Tauschfüllung alter Flaschen?

Fragen & Antworten zum Thema Autogas und Gasflaschentausch im Ausland.

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Beitragvon Malu » 19.12.2004 - 14:23:51

Jens_M hat geschrieben:Hallo zusammen,


Das Tausch-System MUSS ALLE Flaschen annehmen. Die Prüfkosten MÜSSEN im Leihpreis enthalten sein.

Grübelnden Gruß
Jens


Genau dies sagte mir auf Rückfrage mein WoMO-Händler, bei dem ich auch Die Gasflaschen tausche. Er sagte, daß der Händler eine Gebühr (die Höhe weiss ich nicht mehr) pro Flasche abführt, die ausschliesslich für die Prüfung gedacht ist. Daraus ergäbe sich, daß jeder Händler jede Flasche annehmen müsste.

Gruß, Malu
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Re: Tauschfüllung alter Flaschen

Beitragvon woming » 19.12.2004 - 14:35:00

womo-horst hat geschrieben:
wenn also 98 eingeschlagen ist, ist die Falsche 98 geprüft worden und darf bis 2008 verwendet werden?
Wenn das nicht so ist, habe ich letzte Woche bei meinem Handler im Tausch 2 Flaschen bekommen, die abgelaufen sind. Bei diesen Flaschen ist 02 und 04 eingeschlagen.


der Termin ist immer das Ablaufdatum (wie TÜV-Aufkleber)

sieh mal genauer hin:
auf dem Griff sind auch weitere Felder, in die nach Re-Zertifizierung
die neuen verlängerten Fristen eingeschlagen sind. Daran sieht man,
wie oft die Flasche schon geprüft wurde.

Wenn nicht, hat er Dir alte Flasche angedreht :-(

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Beitragvon heulnet » 19.12.2004 - 15:50:59

ich habe 2 gasflaschen die ich gekauft habe 1994 mit meinem damals neuen womo. zusätzlich war mir eine zugelaufen mit tüv ablauf 98 und diese letzte war leer jahrelang unbeachtet im keller. diese wurden mir alle 3 in diesem jahr gegen fabrikneue getauscht.
heulnet
 

Tauschfüllung alter Flaschen?

Beitragvon Mobi » 20.12.2004 - 00:22:16

Hallo womo-horst,

ich verstehe das so: Eingeschlagene Jahreszahl 04 = Prüffrist bis 2004, d.h. dann ist die Flasche abgelaufen und muß neu geprüft werden.

Ich habe hier die Caravaning Sicherheitsbroschüre des VDWH, allerdings von 1999. Darin heißt es:
"Alle Druckgasflaschen unterliegen nach der Druckbehälterverordnung regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen durch einen anerkannten Sachverständigen (alle 10 Jahre).
Der nächstfällige Prüftermin ist auf der Flasche angegeben; Flaschen mit fälliger Prüfung bzw. überschrittenem Termin dürfen nicht befüllt werden. Der Füllbetrieb veranlaßt die Prüfung."

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Beitragvon heulnet » 20.12.2004 - 09:21:11

so ist es sicherlich richtig. nur ist jede flasche irgendwann abgelaufen und muss geprüft werden. es ist völlig unmöglich, dass nur flaschen im umlauf sind die noch frist haben. das geht logistisch nicht. solange eine flasche noch frist hat wird sie befüllt und der letzte benutzer gibt sie zurück, wenn sie leer ist und die frist abgelaufen ist. der kunde muss aber dann auch flaschen nehmen wo die prüffrist noch intakt ist. also im jahre 04 auch flaschen nehmen wo 04 als ablauf draufsteht.
so ist die auskunft meines händlers.
heulnet
 

Beitragvon knubbel » 23.12.2004 - 12:36:22

Hallo Heulnet, dein Händler hat recht. Um jedoch eine wirklich kompetente Auskunft hinsichtlich der Flaschenprüfung zu erhalten zu erhalten, habe ich mich an den DGVW (Dachverband von Flaschenbefüllern usw.gewandt.
Ich habe folgendes Antwortschreiben erhalten:

"Die Datumsangaben im Tragegriff einer Flüssiggasflasche haben folgende Bedeutung:
1. Datum - Prüfstempel
2. Datum eventuell Prüfstempel
3. Datum eventuell Prüfstempel
_______________

1. Datum: Monat und Jahr z.B. 01.01 - Erstmalige Prüfung im gebrauchsfertigen Zustand,
Prüfstempel: Prüfzeichen des Sachverständigen
2. Datum: Datum (Monat/Jahr) oder Jahr des 1. wiederkehrenden Prüfens
Prüfstempel: siehe oben
3. Datum: Datum (Monat/Jahr) oder Jahr des 2. wiederkehrenden Prüfens usw.

Das Datum des 1. wiederkehrenden Prüfens wird zusammen mit dem Datum der "erstmaligen Prüfung" eingeschlagen.
Das Datum der 2. "wiederkehrenden Prüfung" wird bei der 1. wiederkehrenden Prüfung eingeschlagen.
Das letzte Datum zeigt also immer den Zeitpunkt, wann die Flasche der nächsten wiederkehrenden Prüfung zugeführt werden muss.
Ist bei dem Datum der 1., 2. etc. wiederkehrenden Prüfung kein Monat eingeschlagen worden, so gilt immer der Monat des 1. Datums.
Wenn das letzte Datum überschritten ist, darf die Flasche noch weiterbetrieben werden (entleert werden). Sie darf aber nicht mehr befüllt werden.
Wenn Sie eine solche Flasche zum Füllen abgeben und das Datum für die nächste wiederkehrende Prüfung ist überschritten, dann wird die Flasche im Füllwerk aussortiert und der wiederkehrenden Prüfung zugeführt.
Sie erhalten dann eine andere Flasche, bei der das Prüfdatum noch nicht überschritten ist."

Dieser Text ist den Originalvorschriften entnommen :roll: .
Auf jeden Fall geht daraus hervor, dass jede Flasche (unabhängig vom Prüfdatum) zurückgenommen und getauscht wird. Man kann im Tauschfall theoretisch dann auch eine Flasche mit "überholtem" Prüfdatum erhalten, wenn sie vor Ablauf der Gültigkeit befüllt wurde. Sie darf dann noch entleert werden muss aber vor dem nächsten Befüllen geprüft werden.
Ich halte jedoch den Fall den Seekater geschildert hat mit Prüfdatum `98 für sehr unwahrscheinlich. Hier wurden mit Sicherheit die Prüfvorschriften missachtet, denn es ist kaum voirstellbar, dass eine gefüllte Flasche 6 Jahre irgendwo lagert und erst dann z.B. über einen Händler in Umlauf gelangt :!: .

Wiederkehrend geprüfte Grüße

Knubbel
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Beitragvon Seekater » 23.12.2004 - 16:30:42

knubbel hat geschrieben:........
Ich halte jedoch den Fall den Seekater geschildert hat mit Prüfdatum `98 für sehr unwahrscheinlich. Hier wurden mit Sicherheit die Prüfvorschriften missachtet, denn es ist kaum voirstellbar, dass eine gefüllte Flasche 6 Jahre irgendwo lagert und erst dann z.B. über einen Händler in Umlauf gelangt :!: .


das dachte ich ursprünglich auch, jedoch mit der "Seltenheit".... hier meine (natürlich persönlich subjektiven) Erfahrungen:

    - Erster Satz Gasflaschen vom Händler (Herbst 2003), davon eine Ablauf 98 (der angenommene "Ausreißer")

    - Zweite Tauschflasche, Baumarkt, gültiger Stempel alles palletti.

    - Dritte Tauschflasche, Campingplatz, nagelneu geprüfte und neu lackierte Flasche, jedoch kein Einschlagstempel sondern Datum in einer Farbringlackierung...... zunächst sehr schön, jedoch: Wenn das WoMo mit einer solchen Flasche an Bord abbrennt und der Lack an der Flasche durch die Hitze weg ist, bleibt der alte Einschlagstempel der Erstprüfung übrig und die Versicherung wird nicht zahlen, wegen vermeintlich "abgelaufenem" Flaschen-TÜV als vermutete Brandursache.........

    - Vierte Tauschflasche wieder im Baumarkt, Sommer 2004: Bei der ersten Flasche die man mir geben wollte war die Prüffrist 10/2000 abgelaufen..... also ebenfalls eine Flasche die 4 Jahre irgendwo im gefüllten Zustand rumstand.... Schon wieder ein "Ausreißer" ? Ich glaube allmählich nicht mehr dran.

In dieser Reihenfolge erlebt - wie gesagt subjektive Erfahrungen.

Meine Vermutung ist folgende:
Sowohl bei Tankstellen wie bei Baumärkten habe ich schon erlebt, daß Wochenlang (4 - 6 Wochen) keine Gasflaschen erhältlich sind und mir bestätigt wurde, daß die Bestellung neuer Flaschen ebenfalls 4 - 6 Wochen zurück liegt. Es scheint also bei den Füllunternehmen - wie bei allen menschlichen Unternehmungen - Unregelmäßigkeiten zu geben. Der Dachverband der Flaschenbefüller hat 'was festgelegt.... gut... und wer kümmert sich drum, daß die Füllunternehmen sich alle dran halten ? Wer kümmert sich drum, ob es nur Flaschenbefüller gibt, die im Dachverband organisiert sind ?

Ich glaube das machen alles wir, die Endkunden, beim Baumarkt, beim Caravanhändler oder Campingplatz. Bei "Selbstverpflichtungen" gibt es eben keine Kontrolle, da heißt der Kontrolleur Endkunde...... Also wie gesagt Vermutungen meinerseits, noch dazu subjektiver Natur, aber was dran könnte doch sein, oder was meint Ihr ?

Viele Grüße
Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
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Tauschfüllung alter Flaschen

Beitragvon Mobi » 30.12.2004 - 01:45:41

Hallo Leute,

zum Thema "Kosten der Flaschenprüfung" guckt Ihr mal hier: http://www.primagas.de/content.cfm?ID=5 ... r=produkte

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Re: Tauschfüllung alter Flaschen

Beitragvon woming » 30.12.2004 - 10:16:39

Mobi hat geschrieben:zum Thema "Kosten der Flaschenprüfung" guckt Ihr mal hier: http://www.primagas.de/content.cfm?ID=5 ... r=produkte


guter Hinweis, Danke.

Gleichzeitig ärgert mich, dass auch die nicht an der üblichen
Desinformations-Taktik vorbei kommen:

die Besitzer der Propangasflaschen zahlen einen geringen Anteil der Prüfkosten selber, den Löwenanteil aber zahlen noch die Anbieter.

Das ist natürlich hanebüchener Unfug, da die Kosten in jedem Falle
vom Kunden gezahlt werden, egal ob dieser Kostenanteil explizit
auf der Rechnung genannt wird oder nicht.

Für mich bedeutet dies, dass es keine rechtsverbindliche Regelung
zu diesem Problem gibt. Da hat es ein Interessenverband wieder
mal geschafft, die Umsetzung klarer Richtlinien durch vermeintliche
"Selbstverpflichtung" zu unterlaufen. :-(

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Re: Tauschfüllung alter Flaschen

Beitragvon Schwedenopa » 04.01.2005 - 11:24:40

Hallo Woming!

woming hat geschrieben:Für mich bedeutet dies, dass es keine rechtsverbindliche Regelung zu diesem Problem gibt. Da hat es ein Interessenverband wieder
mal geschafft, die Umsetzung klarer Richtlinien durch vermeintliche
"Selbstverpflichtung" zu unterlaufen. :-(


Es gibt sehr wohl eine rechtsverbindliche Regelung: Nämlich die Prüfpflicht für Gasflaschen. Nach der dürfen Flaschen mit abgelaufener Prüffrist nicht mehr befüllt werden. Das hat nichts mit "Selbstverpflichtung" zu tun. Eine weitergehende Regelung, wie denn die Kosten für die Prüfung nun auf den Endkunden abzuwälzen sind (was, wie Du völlig richtig sagst, ja auf jeden Fall geschieht), halte ich für völlig überflüssig. Würde mich angesichts deutscher Regulierungswut allerdings nicht wundern, wenn die auch noch kommt.

Was mich allerdings stört, ist das Gejammere über die "bösen" Bau- und Campingmärkte. Denn abgesehen davon, dass mir noch nie eine Rücknahme verweigert wurde (habe erst vor 2 Wochen eine Flasche mit Ablauf 2005 problemlos bei einem Baumarkt getauscht bekommen - gegen Eine mit Ablauf 2006), betreibt ja keiner dieser Märkte eine eigene Füllstation. Die abgelaufenen Flaschen landen also so oder so bei den Abfüllern. Und wie diese ihre Prüfkosten an ihre Großkunden (eben jene Bau- und Campingmärkte) weiterreichen, ist nun wirklich ihre Sache.

MfG
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Re: Tauschfüllung alter Flaschen

Beitragvon woming » 04.01.2005 - 11:32:25

EuraGerhard hat geschrieben: Die abgelaufenen Flaschen landen also so oder so bei den Abfüllern. Und wie diese ihre Prüfkosten an ihre Großkunden (eben jene Bau- und Campingmärkte) weiterreichen, ist nun wirklich ihre Sache.


nun sind wir einmal im Kreis gelaufen:

genau DIES ist das (Ausgangs-) Problem:
wenn einige Abfüller das System unterlaufen, indem sie die
notwenidige Prüfung (die von anderen Abfüllern geleistet wird)
unterlassen, dann ist dies letztendlich das Problem von allen.

Deswegen erwarte ich eine einheitliche klare Kostenumlage-Regelung,
die für alle Abfüller verbindlich ist.

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Re: Tauschfüllung alter Flaschen

Beitragvon Schwedenopa » 04.01.2005 - 12:43:36

woming hat geschrieben:nun sind wir einmal im Kreis gelaufen:

genau DIES ist das (Ausgangs-) Problem:
wenn einige Abfüller das System unterlaufen, indem sie die
notwenidige Prüfung (die von anderen Abfüllern geleistet wird)
unterlassen, dann ist dies letztendlich das Problem von allen.


Hallo Woming,

nein, das ist ein völlig anderes Problem: Sollte es wirklich schwarze Schafe unter den ABFÜLLERN geben, die abgelaufene Flaschen einfach wieder befüllen, anstatt sie zur Prüfung zu geben, dann verstoßen diese Abfüller gegen bestehende Bestimmungen. Und nicht die (Groß-) Kunden, die solche Flaschen (evtl. ahnungslos) gefüllt wieder mitnehmen.

Einziges Problem, welches ich auf der Baumarktseite für möglich halte: Dass korrekt vor Ablauf der Prüffrist gefüllte Flaschen "auf dem Freigelände hinter den Blumentöpfen" monate- bzw. jahrelang vor sich hin gammeln. Allerdings ist es völlig legal, solche Flaschen dann auch noch nach Ablauf der Prüffrist an den Kunden abzugeben. Nur befüllt werden dürfen sie halt nicht mehr.

MfG
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Re: Tauschfüllung alter Flaschen

Beitragvon woming » 04.01.2005 - 13:50:27

das ist aber auch schwierig darzustellen :-(
wie soll dann die Beantwortung der Fragestellung einfach sein:

Unterlaufen bedeutet in der Praxis, dass etliche Händler/Abfüller die Annahme
abgelaufener Flaschen (od in Kürze ablaufender Fl) verweigern.

So drücken sie die Umlagekosten allein denen auf, die sich korrekt
verhalten (also die Flaschen rezertifizieren)
und wofür die Kunden anteilig schließlich 1.50? (wie hier zitiert)
bereits gezahlt haben. Diesen Anteil streichen sie dann (ohne
Gegenleistung) in die eigene Tasche.

Das läßt sich nur durch verbindliche Vorgabe/Verpflichtung vermeiden,
indem sich ALLE Spielteilnehmer an die Regeln halten.

In allen Bereichen immer wieder gehörtes Agitieren gegen eine
vermeintliche "Regulierungswut" hat einzig das Ziel, ein
System für die eigenen Interessen unterlaufen zu können.
Die korrekt handelnden Spielpartner haben nämlich ohnehin keine
negativen Auswirkungen für ihre Handlungsweise zu befürchten.

(Dies ist übrigens das Grundprinzip von ISO 9001/02)

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