Gasleitung für den Grill

Fragen & Antworten zum Thema Autogas und Gasflaschentausch im Ausland.

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Gasleitung für den Grill

Beitragvon ralu » 10.10.2004 - 20:17:11

Hallo,<br><br>wenn ich den Gasgrill von den Gasflaschen aus dem Wohnmobil betrieben will, könnte ich die orangen Gasleitungen benutzen. Diese würde ich dann während dem grillen unterm Fahrzeug auf die andere Seite verlegen und am Gasgrill anschliessen.<br><br>Gibt es hierbei Vorschriften, wie lang diese Leitungen sein dürfen ?<br>Wie macht Ihr das ?<br>Gibt es hier spezielle Gefahren ?<br><br><br>Danke und Gruss<br>Ralf <br><br>
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon mj » 10.10.2004 - 20:20:35

Hallo,<br><br>also bis 5 m hast Du bestimmt keine Schwierigkeiten mit  Vorschrfiten, denn diese Länge gibt es überall zu kaufen.<br><br>Das kann ja auch schon reichen.<br><br>Gruss,<br><br>mj
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon Gimmund » 10.10.2004 - 23:38:25

Hi Ralu,<br><br>ich mach es genauso.<br>Früher den langen Schlauch aus dem Flaschenkasten unter das Womo gelegt.<br>Heute geh ich halt von der Gassteckdose mit der Verlängerung auf den Grill. <br>Die Gas-steckdose ne Dummheit von mir, da ein neuer Grill fällig war - 30mb.<br><br>Ich seh es wie Marco, wenn es Vorschriften dazu gäbe, würde man die Schläuche in der Länge von 5m wohl nicht verkaufen dürfen. <br><br>Gruss,<br>Gwaihir<br>:)
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon Uli_bw » 11.10.2004 - 08:18:48

kaufen kannst Du den Schlauch von der Rolle, Du mußt nur noch die Anschlüsse drauf machen...<br>werd ich mir nächstes Jahr machen, so etwa 10 m.<br><br>ULI
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon Frank_2 » 11.10.2004 - 16:29:29

Moin zusammen,<br><br>lt. Aussage eines Gashändlers sind maximal 1m von der Dose bis zum Grill erlaubt.  ;)Augenzwinkernd meinte er allerdings, wer solls verbieten und Kontrollieren, 3-4 m funktionieren genauso gut.<br><br>@Gwaihir und andere Interessierte<br><br>Einen Cramer Gasgrill mit 50 mbar kann man promblemlos auf 30 mbar umrüsten. Man braucht lediglich den Anschluss am Brenner zu wechseln. Kosten inkl. 1m Schlauch ca. 9 ?, Arbeitsaufwand ca 5 min.( Alle Angaben lt. Aussage Fa. S+E in Dortmund)<br><br>
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon Lacky » 11.10.2004 - 16:48:52

Hi,<br>ich hab im Sommer immer 1x11kg + 5kg<br>(5kg nur Reserve) dabei.<br>Den Gasschlauch (2x3m)lege ich auch unter dem Womo durch.<br>Weil ich immer nur eine Gasflasche (11kg) benutzen will,<br>(Damit ich weiß ich hab immer eine volle 5kg Reserveflasche).<br>hab ich nach der Gasflasche ein T-Stück mit 2 Absperrhähnen dran:<br>Abgang (1) ist für das Womo intern<br>der andere Abgang (2) ist für den Grill.<br>Auf dem Abgang 2 hab ich einen 10cm Schlauch mit einer<br>Pneumatikschnellkupplung drauf. So brauch ich den Grillschlauch nur immer einstecken.<br>Die Pneumatikschnellkupplung ist absolut Dicht wenn<br>kein Gegenstück drin ist und ist zusätzlich mit dem Absperrhahn auf dem T-Stück verschließbar.<br><br>So brauch ich nicht immer die interne Gasleitung für das <br>Womo an der Flasche wegmachen.
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon Frank_2 » 11.10.2004 - 16:53:08

[quote author=Lacky link=board=Gasversorgung;num=1097432231;start=0#5 date=10/11/04 um 16:48:52]<br>Auf dem Abgang 2 hab ich einen 10cm Schlauch mit einer<br>Pneumatikschnellkupplung drauf. So brauch ich den Grillschlauch nur immer einstecken.<br>Die Pneumatikschnellkupplung ist absolut Dicht wenn<br>kein Gegenstück drin ist und ist zusätzlich mit dem Absperrhahn auf dem T-Stück verschließbar.[/quote]<br><br>Moin,<br>das ist allerdings verboten ;) :-/, wenn ich vorher drüber nachgedacht hätte, hätt ich´s aber auch so gemacht und mir die teure Aussengasdose, mit neuem Verteiler etc. sparen können. :'(<br><br>Gruß<br>Frank<br>
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon Lacky » 11.10.2004 - 16:59:28

[quote author=Frank_2 link=board=Gasversorgung;num=1097432231;start=0#6 date=10/11/04 um 16:53:08]<br><br>Moin,<br>das ist allerdings verboten ;) :-/, wenn ich vorher drüber nachgedacht hätte, hätt ich´s aber auch so gemacht und mir die teure Aussengasdose, mit neuem Verteiler etc. sparen können. :'(<br><br>Gruß<br>Frank<br>[/quote]<br><br>Frank_2,<br>ja das ist in BRD verboten, man darf aber auch nicht eine Gasleitung selber herstellen (mit. z.B. Schlauchschellen) die Verbindungen müssen gekrimmt sein (änhlich wie bei Hydraulikleitungen).<br>Ich hab das so ähnlich in Holland bei einem Händler gesehen und die machen alles mit Schlauchschellen.<br>Ist mir egal ob das verboten ist, die Holländer habens auch und die sind vermutlich öfters in der BRD im Urlaub als ich.
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon Frank_2 » 11.10.2004 - 17:06:33

Hallo Lacky<br>seh ich genauso. Ich hätts ja auch so gemacht,wenn ich vorher nicht so arg "Lochfrass" im Kopp gehabt hätte :-/<br><br>Frank
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon heulnet » 11.10.2004 - 17:31:23

also das folgende bitte nicht als erhobenen zeigefinger betrachten.<br><br>bei gas ist absolute vorsicht angesagt ( das wisst ihr aber alle genauso gut ). ihr schreibt es ist mir egal ob es verboten ist. dann muss die frage aber erlaubt sein. wundert ihr euch wenn ihr in der zeitung von gasunfällen lest ?? sicherlich wird nie etwas so heiss gegessen wie es gekocht wird aber leichtsinn wegen paar euronen oder wegen ein paar handgriffen ist der falsche weg.<br><br>mit gasgruss von heulnet der auch schon oft leichtsinnig war, aber auf dem weg der besserung ist.<br><br>so nun habe ich es euch mal wieder so richtig gegeben.
heulnet
 

Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon Uli_bw » 11.10.2004 - 17:48:16

[quote author=Lacky link=board=Gasversorgung;num=1097432231;start=0#5 date=10/11/04 um 16:48:52]Hi,<br>ich hab im Sommer immer 1x11kg + 5kg<br>(5kg nur Reserve) dabei.<br>Den Gasschlauch (2x3m)lege ich auch unter dem Womo durch.<br>Weil ich immer nur eine Gasflasche (11kg) benutzen will,<br>(Damit ich weiß ich hab immer eine volle 5kg Reserveflasche).<br>hab ich nach der Gasflasche ein T-Stück mit 2 Absperrhähnen dran:<br>Abgang (1) ist für das Womo intern<br>der andere Abgang (2) ist für den Grill.<br>Auf dem Abgang 2 hab ich einen 10cm Schlauch mit einer<br>Pneumatikschnellkupplung drauf. So brauch ich den Grillschlauch nur immer einstecken.<br>Die Pneumatikschnellkupplung ist absolut Dicht wenn<br>kein Gegenstück drin ist und ist zusätzlich mit dem Absperrhahn auf dem T-Stück verschließbar.<br><br>So brauch ich nicht immer die interne Gasleitung für das <br>Womo an der Flasche wegmachen.[/quote]<br><br>Hallo Lacky, <br><br><br>Laß sell bidde - Betriebserlaubnis futsch, wegen erloschener Gaszulassung!<br>Pneumatik hat keine Gaszulassung.<br>Nur zugelassene Produkte kaufen, z.B. eine Gassteckdose...<br><br>ULI
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Beitragvon Lacky » 13.10.2004 - 07:14:52

Hi,
in Holland hab ich das genauso bei einem Händler gesehen,
darum bin ich ja auf die Idee gekommen, und dööfer als wir sind die auch nicht.

Klar bei uns gilt deutsche Gasnorm.

Jetzt habt Ihr mir ein richtig schlechen Gewissen gemacht, und schau ganz blöd :shock:
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Beitragvon Uli_bw » 13.10.2004 - 08:42:04

Lacky hat geschrieben:Hi,
in Holland hab ich das genauso bei einem Händler gesehen,
darum bin ich ja auf die Idee gekommen, und dööfer als wir sind die auch nicht.

Klar bei uns gilt deutsche Gasnorm.

Jetzt habt Ihr mir ein richtig schlechen Gewissen gemacht, und schau ganz blöd :shock:


:P
Laggi, i moin ed, daß sell ed goat. ond ed sichr isch...
:twisted:
Du hasch koi Zualasong!!! :twisted:


Blos dadrom gahts-

nix firoguat


ULI
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Beitragvon Gast » 13.10.2004 - 09:09:37

D.h. im Falle eines Unfalles, ab ins Zuchthaus. :?:
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Re: Gasleitung für den Grill

Beitragvon karl54de » 13.10.2004 - 10:07:47

ralu hat geschrieben:Hallo,<br><br>wenn ich den Gasgrill von den Gasflaschen aus dem Wohnmobil betrieben will, könnte ich die orangen Gasleitungen benutzen. Diese würde ich dann während dem grillen unterm Fahrzeug auf die andere Seite verlegen und am Gasgrill anschliessen.<br><br>Gibt es hierbei Vorschriften, wie lang diese Leitungen sein dürfen ?<br>Wie macht Ihr das ?<br>Gibt es hier spezielle Gefahren ?<br><br><br>Danke und Gruss<br>Ralf <br><br>


Hallo Gasexperten

Die Dinge um Flüssiggas in Fahrzeugen werden bei uns in "D" Im

"DVGW (Deutscher Verein für Gas und Wasser)- Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" geregelt.

Unter 5. Anschluss von Geräten kann man lesen

5.1 Anschlüsse von Geräten innerhalb von Fahrzeugen

5.1.1 Geräte müssen mit Rohranschlussleitungen fest und spannungsfrei installiert und mit dem Fahrzeug fest verbunden sein.

5.1.2 Schwenkbare oder ausziehbare Kocher müssen angeschlossen sein; - mit Schlauchleitungen von 30 cm oder 40 cm Länge nach DIN 4815 Teil 2 oder DIN EN 1763 Teil 1 (zur Zeit Entwurf), - mit Sicherheitsschläuchen und - anschlussarmaturen nach DIN 3383 Teil 1, - mit DVGW- anerkannten Sicherheits- Anschlußkupplungen. Schlauchleitungen müssen so angebracht sein, dass sie gegen unzulässige Erwärmung geschützt sind.

(Norm in Vorbereitung)

Sicherheitstechnisch ist gegen die Verwendung von Schneidringverschraubungen der Reihen "LL", "S" und SS" nichts einzuwenden, wenn sichergestellt ist , daß nur Teile gleicher Baureihen verwendet werden. Es dürfen nur systemgleiche Einzelteile gepaart werden.

5.2 Anschlüsse für Geräte, die außerhalb des Fahrzeuges betrieben werden.

Für den Anschluss von Geräten, die nur außerhalb des Fahrzeuges benutzt werden dürfen, aber von der Gasanlage des Fahrzeugs versorgt werden sollen, sind nur DVGW- anerkannte Sicherheits-Anschlusskupplungen zulässig (siehe auch Prüfanschluss nach Abs. 2.2.5)
.

Fazit:

Der Anschluß eines Gasgeräte außerhalb des WOMOS ist nur gestatten, wenn dies mit zugelassenen Sicherheitsanschlusskupplungen vorgenommen wird.

Die Schlauchlänge für den Anschluß von Gasgeräten ist in diesem TRGI DVGW Arbeitsblatt und auch in der TRF "Technischen Regeln Flüssiggas "TRF 1988; nicht geregelt, Zur Vermeidung von Unfällen auf dem Arbeitsplatz schreiben die Berufsgenossenschaften für Dachdecker allerdings maximale Schlauchlänge vor.

Ich möchte nun hier nicht mit dem Fiinger zeigen, aber:

Den Umgang mit Flüssigas zu verharmlosen, halte ich für sehr leichtsinnig. Bei Nichtbeachtung und im Schadensfall erlischt die Betriebserlaubnis des Wohnmobil mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Bruno, es muss ja nnicht immer Zuchhaus sein!

Karl
Zuletzt geändert von karl54de am 13.10.2004 - 20:53:44, insgesamt 3-mal geändert.
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