Hallo Beduin!
Beduin hat geschrieben:Rantanplan, mit dem hatte ich ja fast 2 Jahre zu tun, der erzählte mal das es wohl schon Fälle gegeben hat wo der gewerbliche Verkäufer Recht bekam und der private Käufer in den Mond schaute
Wäre mir völlig neu. Hast Du da Aktenzeichen?
Die einzige, in meinen Augen
theoretisch denkbare, Möglichkeit wäre, dass der Händler lediglich als eine Art "Makler" auftritt. Also lediglich ein Geschäft zwischen privatem Verkäufer und privatem Käufer
vermittelt, und dafür eine Provision kassiert. Ob das vor Gericht durchkäme, weiß ich nicht, könnte es mir aber vorstellen. Voraussetzung wäre, dass nicht der "Makler" als Vertragspartner des Käufers auftritt, sondern der private Verkäufer.
Beduin hat geschrieben:Und es ist wohl auch so das ein VK jedes einzelen Teil im Kaufvertrag ausschliessen kann auf das er keine Gewährleistung gibt, das zählt dann auch.
Nein.
Einzelteile kann er nicht ausschließen. Höchstens bestimmte
Mängel. Er könnte also in den Vertrag zum Beispiel reinschreiben: "Unfallschaden am rechten Kotflügel." Dann wäre eben dieser Schaden dem Käufer bekanntgegeben und nicht mehr von der Sachmängelhaftung erfasst.
Sollte dann allerdings der Käufer einen Unfallschaden am linken Kotflügel entdecken, dann würde wieder die Sachmängelhaftung greifen.
Beduin hat geschrieben:Einen Rechtsstreit, bei einem einigermasser Preis im Rahmen und einem Schaden der nicht einem Totalschaden entspricht, würde ich mir 100 mal überlegen. Der Stress dabei ist Horror und kann sich heftig in die länge ziehen, das nur am rande
Das ist allerdings richtig. Zumindest bei einem Bagatellmangel würde ich es nicht darauf ankommen lassen. Wenn sich allerdings ein gebraucht gekauftes Womo hinterher als "Feuchtbiotop" entpuppt, dann ist das was Anderes.
MfG
Gerhard