Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Fragen & Antworten zum Thema Autogas und Gasflaschentausch im Ausland.

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Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon Nachtfalke » 29.02.2016 - 11:21:48

Hallo, wie ist das eigentlich?

Beim Kauf habe ich mit dem Händler die Gasprüfung für unser "neues" Wohnmobil vereinbart.

Die Prüfplakette ist natürlich auch gut sichtbar aufgeklebt.

Zur Übergabe habe ich von dem Händler eine Vielzahl an Unterlagen erhalten,
doch ein Nachweis über die erfolgte Prüfung fehlte.

Auf meinen Hinweis wurde mir die Bestätigung über die erfolgreich erbrachte Leistung auch schriftlich bestätigt.

Nun frage ich mich, ob nicht auch das "Gelbe Gasprüfbuch" - wie ich es noch früher kenne - zu den Unterlagen dazu gehört?

Ich freue mich über eure hilfreichen Antworten!

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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon SeewolfPK » 29.02.2016 - 11:41:35

Der TÜV hat mir erklärt, das das gelbe Buch keine Pflicht sei.

Ich bekomme einen Audruck der Prüfbescheinigung und das reicht.
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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon MobilLoewe » 29.02.2016 - 13:36:02

Mit meinem neuen Mobil wurde das gelbe Gasprüfheft mit ausgeliefert. Hier sind alle Gasgeräte eingetragen, sowie der Prüfvermerk des Aufbauherstellers.

Bei einer HU wurde das Heft bisher nicht verlangt. Als ich bei einem Vorgängermodell eine Gastankflasche einbauen ließ, hat der Einbaubetrieb die Anlage dort eingetragen. Insofern macht das schon Sinn, egal ob Pflicht oder nicht.
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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon claudia » 29.02.2016 - 18:09:36

Hallo Kai Uwe,

bei der letzten HU im September 2014 war auch eine Gasprüfung fällig. Das alte gelbe Gasprüfbuch war voll und ich bekam ein Neues.
Ich denke das gehört dazu zum Fahrzeug.
Übrigens, habt ihr in dem Fahrzeug jetzt eine Gastankflasche? Ich sehe von außen keinen Tankanschluss.

PS. Euer Schätzchen wird derzeit einer "Dichtheitsprüfung" von oben unterzogen. :D

Grüße aus der Mitte Bayerns und noch einen schönen Winterurlaub.

Grüße

Ralf
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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon Nachtfalke » 01.03.2016 - 00:32:04

Ja, so kenne ich das auch, das man für das WoMo das Gelbe Gasprüfbuch hat / braucht.

Nur vielleicht ist es ja nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Ich werde mal den Hinwies vom Seewolf verfolgen und den TÜV-Nord befragen.

Aber erst einmal Danke.

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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon zip10 » 19.07.2016 - 21:04:05

Hallo zusammen,
hier nur ein kleiner Tip bzgl. Gasanlage. Ganz, ganz wichtig ist, daß auf der nichtbenutzten Gasflasche (egal ob voll oder leer), die meisten haben ja zwei der rote Deckel aufgesetzt ist. Sonst kann es ganz erheblichen Ärger bei einer Kontrolle duch die Polizei geben. Denn ohne aufgesetztenn Deckel ist das ein "Gefahrguttransport". Ich glaube das die wenigsten von uns eine Erlaubnis für Gefahrguttransporte haben.
Viele Güße
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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon Lauser » 20.07.2016 - 08:19:43

Hallo,
das gilt aber m.M.n. nur solange die zweite Flasche nicht angeschlossen ist. Bei einer DuoControl braucht man den roten Deckel nicht. Nur zum Tauschen bei einem Baumarkt oder Händler.
Lauser
Grüße aus dem Westerwald und allen allzeit gute Fahrt
our (mobil)home is our castle :-)
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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon frajop » 20.07.2016 - 08:39:46

Bei im Gaskasten installierten Flaschen dürfen die Schläuche angeschlossen und die Schutzkappe muss nicht aufgesetzt sein. Das hat mit Gefahrguttransport nichts zu tun.

Gruß
Frank
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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon Schwedenopa » 20.07.2016 - 09:11:29

Hallo!

zip10 hat geschrieben:Ganz, ganz wichtig ist, daß auf der nichtbenutzten Gasflasche (egal ob voll oder leer), die meisten haben ja zwei der rote Deckel aufgesetzt ist. Sonst kann es ganz erheblichen Ärger bei einer Kontrolle duch die Polizei geben. Denn ohne aufgesetztenn Deckel ist das ein "Gefahrguttransport". Ich glaube das die wenigsten von uns eine Erlaubnis für Gefahrguttransporte haben.

Hast Du dafür eine - seriöse - Quelle?

Eindeutig richtig ist, was Frank (frajop) sagt: Ordnungsgemäß im Gaskasten festgezurrte Gasflaschen dürfen auch während der Fahrt angeschlossen sein, und dann muss die Schutzkappe natürlich nicht draufsitzen. Geht ja auch gar nicht. Bei einer Zweiflaschenanlage dürfen selbstverständlich beide Flaschen angeschlossen sein, bzw. müssen sogar.

Ebenso eindeutig richtig ist: Wird eine Flasche außerhalb des Gaskastens transportiert, und sei es auch nur auf dem Einkaufswagen vom Womo auf dem Parkplatz bis in den Baumarkt hinein zwecks Flaschentausch, so muss die Schutzkappe draufsitzen.

Zweifelhaft ist, was bei einer Einflaschenanlage mit der im Gaskasten transportierten, nicht angeschlossenen Reserveflasche zu geschehen hat. Du behauptest, die müsse eine Schutzkappe tragen. Ich habe dazu aber in den Vorschriften nichts gefunden. Deshalb nochmal die Frage nach der Quelle.

In meinem Womo, Baujahr 2001, ist übrigens der Gaskasten so niedrig, dass eine Flasche mit aufgesetzter Schutzkappe überhaupt nicht hineinpasst. Ich könnte also gar keine Kappe auf die Reserveflasche aufsetzen, selbst wenn ich wollte. Und ab Werk hatte es auch nur eine Einflaschenanlage. Allerdings habe ich es kurz nach dem Kauf auf eine Zweiflaschenanlage umrüsten lassen, da ich bereits in meiner Mietmobilzeit Erfahrung mit nächtlichen Flaschenwechselaktionen - natürlich ganz dem Klischee entsprechend nachts um drei Uhr bei Schneesturm! - gesammelt hatte.

MfG
Gerhard
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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon Scout » 20.07.2016 - 11:48:08

Der Transport von Gasflaschen ist in der ADR geregelt.
Danach müssen die Flaschen mit dem Verschlussstopfen verschlossen und die Flasche muss eine Haube oder Kragen haben. Korrekt formuliert, „Einzelhandelsgerechete Verpackung“.
Selbst bei einem nichtgewerblichen Transport, der nicht unter ADR fällt, müssen die Flaschen Einzelhandelsgerecht verpackt sein. (Transport in der Garage)

Außerdem sind die Gasflaschen in Campingfahrzeuge nach 1.1.3.2 ADR von diesen Gefahrgutvorschriften befreit. Das gilt für den Transport im Gaskasten, nicht Garage.
Nachzulesen in den Durchführungsrichtlinie RSEB 1-9. http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage ... cationFile

Da ist zwar nicht explizit von der roten Kappe die Rede, aber durch die Freistellung von der ADR gilt diese Regel mit der Einzelhandelsgerecheten Verpackung (rote Kappe, oder andersfarbig) im Gaskasten nicht.

Gruß
Scout
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Re: Gasprüfbuch (nach DVGW -Arbeitsblatt G607)

Beitragvon Uli_bw » 21.07.2016 - 09:16:34

Ich würde immer auf das gelbe Buch betehen, bei mir werden alle paar Jahre weitere Blätter dazu geheftet.
Und die notwendigen Komponenten ersetzt.

ULI
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