Hallo Heulnet, dein Händler hat recht. Um jedoch eine wirklich kompetente Auskunft hinsichtlich der Flaschenprüfung zu erhalten zu erhalten, habe ich mich an den DGVW (Dachverband von Flaschenbefüllern usw.gewandt.
Ich habe folgendes Antwortschreiben erhalten:
"Die Datumsangaben im Tragegriff einer Flüssiggasflasche haben folgende Bedeutung:
1. Datum - Prüfstempel
2. Datum eventuell Prüfstempel
3. Datum eventuell Prüfstempel
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1. Datum: Monat und Jahr z.B. 01.01 - Erstmalige Prüfung im gebrauchsfertigen Zustand,
Prüfstempel: Prüfzeichen des Sachverständigen
2. Datum: Datum (Monat/Jahr) oder Jahr des 1. wiederkehrenden Prüfens
Prüfstempel: siehe oben
3. Datum: Datum (Monat/Jahr) oder Jahr des 2. wiederkehrenden Prüfens usw.
Das Datum des 1. wiederkehrenden Prüfens wird zusammen mit dem Datum der "erstmaligen Prüfung" eingeschlagen.
Das Datum der 2. "wiederkehrenden Prüfung" wird bei der 1. wiederkehrenden Prüfung eingeschlagen.
Das letzte Datum zeigt also immer den Zeitpunkt, wann die Flasche der nächsten wiederkehrenden Prüfung zugeführt werden muss.
Ist bei dem Datum der 1., 2. etc. wiederkehrenden Prüfung kein Monat eingeschlagen worden, so gilt immer der Monat des 1. Datums.
Wenn das letzte Datum überschritten ist, darf die Flasche noch weiterbetrieben werden (entleert werden). Sie darf aber nicht mehr befüllt werden.
Wenn Sie eine solche Flasche zum Füllen abgeben und das Datum für die nächste wiederkehrende Prüfung ist überschritten, dann wird die Flasche im Füllwerk aussortiert und der wiederkehrenden Prüfung zugeführt.
Sie erhalten dann eine andere Flasche, bei der das Prüfdatum noch nicht überschritten ist."
Dieser Text ist den Originalvorschriften entnommen
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Auf jeden Fall geht daraus hervor, dass jede Flasche (unabhängig vom Prüfdatum) zurückgenommen und getauscht wird. Man kann im Tauschfall theoretisch dann auch eine Flasche mit "überholtem" Prüfdatum erhalten, wenn sie vor Ablauf der Gültigkeit befüllt wurde. Sie darf dann noch entleert werden muss aber vor dem nächsten Befüllen geprüft werden.
Ich halte jedoch den Fall den Seekater geschildert hat mit Prüfdatum `98 für sehr unwahrscheinlich. Hier wurden mit Sicherheit die Prüfvorschriften missachtet, denn es ist kaum voirstellbar, dass eine gefüllte Flasche 6 Jahre irgendwo lagert und erst dann z.B. über einen Händler in Umlauf gelangt
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Wiederkehrend geprüfte Grüße
Knubbel