Gasflaschen Umfüllen

Fragen & Antworten zum Thema Autogas und Gasflaschentausch im Ausland.

Moderator: Mods

Beitragvon Uli_bw » 24.10.2006 - 23:28:34

Scout hat geschrieben:
Du weißt dass selbst die 3. Flasche nicht legal ist!

Wenn Du dich etwas mehr mit der Materie beschäftigt hättest, wüsstest Du, dass deine Aussage falsch ist.
Erst schlau machen, dann Aussagen tätigen.

Gruß
Wolfgang


Hallo Wolfgang,

jetzt möcht ich aber von Dir den genauen Wortlaut, dass es erlaubt ist.

Danke

ULI, der von Gas einigermassen Ahnung hat.
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Beitragvon Scout » 25.10.2006 - 00:41:29

Hallo Uli!
Über das Thema Propan wird ja häufig diskutiert und dabei werden immer wieder falsche Behauptungen aufgestellt.

Da ich eine 3. Gasflasche mitführe und Gas umfülle wollte ich für mich endlich Klarheit bekommen und habe Recherchen durchgeführt.
Die Ergebnisse habe ich Hier zusammengefasst.
Gruß
Wolfgang
Zuletzt geändert von Scout am 25.10.2006 - 11:21:58, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Scout
Mitglied
 
Beiträge: 744
Registriert: 22.06.2006 - 08:55:36
Wohnort: Kurpfalz

Beitragvon woming » 25.10.2006 - 09:44:28

Scout hat geschrieben:Da ich eine 3. Gasflasche mitführe und Gas umfülle wollte ich für mich endlich Klarheit zu bekommen habe Recherchen durchgeführt.
Die Ergebnisse habe ich Hier zusammengefasst.


gute Zusamenfassung!

Die unterschiedlichen Interpretationen zur zul Menge rühren typisch
daher, dass unterschiedliche Kontexte zur Anwendung kommen:

- mit/ohne Begleitpapiere (bei WoMos gips die wohl nie)
- mit/ohne Gefahreneinweisung des Fahrers (hat wohl im WoMos auch keiner)
- transportierte/betriebsbereite Flaschen
(Transport bedeutet immer: aufladen - befördern - abladen ! )
- 2 Feuerlöscher mit führen
- priv/kommerzieller Kontext
- etc

und damit können die resultierenden Restriktionen in einzelnen Grenzbereichen
durchaus widersprüchlich sein.

Ich hatte auch 'mal drauf geachtet - bzw danach gesucht -,
aber nie etwas gefunden, wonach WoMo-Piloten wegen zu großer
mitgeführter Gasmenge verurteilt worden wären.

(meine Ausbildung in dem Bereich ist schon >30 Jahre her, da kann
sich viel geändert haben)

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
woming
Mitglied
 
Beiträge: 1493
Registriert: 12.10.2004 - 15:07:25

Beitragvon Scout » 25.10.2006 - 11:20:37

Hallo Uli!
Vielleicht noch ein paar Ergänzungen.
Da Propan ein Gefahrstoff ist, wird der Transport von Propangasflaschen in der Gefahrgutverordnung (GGVSE) geregelt.
Darin gibt es eine Mindermengenregelung in der stoffspezifisch die Mengengrenzen berechnet werden. Für Propan gilt die hier schon oft genannte Menge von 333 l. Bei dieser Berechnung spielt die Gefahrenklasse, Verpackungsgruppe, Stoffklasse etc. eine Rolle. Daher kommt der eigentümliche Wert.
Es ist auch eine maximale Behältergröße festgelegt. Ich meine es sind 50 l. Da ich nur 11 kg Flaschen transportiere habe ich mir die max. Behältergröße nicht gemerkt.
Durch diese Regelung sind keine Transportpapiere und Gefahrgutführerschein erforderlich.
Einzuhalten sind natürlich die Transportbedingungen.

@woming
Durch die europäische Harmonisierung gibt es fast nur neue Regelwerke. Die Druckbehälterverordnung gilt nicht mehr. Der Inhalt des DVGW Arbeitsblattes G 607 hat sich geändert. Trotzdem werden beide immer wieder zitiert.

Gruß
Wolfgang
Zuletzt geändert von Scout am 25.10.2006 - 15:32:50, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Scout
Mitglied
 
Beiträge: 744
Registriert: 22.06.2006 - 08:55:36
Wohnort: Kurpfalz

Beitragvon Uli_bw » 25.10.2006 - 15:18:47

Hallo Wolfgang,

Hut ab. :shock:
ich denke, dass ich die alles nochmals gründlich lesen muss. Gehe momentan aber davon aus, dass dies richtig ist.

Toll raus gesucht.

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Beitragvon Chartist » 25.10.2006 - 19:34:28

Hallo Wolfgang,

Du schreibst, dass Du eine 3. Flasche im Womo transportierst.

Lt. Deiner Zusammenstellung ist u. a. erforderlich

"- Es sind zwei Lüftungsöffnungen mit einem freien Querschnitt von je 100 qcm erforderlich (eine in Boden-, die andere in Deckennähe) die diagonal versetzt im Fahrzeug angeordnet sein müssen."


Wo transportierst Du die 3. Flasche und erfüllst diese Bedingung.

Bei meinem Womo erfüllt diese Bedingung nur der Gasflaschen-Kasten und so ist es wohl bei allen Womos. Oder hast Du entsprechende Ausschnitte in Deine Garage o. a. geschnitten?

Gruss vom Chartist
Womo-Urlaub, Fliegenfischen und Skilaufen sind das Größte. Unterwegs mit Knaus Sporttraveller 505
Benutzeravatar
Chartist
Mitglied
 
Beiträge: 177
Registriert: 10.02.2004 - 10:48:47
Wohnort: Pforzheim

Beitragvon dieterrudi » 25.10.2006 - 20:02:03

Servus scout,
ich finde bei Deiner sehr guten "Zusammenstellung" keine Info, ob man die 3.Flasche auch liegen transportieren kann - oder hab' ich da etwas übersehen. Mein Gashändler meint dies wäre möglich.
Ich habe außerdem noch die gleiche Frage wie Chartist (Belüftungsöffnungen)
Dieter und Traudl, ohne Bobby aus Franken
mit HMB544 Bj02 3,5t, DUC244 Maxi
Benutzeravatar
dieterrudi
Mitglied
 
Beiträge: 166
Registriert: 15.01.2005 - 22:10:03
Wohnort: Nürnberg

Beitragvon Scout » 25.10.2006 - 22:10:51

Hallo!
Ich habe ein Womo mit Garage. Die Türe hat an der untersten Stelle eine ausreichende Lüftungsöffnung. Eine 2. Öffnung habe ich noch nicht.
Die Flaschen müssen während des Transports fest verzurrt sein. Ob liegend oder stehend, drüber habe ich Nichts gelesen.
Gruß
Wolfgang
Benutzeravatar
Scout
Mitglied
 
Beiträge: 744
Registriert: 22.06.2006 - 08:55:36
Wohnort: Kurpfalz

Beitragvon Uli_bw » 26.10.2006 - 09:18:52

Flasche darf nicht liegen!
Sonst funktioniert die Abblaseeinrichtung für den Überdruck nicht richtig!

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Beitragvon Scout » 26.10.2006 - 11:40:58

Hallo!
ob man die 3.Flasche auch liegen transportieren kann

Ich habe mich noch mal schlau gemacht und die beiden Sicherheitshinweise, die den Transport von Gasflaschen beinhalten, durchgelesen.

SICHERHEITSHINWEISE Transport Gasflaschen in kleinen Mengen vom Industriegaseverband e.V. - Komödienstr. 48 - 50667 Köln

SICHERHEITSHINWEISE 11 der Firma Linde. ?Transport von Gasbehältern mit Kraftfahrzeugen?

In keinem steht etwas über liegenden oder stehenden Transport.
Folglich ist beides möglich.
Gruß
Wolfgang
Benutzeravatar
Scout
Mitglied
 
Beiträge: 744
Registriert: 22.06.2006 - 08:55:36
Wohnort: Kurpfalz

Beitragvon Schwedenopa » 26.10.2006 - 13:17:19

dieterrudi hat geschrieben:ich finde bei Deiner sehr guten "Zusammenstellung" keine Info, ob man die 3.Flasche auch liegen transportieren kann...

Hallo,

wie die Vorschriften aussehen, weiß ich nicht, aber rein technisch gesehen wäre gegen den liegenden Transport einer nicht angeschlossenen und korrekt verschlossenen Gasflasche nichts einzuwenden. Das von Uli erwähnte Überdruckventil (das eigentlich aufgrund der Dampfdruckkurve von Propan sowieso nur ansprechen dürfte, wenn die Flasche im Feuer steht oder liegt) funktioniert auch im Liegen.

Etwas ganz anderes ist es allerdings, wenn man die Gasflasche in Betrieb hat: Wenn sie dann nicht aufrecht steht oder umfällt, dann kann flüssiges Gas durch den Druckminderer hindurch in die Gasleitung gelangen. Dort verdampft es schlagartig, und der dabei entstehende Gasdruck kann locker für eine 2 Meter hohe Stichflamme am Gasherd reichen! :shock:

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4776
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Beitragvon Uli_bw » 26.10.2006 - 17:25:48

EuraGerhard hat geschrieben:Das von Uli erwähnte Überdruckventil (das eigentlich aufgrund der Dampfdruckkurve von Propan sowieso nur ansprechen dürfte, wenn die Flasche im Feuer steht oder liegt) funktioniert auch im Liegen.


Klar nur dann tritt im Extremfall Flüssiggas aus!
Ich hab das schon gesehen und das Labor Fluchtartig verlassen!
Da hat nichts gebrannt. Aber die "Dampfmenge" wird auf einen Schlag riesig!

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Beitragvon goepfert » 15.12.2006 - 15:12:34

Den Tip von PetraHonig habe ich ebenfalls befolgt und den Schlauch bestellt. Sehr interessante Beiträge haben vor allem Scout und Woming geliefert! Von Sachkenntnis unbelastete hysterische "Sicherheits"tipps im Sinne von "Finger weg" dagegen können wir nicht brauchen. Aber damit muß so ein Forum wohl leben.
KPR, auch heute noch wird in Ungarn so befüllt, gesehen in Balatonfüred.
Benutzeravatar
goepfert
Mitglied
 
Beiträge: 19
Registriert: 28.08.2006 - 07:07:20
Wohnort: Lampertheim

Beitragvon dieterrudi » 15.12.2006 - 23:26:30

Den Mehr-Flaschen-Hochdruckschlauch kann man bei der Gasfüllstation Sano-Propan in Nürnberg, Freiligrat 30 zu 13 Euro kaufen.
Dieter und Traudl, ohne Bobby aus Franken
mit HMB544 Bj02 3,5t, DUC244 Maxi
Benutzeravatar
dieterrudi
Mitglied
 
Beiträge: 166
Registriert: 15.01.2005 - 22:10:03
Wohnort: Nürnberg

Re: Gasflaschen Umfüllen

Beitragvon Meppilein » 30.04.2008 - 16:00:44

Möglich JA- von laien aber NIEMALS auszuführen
Benutzeravatar
Meppilein
Mitglied
 
Beiträge: 11
Registriert: 23.04.2008 - 12:40:33
Wohnort: Stuttgart aber eigendlich ein Kind der Ostsee

VorherigeNächste

Zurück zu Gasversorgung

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder