Nicht beseitigter Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit und hat mit der Hundesteuer überhaupt nichts zutun! :wink:

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