Haltergemeinschaft möglich?

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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Ahorn » 05.02.2013 - 09:52:41

Bernhard 2 hat geschrieben:Hallo Ahorn !

Alles schön und gut. Das sich eine Haltergemeinschaft einigt, bzgl. der Versicherungskosten
oder anderer Kosten die anfallen, sind wohl nicht das Problem.
Wer ist denn Deiner Meinung nach für Rechtsverstöße verantwortlich ?
Wer bekommt die Eintragung in Flensburg ?
Das kann dann nur eine namentlich verantwortliche Person sein.
Wer stellt sich denn freiwillig zur Verfügung ?

Gruß Bernhard


In der Praxis wird das weniger eine Rolle spielen, da sich gerade eine Haltergemeinschaft gegenseitig kontrolliert und jeder bemüht ist und auch Interesse hat (anders wie bei Mietern), auftretende Fehler und Mängel anzuzeigen und zu beseitigen. Die Kosten dafür sind ja geregelt.

Auch die strafrechtliche Relevanz bei Verkehrsverstößen (StVO) ist bei einer Haltergemeinschaft zu vernachlässigen, da ein Wohnmobil – im Gegensatz zu einem PKW – ja auch nicht stundenweise genutzt wird, und damit auch nach Wochen noch festzustellen sein dürfte, wer das Fahrzeug zur fraglichen Zeit genutzt hat. Und wenn nicht, so schreibt der Gesetzgeber die Nutzung eines Fahrtenbuches vor. (Wie in allen anderen Fällen auch.)

Im Übrigen reden wir hier über eine Haltergemeinschaft unter Wohnmobilfahrern, bei der sich die betroffenen Parteien in aller Regel gut kennen und vertrauen. Wer ein Wohnmobil teilt, der teilt buchstäblich Tisch und Bett. Das macht man nicht mit Fremden, die einem unsympathisch sind.

Natürlich gibt es auch Nachteile – doch die sind hier schon genug beschrieben worden. Grundsätzlich ist eine solche Lösung aber immer sinnvoll, wenn die immensen Kosten für Anschaffung und Unterhalt auf mehrere Schultern verteilt werden sollen. Vor allem, wenn man noch nicht im Rentenalter ist und an wenige Urlaubstage im Jahr gebunden wird.
Wenn im Alltag die Gedanken fliegen lernen, ist die Zeit reif für neue Reisen.
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Schwedenopa » 05.02.2013 - 10:38:10

Hallo Bernhard,

Du hast Recht, bei diesen speziellen Verstößen ist der Halter (mit)verantwortlich. Bei der großen Masse der Verstöße aber, also z.B. zu schnell fahren, zu wenig Abstand halten, Rotlichtverstöße etc., ist ausschließlich der Fahrer verantwortlich.

Auch bei einer Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis kann der Halter nur dann - zusätzlich zum Fahrer - bestraft werden, wenn er von der Trunkenheit bzw. der Nichtexistenz der Fahrerlaubnis wusste.

Und die Halterhaftung bei Überladung gilt effektiv nur im gewerblichen Güterverkehr.

MfG
Gerhard
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Aidanutzer » 11.02.2013 - 14:22:42

Zunächst mal herzlichen Dank an alle, die uns hier geantwortet haben!
Es scheint ja doch etwas komplexer zu sein, aber durchdenken und mit euch diskutieren darf man ja wohl mal. Wir werden ab März unser Schätzchen vor der Tür stehen haben und es dann mal für uns geniessen! Noch nicht mal Sohn darf da ran (vor allem aber wegen der Versicherung :) )
liebe Grüße Eli
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