von Jens_M » 19.12.2004 - 04:26:09
Hallo zusammen,
wie kann denn dann das System überhaupt funktionieren, wenn abgelaufene Flaschen nicht mehr getauscht werden?
Das wäre ja Betrug.
Schließlich KAUFE ich eine Flasche im Tauschsystem. Ich bin also davon abhängig, dass das Tauschsystem "meine" Flasche wieder zum Umtausch entgegen nimmt.
Wenn ich jetzt aber eine Flasche 1 Jahr in der Garage stehen habe, weil ich einfach kein Gas benötigt habe und wenn dann in der Zeit die TÜV Frist abgelaufen ist, dann habe ich damit die berühmte A-Karte? Das glaube ich nicht. Wenn denn dann keiner mehr abgelaufene Flaschen annehmen würde, dann würden irgend wann die Garagen der Verbraucher bis unters Dach voll mit abgelaufenen Flaschen sein.
Das Tausch-System MUSS ALLE Flaschen annehmen. Die Prüfkosten MÜSSEN im Leihpreis enthalten sein.
Klar, wenn ein Händler sich weigert, weil er dann Ärger mit seinem Lieferanten bekommt, oder weil er vielleicht einen "besonderen" Vertrag mit seinem Lieferanten hat, dann sollte man mal mit der Gewerbeaufsicht drohen. Ich glaube der Händler kommt dann schnell wieder zu sich. Ich bin mir sicher, dass es nicht legal ist abgelaufene Flaschen NICHT entgegen zu nehmen.
Im Grunde ist es das Gleiche wie mit dem Pfandsystem. Jeder Supermarkt MUSS Pfandflaschen seines Sortiments zurück nehmen.
Ich weiß, dass in der Anfangsphase viele Händler unsicher waren und sich geweigert hatten. Einige Musterprozesse haben die Händler damals in die Schranken verwiesen.
Leider habe ich auch keine exakten Regellungen im Netz gefunden.
Normalerweise müsste es auf dem Kaufbeleg der Gasflasche stehen. Nur, ich habe so etwas gar nicht.
Grübelnden Gruß
Jens
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