Dritte Gasflasche Mitführen???

Fragen & Antworten zum Thema Autogas und Gasflaschentausch im Ausland.

Moderator: Mods

Beitragvon woming » 04.07.2006 - 15:35:55

Frank_2 hat geschrieben:Hallo Rafl, wo es steht, tja da bin ich grad überfragt, ich denke in der Druckbehälterverordnung,


m.E. sollte die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn- GGVSE
anzuwenden sein.

Bei entsprechender Belüftung und wenn keine sonstigen Gefahrgüter
mitgeführt werden sollte danach möglich sein:

Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen
Gasflaschen in kleinen Mengen heißt hier:
Nicht mehr als 6 große Flaschen (max. 50 l Rauminhalt)


dort steht aber auch:

Das Fahrzeug sollte auf direktem Wege zum Bestimmungsort
gefahren werden und ist dort unverzüglich zu entladen.


Das macht die Sache für's Herumfahren der Flaschen auch nicht klarer :-(

s.a.:
http://www.Industriegaseverband.de

m.E. ist Propan in Flaschen nicht gefährlicher als Benzin im
Autotank.

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
woming
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Beitragvon Frank_2 » 04.07.2006 - 15:48:57

woming hat geschrieben:m.E. ist Propan in Flaschen nicht gefährlicher als Benzin im
Autotank.

woming


Richtig, richtige Lagerung vorrausgesetzt!!!!!
Deswege darf man auch nicht unbegrenzte Mengen Benzin im Kanister mitführen, das wäre das selbe wie ne Propanflasche ungesichert im WOMO.

Gruß

Frank
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Beitragvon RaiWo » 05.07.2006 - 09:57:35

Hai!
Etwas verstehe ich nicht: Warum brauche ich für eine Gastankflasche keine Bodenentlüftung???
Explosion einer Gasflasche: Im letzten Jahr sah ich einen Bericht der Buschbrände in Australien. Da haben die Leute aus den abgebrannten Häusern Gasflaschen geholt, die keinerlei Spuren einer Explosion zeigten.
Von einem befreudeten Instalateut habe ich vor einiger Zeit erzählt bekommen, daß er auf einer Fortbildungsveranstaltung eines Gashändlers war. Dort haben die in einem geschlossenen Raum eine Gasflasche geöffnet und angesteckt. Es gab eine große Stichflamme, die alsbald erlosch. Grund: Das restliche Gas in der Flasche sei gefroren.
Das alles ist natürlich kein Freibrief für unsachgem. Umgang mit den Gasflaschen.
Allzeit unfallfrei Fahrt wünscht
Wolf
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Beitragvon Frank_2 » 05.07.2006 - 10:32:02

RaiWo hat geschrieben:Hai!
Etwas verstehe ich nicht: Warum brauche ich für eine Gastankflasche keine Bodenentlüftung???


Wo steht denn, dass man den für Tankflaschen nicht braucht???
Du ersetzt doch nur Deine graue Tauschflasche durch eine Tankflasche, die dann natürlich auch im belüfteten Gaskasten steht.


Gruß

Frank
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Ich hätte da mal eine Verständnisfrage

Beitragvon ABoe » 05.07.2006 - 11:55:14

Hallo zusammen,

jetzt hab ich mir alles schön brav durchgelesen und hab nur noch Fragezeichen über dem Kopf. :(

Wenn ich mir jetzt mal ganz einfach und naiv vorstelle das ich im WoMo-Gasflaschenkasten zwei mit dem Fahrzeug verbundene Flaschen stehen habe verstehe ich das ich Massnahmen zur Belüftung des Behälters ergreifen muss.
Wenn ich jetzt aber eine einzelne, ordnungsgemäß verschlossene und sicher verzurrte zusätzliche Flasche <i>mitführe</i> warum und wofür muss ich denn für eine Belüftung sorgen?

Wenn ich mich an meine Bw Zeit als Transporter erinner dann fallen mir noch die nicht Kennzeichnungspflichtigen Mindermengen gemäß GGvE ein, das mag sich sich vielleicht bis heute geändert haben, aber wurde denn auch die Unterscheidung von befördern/transportieren und mitführen aufgehoben?
Und wo ich jetzt grad am grübeln bin, warum ist mein LPG Tank im Pkw einfach nur in der Reserveradmulde befestigt und hat keine Belüftung?

schon jetzt Danke für die Aufklärung
bis demnächst

ABö
Noch bin ich am suchen, aber bald, bald hab ich eines gefunden.
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Beitragvon tomtom » 05.07.2006 - 12:28:53

@ ABoe

Ganz einfach: Deine Reserveradmulde hat einen offenen Ablauf nach unten. Und das reicht dem TÜV für das Kriterium Gasentlüftung. Kann man jetzt prima drüber nachdenken.........

Gruß

TT
Hotelbetten - nein danke!!
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Beitragvon ABoe » 05.07.2006 - 12:33:58

tomtom hat geschrieben:@ ABoe

Ganz einfach: Deine Reserveradmulde hat einen offenen Ablauf nach unten. Und das reicht dem TÜV für das Kriterium Gasentlüftung. Kann man jetzt prima drüber nachdenken.........

Gruß

TT


Hi TomTom,

Einspruch euer Ehren :wink:

der Ablauf den Du meinst hat mein Hersteller mit einem Gummistopfen verschlossen.
Ich hab mir das Ding schon von oben und von unten angeschaut, da ist nix offen was man als "Entlüftung" interpretieren könnte.
Hätte ich auch ein Problem mit, Wasser in der Mulde hatte ich mal bei nem großen Volvo, leider lag da mein CD-Wechsler drin. :(

aber trotzdem Danke
ABö
Noch bin ich am suchen, aber bald, bald hab ich eines gefunden.
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Beitragvon Gast_p » 05.07.2006 - 16:11:44

Hallo,
um das Thema von meiner Seite her abzuschliessen, habe ich nach reiflicher Überlegung die dritte Gasflasche aus der Heckgarage entfernt.
Folgende Gründe:
1. Alleine schon der Gedanke es passiert etwas und ich bekomme unter Umständen Probleme mit der Versicherung waren schon fast ausschlaggebend.
2. Ein Loch in den Boden zu machen zwecks Entlüftung, das liegt mir nun absolut fern. Das WOMO ist noch neu und ich bin froh das es dicht ist, da mache ich doch jetzt kein Loch in den Boden. Außerdem ist die Heckgarage beheizt und das würde für mich wenig Sinn machen dann die warme Luft nach draußen zu blasen.
3. Ab sofort habe ich ca. 25 kg weniger in der Garage, also 25 kg mehr Zuladung, auch das spricht für sich oder sehe ich das so falsch?
4. Die Gasflasche habe ich in Holland wieder dort zurückgegeben wo ich sie letztes Jahr gekauft habe. Und hierbei habe ich noch ein Plus gemacht.
5. Da unser Lieblingsurlaubsgebiet nun mal Irland ist, werde ich mir für diesen Bereich einen Hochdruckgasschlauch mit Bruchsicherung kaufen passend zur Secumotion und somit kann ich in England, Schottland und Irland die dortigen Gasflaschen nutzen.

Ich wollte mich über die vielen Antworten, die mir sehr geholfen haben, bedanken.

Gruß Friedhelm
Gast_p
 

Beitragvon Katrin » 05.07.2006 - 17:15:46

pelze hat geschrieben:1. Alleine schon der Gedanke es passiert etwas und ich bekomme unter Umständen Probleme mit der Versicherung waren schon fast ausschlaggebend.
Nach einer Gasexplosion im Womo wegen fehlender Entlüftungsmöglichkeit und/oder aufgrund von unsachgemäßer Lagerung von Gasflaschen sollten dir die Probleme mit deiner Versicherung herzlich egal sein. Das kannst du dann alles vom Himmel aus regeln.

Ich wundere mich schon sehr, wie leichtfertig hier mit dem Thema Gas umgegangen wird.

Gasflaschen gehören in speziell gebaute Lagerungskästen, die zum Innenraum weitestgehend gasdicht abgeschlossen sind und eine ausreichende Entlüftungsmöglichkeit am Boden haben. Diese werden vom TÜV bei der Typenzulassung des Womo's genau abgenommen. Und das hat auch seinen guten Grund.

Eine Womoheckgarage hat als diese Vorraussetzungen nicht. Und sie ist auch nie und nimmer gasdicht zum Wohnraum abgeschlossen.

Also wenn 2 Flaschen nicht reichen, entweder einen Gastank einbauen oder eine Tankflasche mitnehmen. Die Tankflasche gehört natürlich auch in den Gasstaukasten! Also muß eine normale Gasflasche dafür rausfliegen.

Oder würdet ihr mit eurem PKW ständig mit einer Gasflasche im Kofferraum durch die Gegend fahren??? Warum nicht gleich noch ein paar gefüllte Benzinkanister dazustellen - dann lohnt der Knall wenigstens!

Grüße
Katrin
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Beitragvon Beduin » 05.07.2006 - 17:36:46

Ich kann auch noch ein bischen dazu senfen :)

Als wir den Rimor bekamen war eine zweite Heizung verbaut und noch 2 Gasflaschen unter dem Bett, auch ohne ausreichende Lüftung.
auch wir haben uns schlau gemacht und heraus kam das es nur erlaubt ist 2x11 Kilo Flaschen an Bord zu haben und absolut verboten ist 2 mit unterschiedlichem Bardruck bertriebene Heizungsanlagen zu haben.
ergo, auch alles raus und somit auf der sicheren Seite :)
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

Grüssle Ina
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Beitragvon Uli_bw » 06.07.2006 - 17:35:13

Mensch habt euch nicht so - es ist doch nur Gas. :lol:
Also gar nicht so gefährlich wie ihr immer tut.
Beim Brand odeer ähnlichem wird das Gas relatv ungefährlich abgeblasen - als Stichflamme in diesem Fall.
Dann heißt es aber trotzdem rennen.
Ich bin der Meinung, dass jeder Benzintank eine größere Gefahr darstellt Und erst die ganzen Reservekanister in den Garagen...
ganz ehrlich, wenn ihr keinen Unfall habt wird mit der Gasflasche, wenn sie Dicht war - ich hab auch schon undichte bekommen!!(gut zu riechen) nichts passieren.

Auch wenn es nicht erlaubt ist.

Mfg

ULI
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Beitragvon Katrin » 07.07.2006 - 13:15:20

Uli_bw hat geschrieben:Mensch habt euch nicht so - es ist doch nur Gas. :lol:
Also gar nicht so gefährlich wie ihr immer tut.
Beim Brand odeer ähnlichem wird das Gas relatv ungefährlich abgeblasen - als Stichflamme in diesem Fall.
Dann heißt es aber trotzdem rennen.
Ich bin der Meinung, dass jeder Benzintank eine größere Gefahr darstellt Und erst die ganzen Reservekanister in den Garagen...
ganz ehrlich, wenn ihr keinen Unfall habt wird mit der Gasflasche, wenn sie Dicht war - ich hab auch schon undichte bekommen!!(gut zu riechen) nichts passieren.

Auch wenn es nicht erlaubt ist.

Mfg

ULI

Bei so einer Meinung, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Lieber Gott - tu mir den Gefallen und laß uns beide niemals in einen Unfall verwickelt sein oder auf dem Stellplatz nebeneinander stehen.
Habe wirklich gar keine Lust auf deine "relativ ungefährliche Stichflame".
Bedenke: Diese "ungefährliche Stichflamme" hat schon ganze Mehrfamilien Häuser explodieren lassen.

Bei so viel Sicherheitsignoranz lohnt sich aber keine weitere Argumentation.

Katrin.
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Beitragvon mj » 07.07.2006 - 15:02:02

Beduin hat geschrieben:Ich kann auch noch ein bischen dazu senfen :)

Als wir den Rimor bekamen war eine zweite Heizung verbaut und noch 2 Gasflaschen unter dem Bett, auch ohne ausreichende Lüftung.
auch wir haben uns schlau gemacht und heraus kam das es nur erlaubt ist 2x11 Kilo Flaschen an Bord zu haben und absolut verboten ist 2 mit unterschiedlichem Bardruck bertriebene Heizungsanlagen zu haben.
ergo, auch alles raus und somit auf der sicheren Seite :)


Hallo Ina,
das ist so nict ganz richtig.
Die beiden Heizanlagen müssen nur an zwei unterschiedlichen Gaskreisen mit dem richtigen Druck hängen.
Dann ist das auch OK.
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Beitragvon K.Peter » 07.07.2006 - 15:23:14

Also ich finde es täte allen Womofahrern gut,sich einmal mit der Spezies "Gas" näher zu befassen.Es ist eine Technik die seit langem gut beherrscht wird und ist auch für einen Laien letzlich verständlich. Sehr schnell wird man darauf kommen,daß Autofahren an sich wohl wesentlich gefährlicher ist als alles Andere.6000Tote im Jahr.
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Beitragvon Uli_bw » 07.07.2006 - 17:33:09

Katrin hat geschrieben:Lieber Gott - tu mir den Gefallen und laß uns beide niemals in einen Unfall verwickelt sein oder auf dem Stellplatz nebeneinander stehen.
Habe wirklich gar keine Lust auf deine "relativ ungefährliche Stichflame".
Bedenke: Diese "ungefährliche Stichflamme" hat schon ganze Mehrfamilien Häuser explodieren lassen.

Bei so viel Sicherheitsignoranz lohnt sich aber keine weitere Argumentation.

Katrin.


Hallo Karin,

weshalb Sicherheits Ignoranz?
Die Flaschen sind mit einem Sicherheitsventil versehen, das etwa bei 30 bar auslöst!
Also wenn die Flasche über 60°C bekommt tritt da Gas aus - egal wo die Flasche steht!
http://admin.next-line.de/uploads/27/fol12_02.pdf

Es ist auch definitiv falsch, dass eine Stichflamme Häuser explodieren lässt!
Nur ein explosives Gemisch kann Häuser explodieren lassen.
Dies entsteht aber nicht durch eine Stichflamme sondern durch die Mischung von Gas und Luft.
Da ich beruflich auch mit Gas zu tun habe, denke ich doch schon dass ich weiß was gefährlich ist und was nicht.
Wenn Du Dir heute die PVC Benzintanks anschaust - meist ist übrigens nicht der Tank defekt sondern die Leitung! (Auch beim Gas - drehst Du Dein Gas beim fahren zu?) dann hast Du dort ein wesentlich größeres Gefährdungspotenzial.

So ich wünsche ein explosionsfreies Wochenende.

ULI

P.S. Unser Womo ist das mit der Stichflamme :twisted:
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