Haftungsfrage bei Hunderauferei

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Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Vandenis » 14.03.2004 - 23:11:19

Mein - großer - Hund ist angeleint, ein kleiner - ohne Leine - stürzt sich auf ihn und zwickt ihn ins Bein; meiner schnappt zurück - die Tierarztrechnung für den Kleinen beträgt 90,-. Wer zahlt?<br>Kein Leinenzwang, kein Maulkorbzwang, kein Listenhund!<br>Net bös sein, aber ich wäre an Fakten interessiert, nicht unbedingt an Theorien  ;) - weil die hab ich selber.
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon georg » 15.03.2004 - 00:14:47

Hi Vandenis,<br><br>ich würde nicht zahlen. Ich würde es auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen.<br>In Deutschland gilt allgemein, wer einen Hund hat, haftet für dessen  Taten.  Wer seinen Hund nicht anleint, haftet umso mehr. <br>Was ich jetzt allerdings nicht weiß:  <br>Hast du deinen großen Hund nach dem Biss durch den kleinen Hund freigelassen, oder hat sich der an der Leine befindliche Hund mit dem Biss nur gewehrt.<br>Und, hast du Zeugen dafür, dass es so war, wie du es schilderst???<br>Sagen andere Zeugen evtl. gegen dich aus???<br><br>Grundsätzlich gilt: Es reicht nicht, Recht zu haben, man muss es auch beweisen können.<br><br>24 Jahre Schäferhundeerfahrung grüßen dich<br>Georg ;)
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Christine » 15.03.2004 - 08:54:40

Hi Vandenis!<br><br>Ich weiß nicht, wie da die allgeime Haftungsfrage aussieht, die Hundehalterhafpflicht-Versicherung sieht das so:<br><br>Beide Hunde unangeleint: die Haftpflicht des jeweiligen Hundes kommt für die Verletzungen des anderen Hundes auf.<br><br>Beide Hunde angeleint: s.o.<br><br>Ein Hund angeleint, der andere nicht: Die Versicherung des angeleinten Hundes kommt nicht für den Schaden des unangeleinten Hundes auf!<br><br>Entweder also mit dem anderen Hundebesitzer einigen und bei der Haftpflicht angeben, dass beide angeleint waren, oder es auf einen Prozess ankommen lassen!<br><br>Mir ist es übrigens mal passiert, dass mein Hund den Mischling einer Bekannten nach stundenlangen angreifens durch eine Wand (meine war in meine Pferdebox gesperrt) ins Maul genommen hat. Auf mein Kommando hin hat meine den Zwergpudel sofort losgelassen und der Hund hatte nichts, obwohl er natürlich gejammert hat. Eine Woche später lag plötzlich eine Rechnung über 65 Euro in meinem Spind. Lt. meiner Tierärztin genau die Höhe einer Impfung! Das kann Dir auch passieren!<br><br>Gruß<br><br>Christine
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon murmelbaer » 15.03.2004 - 14:19:56

[quote author=Christine link=board=Urlaub_mit_Haustieren;num=1079298679;start=0#2 date=03/15/04 um 07:54:40]... Entweder also mit dem anderen Hundebesitzer einigen und bei der Haftpflicht angeben, dass beide angeleint waren, ...[/quote]<br>na, christine, wie nennt man so ein verhalten gleich wieder ?<br>
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon holiday » 15.03.2004 - 14:32:42

[quote author=Vandenis link=board=Urlaub_mit_Haustieren;num=1079298679;start=0#0 date=03/14/04 um 22:11:19]Mein - großer - Hund ist angeleint, ein kleiner - ohne Leine - stürzt sich auf ihn und zwickt ihn ins Bein; meiner schnappt zurück - die Tierarztrechnung für den Kleinen beträgt 90,-. Wer zahlt?<br>Kein Leinenzwang, kein Maulkorbzwang, kein Listenhund!<br>Net bös sein, aber ich wäre an Fakten interessiert, nicht unbedingt an Theorien  ;) - weil die hab ich selber.[/quote]<br><br><br>  es zahlt die haftpflichtversicherung des kleinen hundes<br>traegt der halter mitschuld ,durch fahrlaessiges handeln haellt sich seine haftpflicht schadlos an ihm<br><br> du bzw dein hund bekommen die rechnung und was sonnst noch anfaellt von der gegnerischen versicherung bezahlt<br><br> so ist es zumindest bei uns in oesterreich<br><br><br>                lg<br><br>                    alex
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Vandenis » 15.03.2004 - 22:49:46

Georg, Christine, Alex - danke für eure Auskunft; es geht eigentlich alles in die selbe Richtung; übrigens war mein Hund weiter angeleint, er ist zwar recht verträglich, hätte den kleinen aber in dieser Situation und bei einem Gewichtsverhältnis von etwa 15 zu 40kg warscheinlich ernstlich verletzt, so wars eine Bisswunde am Ohr.<br>@ Murmelbär - auch dir ein Danke für deinen Beitrag - ich freue mich, dass es auch noch Saubermänner gibt. Möge dir das Persil nie ausgehen, mögest du immer mit 0,0 Promille unterwegs sein, nie die Höchstgeschwindigkeit überschreiten und vor allem uns alle bösen, bösen Ausländer vom Leibe halten, die dir vielleicht mal im Altersheim den Hintern putzen müssen  >:(
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Christine » 30.03.2004 - 08:45:46

Hi Vandenis!<br><br>Habe gerade eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Coburg gelesen:<br><br>Agressiver SH (angleint) und "lieber" Berner Sennenrüde (unangeleint) haben sich gebissen. Während des Kampfes hat der Besitzer des SH die Leine loslassen müssen. Der Besitzer des Berner S. hat Klage eingereicht.<br><br>Urteil:<br><br>Jeder Halter muß 50 % tragen, der böse SH hat zudem noch Maulkorbzwang erhalten! Da frage ich mich doch, in welch einen Rechtstaat wir leben! Beide Hunde hatten sich wohl schon öfters in der Wolle, der SH Besitzer hat ordungsgemäß gehandelt und seinen Hund angeleint, der Berner S. Besitzer keine Kontrolle über seinen Hund und hat ihn nicht zurückrufen können, und da müssen beide zahlen?<br><br>Wie ist denn die Geschichte bei Dir ausgegangen?<br><br>LG<br><br>Christine
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Vandenis » 30.03.2004 - 18:23:14

Also Christine, das war vielleicht eine schwere Geburt: weder der österr. Konsumentenschutz (nicht zuständig für Hunde), der Tierschutzverein, noch die Anwaltskammer waren bereit, sich festzulegen - sie alle meinten, das käme jeweils auf den individuellen "Fall" an.<br>Nun hat der Anwalt meiner Versicherung Klarheit geschafft: Sie zahlen nichts, weil in Österreich die "Verwahrung" entscheidend ist. Meiner an der Leine, der andere frei = der "Nichtverwahrte" ist schuld.<br>Manchmal ists doch echt schön, in Österreich zu leben ;)<br>Zumindest für Hunde!<br>Liebe Grüße ganz ohne Maulkorb von<br>Vandenis
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon georg » 31.03.2004 - 00:36:44

Hi Vandenis,<br><br>das Urteil, auf das sich der RA bezieht hat doch bestimmt ein Aktenzeichen und ein Datum und einen Vermerk, von wem das gefällt wurde. Könntest du uns das bitte mitteilen?<br><br>Das könnte für uns wichtig in der EU sein; denn man könnte im Bedarfsfalle auf EU-Recht hin klagen.<br>Dann kommt von dort eine Klarstellung und jedes Gericht ist dann an diese gebunden. Das könnte für viele verantwortliche Hundehalter von Vorteil sein.<br><br>Vielen Dank im Voraus<br><br>Georg :)
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Christine » 31.03.2004 - 07:30:03

Hi,<br><br>na dann kann ich mit meiner "Kampfmaschine" ja beruhigt am Samstag nach Österreich reisen!<br><br>Gruß<br><br>Christine
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Klaus2 » 31.03.2004 - 09:55:59

Wie schaut die Versicherung in Österreich aus, wenn der Hund angeleint ist, aber das Frauchen recht bissig?? ;D ;D
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Vandenis » 31.03.2004 - 20:16:53

@Georg - ich probiers gleich nach Ostern, das rauszukriegen - bin jetzt nämlich bald für 2 Wochen in der Cinque Terre  :)<br>@Klaus, dann bist du unterversichert  :P<br>LG Vandenis
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Vandenis » 12.04.2004 - 21:28:51

Hallo Georg, <br>es gibt laut Auskunft meiner Versicherung für diesen speziellen Fall KEIN Gerichtsurteil in Österreich, da die Rechtslage eindeutig ist:<br>Die gesetzliche Regelung für die Haftung des Tierhalters findet sich in § 1320 ABGB wo es heißt: ?Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat."<br>Zumeist richten sich Schadenersatzansprüche jedoch gegen den Tierhalter (Tierbesitzer) selbst, wobei dieser dann haftbar ist, wenn er nicht den Beweis dafür erbringt, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. ............<br>..... Ist einer von 2 oder mehreren Hunden angeleint, gilt im Regelfall das angeleinte Tier in Zusammenhang mit den nicht angeleinten Artgenossen als verwahrt. Eine unterschiedliche Betrachtung der Hunde unter dem Aspekt der von ihnen aufgrund der Größe, des Gewichtes und ihres Wesens ausgehenden Gefährlichkeit ist keinesfalls angebracht<br>Änliche Ausführungen zu einem Unfall mit einem Hund auf der Spielwiese (BEIDE Hunde frei) findest du unter <br>www.das.at/ firmenpr/konsulent/2002/ausgabe6/gerichtsentscheidung_haftung_hundehalter.pdf - <br>Also, auf nach Österreich - trotz hoher Maut und Gobox ;)<br>Vandenis
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon Christine » 15.04.2004 - 07:28:00

Hi Vandenis!<br><br>Bin gerade aus Österreich zurück: Null Probleme und keine Anpöpeleien!<br><br>Anscheinend hielten sich ausschließlich verantwortungsvolle Hundebesitzer auf dem CP auf: Alle Hunde waren ordnungsgemäß angeleint. Bis auf einen superkleinen Mischling, der sich auch prompt auf ein Kleinkind im Skianzug stürzte und versuchte, sich in dessen Skihose zu verbeissen!<br><br>Hätten das unsere Hunde gemacht......<br><br>LG<br><br>Christine
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Re: Haftungsfrage bei Hunderauferei

Beitragvon georg » 15.04.2004 - 22:34:52

Hi Vandenis,<br><br>danke für die genauen Ausführungen.<br>War ein paar Tage weg und komme erst heute dazu, dir zu antworten.<br><br>LG<br>Georg :)
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