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Neuzugang

BeitragVerfasst: 05.06.2010 - 15:13:02
von pedro_61
Hallo zusammen,
ich wurde auch über einen Bekannten auf dieses Forum aufmerksam.
Ich bin noch kein eingefleischter WoMo Fahrer, möchte es aber demnächst werden.

Ich möchte vorraussichtlich kommenden Winter, wenn nichts dazwischen kommt, für 3 - 4 Jahre Spanien und die Kanaren mit dem WoMo bereisen.
Ich weiß bis jetzt nur noch nicht, wie ich es mit der Tüv-Untersuchung anstellen soll. Ich kann deswegen ja nicht nach Deutschland zurückfahren.
Wenn Ihr eine bessere Lösung wißt, wäre ich für eine Rückmeldung sehr dankbar. :D

Viele Grüße aus Augsburg

pedro

Re: Neuzugang

BeitragVerfasst: 06.06.2010 - 15:02:35
von Wurlitzer
Hallo Pedro,

herzlich willkommen in diesem Forum! :D

Freue mich für dich, 3-4 Jahre unterwegs in Spanien ist schon toll!

Kann man nicht nen TÜV Prüfer (der in Spanien Urlaub macht) in eine spanische Werkstatt holen und da die begehrte Plakette bekommen? Müßte man dann vorab schon mal in Deutschland anleiern.....


Gruß
Wurlitzer

Re: Neuzugang

BeitragVerfasst: 06.06.2010 - 16:23:53
von gitte
:D Herzlich Willkommen im Forum :D

Re: Neuzugang

BeitragVerfasst: 06.06.2010 - 17:04:30
von KZAC
Hallo,

"deutschen" TÜV im Ausland machen zu lassen ist generell nicht möglich.

Lt. ADAc gilt folgendes:

"TÜV im Ausland

Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen.

Aufgrund der TÜV-Überziehung kann durch die Polizei in Deutschland aber Anzeige (§ 29 StVZO) erstattet werden.

Dies können Sie vermeiden, indem Sie nachweisen, dass

Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und
Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.
In diesem Fall kann statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes eine gebührenfreie Mängelanzeige verhängt werden. Sie müssen in diesem Fall Ihr Kfz unverzüglich nach der Wiedereinreise nach Deutschland bei einer Prüfstelle zur HU vorführen und dies der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitteilen.

Sie können Ihren Auslandsaufenthalt auch durch ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle glaubhaft machen.

Achtung: Diese Prüfprotokolle besitzen jedoch nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplaketten. Auch ersetzen die Protokolle nicht die Eintragung im Kfz-Schein.

Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt grds. weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist.

Die Prüfplakette für Ihr Kfz wird bei verspäteter TÜV-Untersuchung rückdatiert. Die Frist für die nächste Überprüfung orientiert sich also an dem Datum, zu dem Ihr Kfz "regulär" hätte geprüft werden müssen. Hätten Sie Ihr Kfz beispielsweise im Januar beim TÜV vorstellen müssen, sind aber erst im April zur Überprüfung gefahren, so würde Ihr Fahrzeug die Plakette rückwirkend für Januar erteilt bekommen."


Gruß Kai

Re: Neuzugang

BeitragVerfasst: 07.06.2010 - 16:06:37
von MaKaRoNi
...womit wir bei der Frage wären, ob man die Plaketten nicht irgendwo im Internet zum Runterladen und Ausdrucken finden kann?????
OK, war kein sachdienlicher Hinweis. Der vom ADAC war entschieden hilfreicher.
Willkommener Gruß
Martin

Re: Neuzugang

BeitragVerfasst: 08.06.2010 - 10:11:30
von pedro_61
Hallo Kai,
vielen Dank für Deine Ausführungen. Das hat mir vorerst schon mal sehr geholfen. :D

Gruß Pedro