Betanken von Tankflaschen in D nicht erlaubt ?

Fragen & Antworten zum Thema Autogas und Gasflaschentausch im Ausland.

Moderator: Mods

Betanken von Tankflaschen in D nicht erlaubt ?

Beitragvon Gimmund » 01.09.2007 - 23:01:55

Hi All, vor allem Gas-Tankflaschenbesitzer.

Wie an anderer Stelle bereits erwähnt besuchte ich AluGas auf dem Caravan-Salon und informierte mich über deren Gastankflasche. Wie auf Messen so üblich hörten einige Leute mit. 2 Herren "outeten" sich als Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf , und machten das Standpersonal frisch, weil die mich nicht darauf hingewiesen haben, dass bei Gastanks alle 10 Jahren eine TÜV-Prüfung fällig ist, und vor allem, dass das Betanken dieser Flaschen in D verboten sei.
Hoppala - ich habe seit mehr als 20 Jahren ne Tankflasche, und in D kam es bisher einmal vor, das ein Tankwart das TÜV-Datum geprüft hat.
Ich fragte die Herren, wo das denn festgelegt sei, behaupten könne man ja viel. Sie verwiesen mich auf TRG (Technische Regeln Druckgase) 404 und TRG 380.
Dort ist festgehalten, dass nur ein fest mit dem Fzg verbundener Tank an einer Autogas-Tankstelle gefüllt werden darf.
Mein Einwand , wie sieht es mit Tankflasche und Aussenbetankung aus, wurde abgwiesen, den simplen Spanngurt könne man ja wohl icht als feste Verbindung anerkennen.
Die Leute von AluGas waren erstmal ziemlich platt - aber egal.
Ich habe im web nach TRG 380 und TRG 404 gestöbert, aber wie so oft bei diesen "amtlichen" Mitteilungen, wird der "normale" Bürger aussen vor gelassen. Das versteht doch keine S....
Vielleicht gibt es ja jemanden im Forum, der mit der Materie vertraut ist, und hilft Licht in dieses Dunkel zu bringen.

Zur Zeit ratloser Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon MZatrix » 01.09.2007 - 23:28:06

Hallo Adler,

"feste Verbindung" stimmt nach TRG380 offenbar. Nur sollte das kein größeres Problem sein. Gastanks sind auch nur mit Blechschellen gesichert. Das bekommt man ja wohl für die Flaschen auch noch hin - zumal Du die ja kaum wechseln mußt.

Übrigens, die TRGs findest Du hier. Man sieht ohne Abo zwar nicht die vollständige version, baer das was da steht reicht schon aus.

Gruß,
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Beitragvon woming » 02.09.2007 - 11:11:25

MZatrix hat geschrieben:"feste Verbindung" stimmt nach TRG380 offenbar.


da wirz aber sehr sophistisch, wenn ich dort lese:

Treibgastanks sind dauernd fest mit Kraftfahrzeugen oder
sonstigen ortsbeweglichen Betriebsanlagen verbundene und
volumetrisch zu füllende Druckgasbehälter zur wahlweisen
Verwendung für Butan, Butylen, Propan, Propylen und deren
Gemische (Gemisch A, A 0, A 1, B und C); siehe § 3 Abs. 5 Nr. 3
DruckbehV (jetzt BetrSichV).


für uns ist Propan ja kein Treibgas, weil es nicht zum Antrieb des
Fahrzeugs dient, sondern ein Brenngas zum Heizen. Also haben
wir Brenngastanks.

Sollte also nicht einschlägig sein.

Warscheinlich ein ergiebiges Thema für Rechtsphilosophen :?


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Beitragvon hdlka » 02.09.2007 - 11:19:42

Mein Kenntnissstand:

Flüssiggastanks sind Treibgastanks.

Kennzeichen: Das Gas wird in flüssiger Form entnommen, daher liegende Tanks...

Brenngastanks:

Kennzeichen: Das Gas wird in gasförmiger Form entnommen - daher die stehenden Tanks...


Diente das etwas zur Aufklärung - oder...

Gruß
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Beitragvon woming » 02.09.2007 - 11:37:05

hdlka hat geschrieben:Kennzeichen: Das Gas wird in gasförmiger Form entnommen - daher die stehenden Tanks...r


egal ob stehend oder liegend oder sonstwie:

Gasphasen-Entnahme oben,
Flüssiggas-Entnahme unten.
am Tank

Es gibt auch Tanks für beide Entnahmeformen, da können sich die
Rechtsphilosophen dann wieder austoben.

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Beitragvon womomax » 02.09.2007 - 11:54:38

Hallo,

das sieht wirklich nach einem spannenden Thema aus.

Ich habe auch mal kurz in die TRG 380 und 404 geschaut. (Es geht mir da wie Gwaihir).
Aber darin steht ja:
" 1 Geltungsbereich
1.1 Diese TRG gilt für Treib- und Brenngastanks - im folgenden Treibgastanks genannt -
aus Stahl in geschweißter Ausführung mit einem Fassungsraum (Nenninhalt) von£ 200l. "
und auch (siehe woaming):
"2.1 Treibgastanks
Treibgastanks sind dauernd fest mit Kraftfahrzeugen oder sonstigen ortsbeweglichen
Betriebsanlagen verbundene und volumetrisch zu füllende Druckgasbehälter zur
wahlweisen Verwendung für Butan, Butylen, Propan, Propylen und deren Gemische
(Gemisch A, A 0, A 1, B und C); siehe § 3 Abs. 5 Nr. 3 DruckbehV (jetzt BetrSichV).
Zu einem Treibgastank gehören der Behälter und seine Ausrüstung."

Somit gibt es da in Richtung "Brenngas" wohl schon einmal kein Ausweichen.
Als erste Abhilfe käme bei mir auch eine Befestigung der Flasche mit einem Metallband und
geeigneten Verschraubungen in Frage (fest ist ja bei den Kfz.-Verordnungen ja eigentlich
nur gleichbedeutend mit der Verwendung von Werkzeug zum Ausbau/ Einbau)
Dann ist es ein fest eingebauter Tank. Aber dann geht es vielleicht wieder um den Werkstoff.

Vielleicht bringt aber auch ein Telefonat mit dem TÜV da schon mehr Licht ins Dunkel.

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Beitragvon woming » 02.09.2007 - 15:19:42

womomax hat geschrieben:das sieht wirklich nach einem spannenden Thema aus.

1.1 Diese TRG gilt für Treib- und Brenngastanks - im folgenden Treibgastanks genannt -
aus Stahl in geschweißter Ausführung mit ...

Somit gibt es da in Richtung "Brenngas" wohl schon einmal kein Ausweichen.


vielleicht über die Alutanks

aber wie schon genannt,
da wirz dann Erbsenzählerei.

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Beitragvon MZatrix » 02.09.2007 - 20:56:31

...wenn man ein wenig in diesen Vorschriften herumstöbert, gibt's an einer Stelle auch einen Hinweis darauf, welche Materialien unter welchen Bedingungen für solche Behälter genutzt werden dürfen. (...jetzt fragt mich aber nicht, wo ich das gestern gelesen habe....)
Da sehe ich bei ALU nun kein Problem, sonst hätten auch die normalen ALUgas-Flaschen kein Zulassung in unserem vielüberwachten Land.

Gruß,
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Beitragvon K.Peter » 07.09.2007 - 12:00:07

Titel: Antworten mit Zitat Beitrag bearbeiten oder löschen
Bei mir hat sich folgendes Problem ergeben.:
Ich habe seit kurzem (3 Monaten) eine Gastankflasche
und bin damit auch in unserem 2 monatigem Scandinavien Urlaub
sehr zufrieden gewesen.
Als ich jetzt zu Hause die Flasche wieder an der Gastankstelle
füllen wollte, teilte mir der Eigner mit: Ihm hätte der TÜV untersagt
solche Tanks in Flaschenform zu betanken. Der Tüv beruft sich auf
die technischen Regeln für den Gastank. Damit ist im Wesentlichen
die Befestigung gemeint. Es fehle die mechanische stabile Verbindung zum Fahrzeug.

Jetzt habe ich ein Problem,entweder ich tanke überall dort wo es noch
geht und warte auf die Änderung der TRG s,oder ich warte auf ein Verbot der Tankflaschen.

Ich glaube,das auf Grund der neuen starken Nachfrage nach Tankflaschen dieses Problem erst sichtbar geworden ist,und über kurz oder lang eine Regelung gefunden wird.
Bis es soweit ist, werde ich meine Tankflasche überall dort betanken,wo es möglich ist.


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Beitragvon Gimmund » 07.09.2007 - 12:08:07

Aha,

es geht also schon los.
Mal sehen wie schnell sich das bei den Gas-Tankstellen rumspricht.

Das ist aber deutsches Recht, im Ausland sollte es nach wie vor keine Probleme geben. Wobei es mir Ausland schon 2x passiert ist, dass ich die Flasche zum Tanken nicht aus dem Gaskasten holen durfte (Algarve, Toskana). Da ich ne uralte Flasche habe, ist die Befüllung halt von oben, seitliche Betankung gibt es ja erst seit ein paar Jahren.

Gruss,
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Beitragvon mj » 07.09.2007 - 16:27:46

Hallo Leute,

da ich ja nun schon die Alutankflaschen bestellt habe, bin ich heute mal zur Gastanke gefahren.

Ich habe explizit nach der Betankung von Tankflaschen gefragt und mir wurde freundlich gesagt, dass es keinerlei Probleme gibt, ich solle nur vorbei kommen und könne auftanken.

Ich denke mal, das geht nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Beitragvon Chartist » 07.09.2007 - 18:57:26

Hallo,

@Gwaihir

Da ich ne uralte Flasche habe, ist die Befüllung halt von oben, seitliche Betankung gibt es ja erst seit ein paar Jahren.



ich habe auch noch eine alte Tankflasche mit der Befüllung von oben.
Die Flasche ist ja schon leer recht schwer erst recht wenn sie gefüllt ist.
Da mir das rausnehmen schon auf den Geist geht, und ich jetzt kurz vor einer OP wegen Bandscheibenvorfall stehe, habe ich bei Wynen-Gas bei der Messe in Düsseldorf nachgefragt. Es ist möglich die alten Tankflaschen auf seitliche Betankung umzurüsten. Was es kostet? Der Berater meinte ca. 75 Euro. Es kommt aber auf die Flasche an. Da gibt es anscheinend zwei verschiedene Typen, die bisher verkauft wurden. Wenn ich das nächste Mal in der Nähe bin, werde ich bei Wynen vorbei fahren und wenn es nicht zu teuer wird die Tankflasche umrüsten lassen. Kurzer Anruf 1 - 2 Tage vorher bevor man vorbei fährt ist erwünscht.

Gruss vom Chartist
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Beitragvon Gimmund » 07.09.2007 - 19:27:49

Hi Chartist,

danke, super Tipp.

Da meine Flasche ja bald zu GuG geht wg. TÜV, werde ich dort auch mal danach fragen.

GuG Ahaus, hat ja sozusagen die Tankflasche in D eingeführt.

Optimistischer Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon MZatrix » 08.09.2007 - 02:00:27

Hallo Leute,

eine Frage an die Tankflaschenverwender: Wäre es für diese Fälle nicht sinnvoll, die Flaschen mit einer Außenbefüllung nachzurüsten (....habe sowas auf der Wynen-Page gesehen)? Damit würde man a.) das Herausholen und b.) den Einblick in den Gaskasten vermeiden.

Ich könnte mir vorstellen, daß die Tankwarte dann nicht mehr so nervös reagieren.

viele Grüße,
MZatrix
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Beitragvon oldman » 08.09.2007 - 18:54:52

Hallo MZatrix,

ich habe eine Tankgasflasche im Gaskasten links eingebaut. Befüllen geht wegen der schmalen Gasklappe nur über die Fernbefüllung. Ich wollte jedoch kein Loch in die WoMowand schneiden. Ich habe das Befüllstück mittels Schlauch im Gaskasten recht befestigt. Probleme beim Befüllen hatte ich bisher noch nicht.

Eine zweite Tankflasche möchte ich jedoch nicht. Den Platz im Gaskasten will ich für normale Flaschen, auch Ausländische, freihalten.

Gruß vom Nikolaus
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