von Seekater » 06.01.2004 - 16:44:17
[quote author=Christine link=board=Gasversorgung;num=1067425690;start=15#19 date=01/06/04 um 13:25:00]Aufgrund der Frostsicherung der Truma C 3004 waren wir gezwungen, die Heizung während der Fahrt laufen zu lassen, denn auf dem Hinweg entleerte sich auf der Autobahn während der Fahrt der Boiler, trotz hinreichender Temperatur im Innenraum!<br><br>Was denkt sich Truma da eigentlich aus, wir sind kurz davor, das Ventil still zu legen. Oder ist die Fahrt mit Heizung offiziell erlaubt?<br>[/quote]<br><br><br>Hallo Christine,<br><br>nun, was Truma sich denkt, dürfte sein: Unter allen Umständen einen Frostdefekt an der Heizung vermeiden...... Aus meiner Sicht ist die entscheidende Frage: Wo sitzt denn genau der Temperaturfühler, der das unsägliche Ventil "bedient" ? Sollte dort während der Fahrt Zugluft oder durch metallische Leitung Kälte hinkommen wäre das Problem gefunden.<br>Das Ventil stillegen ist recht leicht getan (Blech mit passendem Ausschnitt U-förmig biegen und so unter das Ventil einklemmen, daß es nicht mehr zugehen kann), jedoch fraglich....... Wenn es z.B. im Heizungsschrank am Ventil lokal so kalt wird, daß tatsächlich eben jenes Ventil auffriert (was durchaus möglich ist, auch wenn der Boiler oben drüber voll warmen Wasser ist), dann ist die Warm-Wasser Versorgung nach einer Autobahnfahrt eben "im Eimer". Ich werde das bei unserer (ersten) Winterfahrt einmal beobachten.<br>Alternativ fällt mir dazu noch ein anderer Weg ein:<br>Truma bei winterlicher Fahrt aus und Boiler leer lassen. Das heißt dann beim Tankfüllen vor Abfahrt: Pumpe aus lassen, denn sonst läuft die Pumpe permanent. Heißt dann faktisch, daß man 12L weniger Wasser dabei hat und bei Pausen etc. warten muß, bis der Boiler voll und aufgeheizt ist.<br>Pumpe aus während der Fahrt ist ja sowieso zu empfehlen, denn sonst pumpt die Pumpe über evtl. Undichtigkeiten (z.B. das . offene Truma-Ventil) den ganzen Tank unbemerkt während der Fahrt leer - Das war ein Tipp von unserem Vermieter letztes Jahr, dem mal ein Kunde einen Wagen mit durchweichtem Boden zurückgebracht hat, weil während der Fahrt eine Schlauchschelle sich gelöst hat, die Pumpe ansprang und der Tankinhalt sich unbemerkt unter Möbeln, in Kabelkanälen etc. verteilt hat.<br>Deshalb seit dieser Zeit bei uns die Regel: Während der Fahrt: Pumpe aus und Gashahn zu.<br><br>Zum Thema Gas erlaubt:<br>Soweit ich informiert bin ist aus Sicht der STVO ein fahren mit gasbetriebenen Geräten in BRD nicht ausdrücklich verboten. Jedoch verboten an Tankstellen und in diversen anderen Ländern (z.B. Frankreich). Von Truma wird das so interpretiert, daß z.B. ihre Geräte während der Fahrt betrieben werden dürfen - was dann beim Kühlschrank wieder nicht gilt...... Auch wenn Deutschland mal hier nicht an vorderster Front der Regelwut liegt, habe ich für mich beschlossen, diesen Freiraum nicht auszunutzen. Gründe: Siehe oben.<br><br>Gruß<br>Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung