ralu hat geschrieben:Hallo,<br><br>wenn ich den Gasgrill von den Gasflaschen aus dem Wohnmobil betrieben will, könnte ich die orangen Gasleitungen benutzen. Diese würde ich dann während dem grillen unterm Fahrzeug auf die andere Seite verlegen und am Gasgrill anschliessen.<br><br>Gibt es hierbei Vorschriften, wie lang diese Leitungen sein dürfen ?<br>Wie macht Ihr das ?<br>Gibt es hier spezielle Gefahren ?<br><br><br>Danke und Gruss<br>Ralf <br><br>
Hallo Gasexperten
Die Dinge um Flüssiggas in Fahrzeugen werden bei uns in "D" Im
"DVGW (
Deutscher
Verein für
Gas und
Wasser)- Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" geregelt.
Unter 5. Anschluss von Geräten kann man lesen
5.1 Anschlüsse von Geräten innerhalb von Fahrzeugen
5.1.1 Geräte müssen mit Rohranschlussleitungen fest und spannungsfrei installiert und mit dem Fahrzeug fest verbunden sein.
5.1.2 Schwenkbare oder ausziehbare Kocher müssen angeschlossen sein; - mit Schlauchleitungen von 30 cm oder 40 cm Länge nach DIN 4815 Teil 2 oder DIN EN 1763 Teil 1 (zur Zeit Entwurf), - mit Sicherheitsschläuchen und - anschlussarmaturen nach DIN 3383 Teil 1, - mit DVGW- anerkannten Sicherheits- Anschlußkupplungen. Schlauchleitungen müssen so angebracht sein, dass sie gegen unzulässige Erwärmung geschützt sind.
(Norm in Vorbereitung)
Sicherheitstechnisch ist gegen die Verwendung von Schneidringverschraubungen der Reihen "LL", "S" und SS" nichts einzuwenden, wenn sichergestellt ist , daß nur Teile gleicher Baureihen verwendet werden. Es dürfen nur systemgleiche Einzelteile gepaart werden.
5.2 Anschlüsse für Geräte, die außerhalb des Fahrzeuges betrieben werden.
Für den Anschluss von Geräten, die nur außerhalb des Fahrzeuges benutzt werden dürfen, aber von der Gasanlage des Fahrzeugs versorgt werden sollen, sind nur DVGW- anerkannte Sicherheits-Anschlusskupplungen zulässig (siehe auch Prüfanschluss nach Abs. 2.2.5).
Fazit:
Der Anschluß eines Gasgeräte außerhalb des WOMOS ist nur gestatten, wenn dies mit zugelassenen Sicherheitsanschlusskupplungen vorgenommen wird.
Die Schlauchlänge für den Anschluß von Gasgeräten ist in diesem TRGI DVGW Arbeitsblatt und auch in der TRF "Technischen Regeln Flüssiggas "TRF 1988; nicht geregelt, Zur Vermeidung von Unfällen auf dem Arbeitsplatz schreiben die Berufsgenossenschaften für Dachdecker allerdings maximale Schlauchlänge vor.
Ich möchte nun hier nicht mit dem Fiinger zeigen, aber:
Den Umgang mit Flüssigas zu verharmlosen, halte ich für sehr leichtsinnig. Bei Nichtbeachtung und im Schadensfall erlischt die Betriebserlaubnis des Wohnmobil mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Bruno, es muss ja nnicht immer Zuchhaus sein!
Karl