Hallo!
zip10 hat geschrieben:Ganz, ganz wichtig ist, daß auf der nichtbenutzten Gasflasche (egal ob voll oder leer), die meisten haben ja zwei der rote Deckel aufgesetzt ist. Sonst kann es ganz erheblichen Ärger bei einer Kontrolle duch die Polizei geben. Denn ohne aufgesetztenn Deckel ist das ein "Gefahrguttransport". Ich glaube das die wenigsten von uns eine Erlaubnis für Gefahrguttransporte haben.
Hast Du dafür eine - seriöse - Quelle?
Eindeutig richtig ist, was Frank (frajop) sagt: Ordnungsgemäß im Gaskasten festgezurrte Gasflaschen dürfen auch während der Fahrt angeschlossen sein, und dann muss die Schutzkappe natürlich nicht draufsitzen. Geht ja auch gar nicht. Bei einer Zweiflaschenanlage dürfen selbstverständlich beide Flaschen angeschlossen sein, bzw. müssen sogar.
Ebenso eindeutig richtig ist: Wird eine Flasche außerhalb des Gaskastens transportiert, und sei es auch nur auf dem Einkaufswagen vom Womo auf dem Parkplatz bis in den Baumarkt hinein zwecks Flaschentausch, so muss die Schutzkappe draufsitzen.
Zweifelhaft ist, was bei einer Einflaschenanlage mit der im Gaskasten transportierten, nicht angeschlossenen Reserveflasche zu geschehen hat. Du behauptest, die müsse eine Schutzkappe tragen. Ich habe dazu aber in den Vorschriften nichts gefunden. Deshalb nochmal die Frage nach der Quelle.
In meinem Womo, Baujahr 2001, ist übrigens der Gaskasten so niedrig, dass eine Flasche mit aufgesetzter Schutzkappe überhaupt nicht hineinpasst. Ich könnte also gar keine Kappe auf die Reserveflasche aufsetzen, selbst wenn ich wollte. Und ab Werk hatte es auch nur eine Einflaschenanlage. Allerdings habe ich es kurz nach dem Kauf auf eine Zweiflaschenanlage umrüsten lassen, da ich bereits in meiner Mietmobilzeit Erfahrung mit nächtlichen Flaschenwechselaktionen - natürlich ganz dem Klischee entsprechend nachts um drei Uhr bei Schneesturm! - gesammelt hatte.
MfG
Gerhard