Hallo,
ich habe jetzt nur die 3. Auflage zur Hand, kann also sein, dass das in der 4. Auflage bereits korrigiert ist:
Seite 54 (025) Chenonceaux:
Bei unserem Besuch (per Fahrrad) im August 2024 war das Übernachten hier immer noch nicht verboten.
Seite 55 (025.1) Chenonceaux Campingplatz:
Der ehemalige Campingplatz ist inzwischen von der Stellplatzkette Campingcar-Park übernommen und zum reinen Wohnmobilstellplatz umgewidmet worden. Länge max. 9 m. Zahlung nur mit der speziellen Guthabenkarte von Campingcar-Park (früher Pass'Etapes genannt), die bei Bedarf vor Ort aus dem Automaten geleiert werden kann.
MfG
Gerhard