Die auf Seite 52 erwähnten Stellplätze Obersauer- Stausee I + II sind allererste Sahne (vor allem II).
Sie haben nur einen Nachteil: Sie liegen in DEM lux. Trinkwasserschutzgebiet und es herrscht absolutes Übernachtungsverbot.
Morgens um 7:30 kommt die Polizei, kontrolliert, klärt auf und erstellt ein
Protokoll + kassiert 100,--€ Kaution. Es folgt Gerichtsverhandlung, bei der man nicht anwesend sein muß (deshalb die Kaution) und wenn der Richter einem wohl gesonnen ist, bekommt man eine niedrige Strafe + den Rest zurück. In LUX gilt das Campingverbot-Schild (Zelt/WoWa) absolut.
Das Wasserschutzgebiet war nicht extra gekennzeichnet.
Bitte als Übernachtungsplatz in der nächsten Auflage streichen.
oTTo