Hi All, vor allem Gas-Tankflaschenbesitzer.
Wie an anderer Stelle bereits erwähnt besuchte ich AluGas auf dem Caravan-Salon und informierte mich über deren Gastankflasche. Wie auf Messen so üblich hörten einige Leute mit. 2 Herren "outeten" sich als Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf , und machten das Standpersonal frisch, weil die mich nicht darauf hingewiesen haben, dass bei Gastanks alle 10 Jahren eine TÜV-Prüfung fällig ist, und vor allem, dass das Betanken dieser Flaschen in D verboten sei.
Hoppala - ich habe seit mehr als 20 Jahren ne Tankflasche, und in D kam es bisher einmal vor, das ein Tankwart das TÜV-Datum geprüft hat.
Ich fragte die Herren, wo das denn festgelegt sei, behaupten könne man ja viel. Sie verwiesen mich auf TRG (Technische Regeln Druckgase) 404 und TRG 380.
Dort ist festgehalten, dass nur ein fest mit dem Fzg verbundener Tank an einer Autogas-Tankstelle gefüllt werden darf.
Mein Einwand , wie sieht es mit Tankflasche und Aussenbetankung aus, wurde abgwiesen, den simplen Spanngurt könne man ja wohl icht als feste Verbindung anerkennen.
Die Leute von AluGas waren erstmal ziemlich platt - aber egal.
Ich habe im web nach TRG 380 und TRG 404 gestöbert, aber wie so oft bei diesen "amtlichen" Mitteilungen, wird der "normale" Bürger aussen vor gelassen. Das versteht doch keine S....
Vielleicht gibt es ja jemanden im Forum, der mit der Materie vertraut ist, und hilft Licht in dieses Dunkel zu bringen.
Zur Zeit ratloser Gruss,
Gwaihir