voll??

Fragen & Antworten zum Thema Autogas und Gasflaschentausch im Ausland.

Moderator: Mods

Beitragvon Santana63 » 10.08.2007 - 01:24:40

campi hat geschrieben:Ich tranportiere meine 11 kg Flaschen immer liegend im Kofferraum
wenn ich vom Tauschen komme.
Warum auch nicht.
Entscheidend ist das sie bei der entnahme von Gas steht.

Gruss Dieter

Völlig richtig.




abo hat geschrieben:
campi hat geschrieben:Warum auch nicht.


hallo

zB weil es nicht zulässig ist?

lg
g


Wo bitte steht das, in welchem Gesetz??? :roll:

Betrieb und Transport ist nicht das selbe, privat und gewerblich auch nicht.
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Santana63
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Beitragvon campi » 10.08.2007 - 11:24:29

abo hat geschrieben:zB weil es nicht zulässig ist?

lg
g


Quelle?

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
campi
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Beitragvon abo » 10.08.2007 - 11:28:58

hallo

wenn i zeit hab such ichs ...
bin nur a wengl im stress dzt ...

lg
g
abo
 

Beitragvon abo » 10.08.2007 - 11:41:18

ok

ich hab müll geschrieben
sorry

BG Informationen - BGI
6. Ladungssicherung

Druckgasbehälter müssen auf dem Fahrzeug so verstaut werden, daß sie nicht fortrollen, umkippen oder herabfallen können und ihre Lage zueinander und zu den Wänden des Fahrzeuges nicht verändern können oder in Behältnissen gesichert sein.
Flaschen, die ausreichend standfest sind oder die in geeigneten Einrichtungen, die sie gegen Umfallen schützen, befördert werden, dürfen aufrecht verladen werden.


Rn 10414
Rn 21414

Insbesondere liegend beförderte Flüssiggasflaschen müssen längs oder in der Nähe der Stirnwand stets quer zur Längsrichtung des Fahrzeuges verladen werden. Sie müssen in sicherer und geeigneter Weise so verkeilt, festgebunden oder festgelegt sein, daß sie sich nicht verschieben können. Kurze Flüssiggasflaschen mit großem Durchmesser (Füllgewicht z.B. 11 kg) dürfen längs gelagert werden. Die Schutzeinrichtungen der Ventile müssen dann zur Fahrzeugmitte zeigen. Bevor die Druckgasbehälter in das Fahrzeug geladen werden, sind die Flaschenventile zu schließen. Dies gilt auch für entleerte Flaschen.

An den Ventilanschlüssen muß die Verschlußmutter dicht aufgeschraubt werden. Verschlußventile müssen mit Schutzkappen oder Schutzkragen geschützt sein. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn Flaschen in Schutzkisten verpackt befördert werden und keine Gefahr für die Verschlußventile besteht. Werden mehrere Arten von Gütern mit einem Fahrzeug befördert, darf dies nur in Versandstücken geschehen und die Versandstücke mit Flüssiggas müssen von den übrigen Versandstücken getrennt gehalten werden.

Rn 21414
Rn 2202(5)
Rn 2237(1)
abo
 

Beitragvon Uli_bw » 10.08.2007 - 17:39:25

Danke dann herrscht ja Klarheit.

ULI
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