Umweltzonen Antwerpen, Brüssel, Gent: Registrierung - Strafe

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Umweltzonen Antwerpen, Brüssel, Gent: Registrierung - Strafe

Beitragvon Saarpfaelzer » 02.07.2021 - 16:19:08

Belgien + Luxemburg 4. Aufl. 2016: Noch nicht berücksichtigt sind offenbar die ab Ende 2015 in Belgien eingerichteten Umweltzonen,
hier insbesondere die Zufahrtsbeschränkungen in Antwerpen, Brüssel und Gent!
Ausländische Autos mit neuerer Abgasnorm dürfen zwar einfahren, müssen sich aber vorab (Brüssel) oder bis spätestens 24 Stunden nach Einfahrt in die Umweltzone registrieren (und dabei durch das Hochladen des Zulassungsdokuments Ihre Abgasnorm nachweisen).
Die Registrierung selbst ist kostenlos und gilt entweder 3 Jahre (Brüssel) oder zeitlich unbegrenzt (Antwerpen, Gent).
Fährt man aber ohne Registrierung in so eine Umweltzone, dann drohen hohe Strafen zwischen 150 und 300 EUR! (auch wenn man rein von der Abgasnorm her an sich zu Einfahrt berechtigt gewesen wäre)

Deshalb sollte hier ein Hinweis im Buch ergänzt werden - generell und am besten auch bei den einzelnen Touren zu den entsprechenden Städten!

Zum Glück bin ich noch vor der Fahrt auf das Thema aufmerksam geworden durch die ADAC-Länderinformation Belgien , vgl.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... n-belgien/
https://www.adac.de/reise-freizeit/reis ... weltzonen/
bzw.
https://www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ
https://www.lez.brussels
https://stad.gent/de/umweltzone-gent
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Re: Umweltzonen Antwerpen, Brüssel, Gent: Registrierung - St

Beitragvon gerwulf » 03.07.2021 - 10:31:18

Hallo Saarpfälzer,

ich danke dir für den praktischen Tipp.

Mal ein Post der einem wirklich hilfreich ist.

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Re: Umweltzonen Antwerpen, Brüssel, Gent: Registrierung - St

Beitragvon masure » 04.07.2021 - 07:31:17

Auch von mir ein Dankeschön für den Hinweis.
Ich hatte schon vor zwei Jahren, als die Verordnung raus kam,
die Registrierung beantragt und auch umgehend bekommen.
Ob wir davon überhaupt betroffen sind, kann ich angesichts dieses Absatzes nicht beurteilen:
Andere Fahrzeuge, darunter Motorräder, Kleinkrafträder, LKW über 3,5 t zGG (nur zum Warentransport)
und Wohnmobile fallen bis auf weiteres nicht unter die Regelungen der Umweltzone.
Wohnmobile müssen allerdings so ausgestattet sein, dass sie dem Aufenthalt dienen und im Wohnbereich über eine fest verbaute Einrichtung verfügen,
die mindestens Tisch, Stühle, Betten, Küchenzeile und Stauraum umfasst.

Haben tun wir sie jedenfalls.
LG
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Re: Umweltzonen Antwerpen, Brüssel, Gent: Registrierung - St

Beitragvon Schwedenopa » 04.07.2021 - 15:16:00

Hallo Saarpfälzer,

auch von mir vielen Dank für die Infos!

Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass ich das Ganze hier vor ein paar Jahren, als die Umweltzonen in Belgien eingeführt wurden, schon einmal beschrieben habe. Aber ich finde es nicht mehr. :( Also entweder habe ich mich geirrt, oder das war in einem anderen Forum, oder aber ich hatte das als Antwort auf einen Beitrag in der Quasselecke geschrieben und es ist jetzt futsch.

masure hat geschrieben:Ob wir davon überhaupt betroffen sind, kann ich angesichts dieses Absatzes nicht beurteilen:
Andere Fahrzeuge, darunter Motorräder, Kleinkrafträder, LKW über 3,5 t zGG (nur zum Warentransport) und Wohnmobile fallen bis auf weiteres nicht unter die Regelungen der Umweltzone. Wohnmobile müssen allerdings so ausgestattet sein, dass sie dem Aufenthalt dienen und im Wohnbereich über eine fest verbaute Einrichtung verfügen, die mindestens Tisch, Stühle, Betten, Küchenzeile und Stauraum umfasst.


Das bezieht sich erstens nur auf Brüssel, in Gent und Antwerpen gibt es keine Ausnahmen für Wohnmobile. Und zweitens müssen ausländische Wohnmobile auch in Brüssel trotzdem angemeldet werden.

MfG
Gerhard
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Re: Umweltzonen Antwerpen, Brüssel, Gent: Registrierung - St

Beitragvon Autoren_US » 05.07.2021 - 16:14:10

Hallo zusammen,

vielen Dank für diese Infos, die wir gerade als künftige Autoren des Belgien-Luxemburg-Buches recherchieren und wo wir gerade versuchen, den Durchblick zu bekommen. Wir werden ab Ende August auf Recherchereise dort sein und in der Neuausgabe werden diese Informationen auf jeden Fall enthalten sein.
Etwas irritiert bin ich gerade aber von der Aussage, dass es in Brügge, Gent und Antwerpen keine Ausnahmen für WOMOs gibt. Die Pflicht zur Registrierung war klar, alles andere aber nicht. Darf ich fragen, woher diese Information stammt?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Ulrike
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Re: Umweltzonen Antwerpen, Brüssel, Gent: Registrierung - St

Beitragvon Schwedenopa » 06.07.2021 - 10:07:38

Hallo Ulrike!

Autoren_US hat geschrieben:Etwas irritiert bin ich gerade aber von der Aussage, dass es in Brügge, Gent und Antwerpen keine Ausnahmen für WOMOs gibt. Die Pflicht zur Registrierung war klar, alles andere aber nicht. Darf ich fragen, woher diese Information stammt?

Diese Informationen stammen von den Webseiten der jeweiligen Städte, siehe jeweils unter den Zulassungsbedingungen für die Umweltzonen:

Bei Antwerpen heißt es da (Hervorhebung durch mich):
Die Umweltzone gilt immer und für alle Fahrzeuge: Pkws, Wohnmobile, Liefer- und Lastwagen, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und Busse (darunter fallen auch Touristen- und Reisebusse).

In Gent:
Die Zulassungsbedingungen für die Umweltzone gelten 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag für alle Fahrzeuge mit Diesel-, Benzin-, LPG-, CNG- oder LNG-Antrieb, die unter die Kategorie M, N oder T fallen. Die Kategorie Ihres Fahrzeugs befindet sich auf dem Fahrzeugschein in Feld J.
Irgendwelche Ausnahmeregelungen zu Wohnmobilen finden sich nicht.

Nur in Brüssel findet sich unter den Ausnahmegenehmigungen folgender Absatz:
Wohnmobil

Es handelt sich um ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung der Kategorie M, welches der Unterbringung von Personen dient und dessen bewohnbarer Teil mindestens folgende Ausrüstung umfasst: Sitzplätze und ein Tisch, Schlafplätze, die mit Sitzplätzen oder ohne eingerichtet werden können, eine Kochnische, Staumöglichkeiten. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

In Belgien zugelassenes Wohnmobil

Die Freistellung wird automatisch bewilligt. Diese Fahrzeuge dürfen also das Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt befahren.

Im Ausland zugelassenes Wohnmobil

Die Freistellung muss per Formular online beantragt werden.
Zur Bewilligung Ihres Freistellungsantrags sind folgende Schritte zu erledigen:

Die Registrierung des Fahrzeugs;
Kopie der Zulassungsbescheinigung (graue/rosa Karte);
Jedes nützliche/aussagekräftige Dokument, das belegt, dass es sich um ein Wohnmobil handelt (z. B. ein Foto, auf dem das Nummernschild sichtbar ist).

Wenn die Freistellung bewilligt wurde, ist diese 5 Jahre lang gültig, sofern die Freistellungsbedingungen nicht geändert werden.
Von dort aus kann man sich dann gleich zum Freistellungsantrag durchklicken.

In Brugge gibt es meines Wissens nach derzeit noch keine Umweltzone.

MfG
Gerhard
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Re: Umweltzonen Antwerpen, Brüssel, Gent: Registrierung - St

Beitragvon Autoren_US » 06.07.2021 - 12:16:36

Hallo Gerhard,
vielen Dank für diese Infos. Bislang hatten wir erst Brüssel recherchiert. Wird wohl eine Reise mit viel Bürokratie....
In diesem Sinne schöne Grüße
Ulrike
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