Re: Süd- Norwegen 7. Auflage

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Re: Süd- Norwegen 7. Auflage

Beitragvon Schwedenopa » 24.01.2011 - 16:07:30

Hallo,

entgegen einem selbst unter Einheimischen in Skandinavien recht weit verbreiteten Missverständnis gilt das Jedermannsrecht ohnehin nicht für Wohnmobile, und hat auch noch nie gegolten. Weder in Norwegen noch in Schweden. Näheres siehe hier und hier. Dennoch ist eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen grundsätzlich zulässig, so lange der Verkehr nicht behindert, nicht gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, und der im Jedermannsrecht geforderte Mindestabstand von 150 Meter zu bewohnten Häusern und Hütten eingehalten wird.

Die von Dir genannten Straßen 15, 55 und E6 sind ausnahmslos öffentliche Straßen und unterstehen der staatlichen Straßenverkehrsbehörde Statens Vegvesen. Ein rechtlich wirksames Übernachtungsverbot für Wohnmobile könnte somit nur durch offizielle Verkehrszeichen, z.B. durch ein Halteverbot für Wohnmobile zwischen 22 und 6 Uhr, angeordnet werden. Die von Dir vorgefundenen Tafeln mit der freundlichen Aufforderung zur Weiterfahrt sind sehr wahrscheinlich von den regionalen Tourismusverbänden und nicht von Statens Vegvesen aufgestellt worden, stellen also tatsächlich nichts weiter dar als eben eine freundliche Bitte, eine rechtliche Wirkung entfalten sie nicht.

Ich gebe aber zu bedenken, dass viele der von Dir genannten Plätze sehr exponiert sind, Wohnmobile also zumindest im Sommer wenn es nicht dunkel wird weithin sichtbar sind.

MfG
Gerhard
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