chausson Odyssee-Kauf

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Beitragvon jacc » 16.11.2005 - 19:32:22

Hallo Womo-Bernie,
erstmal herzlichen Glückwunsch zum neuen Gefährt.
Das nur eine Reifengröße in deinen Papieren eingetragen sind macht mich stutzig.Hast du vielleicht schon die neuen EU-Fahrzeugpapiere(Zulassungsbescheinigung I bzw.II) in der Hand (sind seit 01.10 im Umlauf)?Dort wird tatsächlich nur noch eine Reifengröße der ehemaligen ABE des Fahrzeuges übernommen (wer sich das ausgedacht hat gehört eigentlich er.......) .Sollte das der Fall sein hak nochmal nach nach dem deutschen Fahrzeugbrief (sofern es den gab) oder dem sogenannten COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung).Dort solltest mit Glück dann noch mehr zugelassene Reifengrößen finden.Wenn du die dann aufziehen lassen willst reicht es zum Beweis eine Kopie vom (alten)Fahrzeugbrief oder COC-Papier vorzulegen.

Gruß
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Beitragvon Kati » 16.11.2005 - 20:46:18

Das nur eine Reifengröße in deinen Papieren eingetragen sind macht mich stutzig.Hast du vielleicht schon die neuen EU-Fahrzeugpapiere(Zulassungsbescheinigung I bzw.II) in der Hand (sind seit 01.10 im Umlauf)?Dort wird tatsächlich nur noch eine Reifengröße der ehemaligen ABE des Fahrzeuges übernommen (wer sich das ausgedacht hat gehört eigentlich er.......) .Sollte das der Fall sein hak nochmal nach nach dem deutschen Fahrzeugbrief (sofern es den gab) oder dem sogenannten COC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)


Hallo Womo-Bernie,

da dein Fahrzeug bereits vor Oktober zugelassen war, muß der alte Schein existieren. Beim Umtausch in die neuen Papiere wird der alte Schein ausgehändigt (ungültig gestempelt, aber im Original). Ich habe vor ein paar Tagen die neuen Papiere bekommen, daher bin ich mir da sehr sicher. Und genau wegen einiger fehlender Angaben benötigst du die alten Papiere auch weiterhin.

Gruß Karin
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Re: chausson Odyssee-Kauf

Beitragvon Christine » 16.11.2005 - 22:30:46

[quote="beibootSein einverständnis ist dazu nicht erforderlich. Ob der andere händler, bei dem Du nicht gekauft hast, dies mitmacht, steht dabei auf einem anderen blatt... (sicherlich nur dann, wenn er sich seinerseits wiederum bei chausson schadlos halten kann)

Garantieansprüche dagegen kann man bei jedem vertragshändler geltend machen (und afaik auch die dichtigkeitsprüfung ohne gefährdung der dichtigkeitsgarantie bei jedem vertragshändler durchführen lassen - es sei denn, dazu stünde in chausson's (dichtigkeits)garantiebedingungen ausnahmsweise etwas anderes - was aber auch erst nach ablauf der gesetzlichen gewährleistungsfrist wirksam wäre)[/quote]

Hi Beiboot!

Hast Du o.g. denn schon mal real durchgeführt?

Ich weiß definitiv dass dies (zumindestens kein Chausson Händler) so durchführen wird! Ob die Weigerung da seitens des Verkäufers oder der anderen aufgesuchten Werkstatt ausgesprochen wird, ist da wohl egal.......

Ich weiß nicht, ob dies bei anderen Marken anders gehandhabt wird, aber bei Chausson ist die Dichtigkeitsprüfung von der Werkstatt durchzuführen, die auch verkauft hat! Ich war nämlich bis zum letzten Caravan Salon der gleichen Meinung wie Du und habe mich anders belehren lassen müssen!

Gruß

Christine
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Beitragvon blaupeter110 » 16.11.2005 - 22:48:40

Hallo Karin,

vor ein paar Tagen habe ich mein neues Wohnmobil angemeldet.
Der alte Brief für das noch nie zugelassene Fahrzeug wurde eingezogen und in der Zulassungsbescheinigung Teil II mit Angabe der Briefnummer vermerkt.

Ist dies falsch???
Viele Grüße von der Rur ohne "h"
blaupeter110
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Beitragvon karl54de » 18.11.2005 - 10:10:29

Ich weiß nicht, ob dies bei anderen Marken anders gehandhabt wird, aber bei Chausson ist die Dichtigkeitsprüfung von der Werkstatt durchzuführen, die auch verkauft hat! Ich war nämlich bis zum letzten Caravan Salon der gleichen Meinung wie Du und habe mich anders belehren lassen müssen!


Sorry Christine, aber meine Erfahrung ist etwas anders:

Also, ich habe einen Chausson Allegro, Baujahr 11.2003 und habe das Fahrzeug aus einer Händlerinsolvenz gekauft. Die ganze Kaufabwicklung ging ohne Probleme über eine Bank.

Mit der Garantie gab es keinerlei Probleme, weder bei FIAT noch bei Chausson. Es mussten am Wohnmobil sehr umfangreiche arbeiten durchgeführt werden und wenn ich sage sehr umfangreich, dann war das auch so, ohne nun hier die Dinge alle aufzuzählen. Ich habe den Verdacht, das der Händler meinen Allegro als Ersatzteillager genutzt hat. Fiat hat auch nicht gemuckt, eher im Gegenteil.

Ich habe nun die zweite Dichtheitsprüfung bei einem Händler bei mir aus der Ecke (60km) machen lassen. Von Chausson bekam ich postwendend die Prüfplakette zugeschickt.

Bei FIAT gab es eine Rückrufaktion, ohne Kosten für mich.
Neue Radlager vorne, ohne Kosten!

Also, Dichtheitsprüfung habe ich bei einem anderen Händler als der Lieferant gemacht und habe mit der Garantie kein Problem.

Gruß Karl
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Beitragvon Christine » 20.11.2005 - 18:00:31

Hallo Karl und Andere!

Ich will Euch hier nicht belehren, schließlich war ich bis vor kurzen (seit ich auf Messen WoWa und Womos verkaufe) der gleichen Meinung!

Glaubt was Ihr wollt, ich will hier nicht als rechthaberisch gelten ...

Gruß

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Beitragvon Frank_2 » 20.11.2005 - 20:13:58

Hallo Christine,

ich kenne das so auch nicht. Mit meinem "alten" EURA, sowie auch mit dem jetzigen Dethleffs, war, bzw. bin ich immer mal wieder zu anderen Händlern gefahren, als zu denen, wo ich gekauft habe. Das war niemals ein Problem, auch nicht bei diversen Garantiearbeiten. Die wurden immer anstandslos von anderen Händlern erledigt.
Anders kann es auch gar nicht sein. Ich habe ja schliesslich Werksgarantie und nicht Händlergarantie!!!

Gruß

Frank
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Beitragvon karl54de » 20.11.2005 - 21:32:50

Nun Christine, warum soll ich hier "eins vom Pferd erzählen"??

Wenn Du mal Probleme mit Deinem Chausson hast, dann kannst Du ja mal meinen Händler (Kevelaer) ausprobieren. Ich kann ihn nur empfehlen.

Oder,

es liegt daran, dass ich immer sehr freundlich bin ! :-) :D
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Beitragvon georg » 20.11.2005 - 23:42:24

Vandenis hat geschrieben:Hi, ich fahre seit Mai den Renault als Basisauto für den Knaus SunTI. Davor hatte ich 3 mal Ducato.
.......
PS: Dass für ein Elektronikteil (Blinkerdefekt) einmal 4 Wochen Lieferzeit anfielen (Garantie) soll allerdings auch nicht verheimlicht werden.


Hi Vandenis,

wäre dir das auf deiner Tour nach Marokko in Frankreich passiert, wäre das kein Problem gewesen.

Aber wahrscheinlich musste der Zoll erst untersuchen, ob man das ins Inland hereinlassen durfte...... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Du weißt ja: ......" tu, felix austria," prüfe ...... dieses ausländische Zeug... :wink: :wink: :wink:

LG
georg :)
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Beitragvon Kati » 22.11.2005 - 00:04:24

Hallo Karin,

vor ein paar Tagen habe ich mein neues Wohnmobil angemeldet.
Der alte Brief für das noch nie zugelassene Fahrzeug wurde eingezogen und in der Zulassungsbescheinigung Teil II mit Angabe der Briefnummer vermerkt.

Ist dies falsch???
_________________
Viele Grüße von der Rur ohne "h"
blaupeter110


Hallo Blaupeter,

ich glaube schon! Mir wurde der alte KFZ-Schein mit der Bemerkung - gut aufheben, da stehen sachen drin, die neu nicht mehr drin sind - ausgehändigt. Nur eben mit einem "ungültig"-Stempel versehen.


Grüße Karin
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Tu, felix .....

Beitragvon Vandenis » 22.11.2005 - 15:56:16

Jaja, Georg - auch auf der "Insel der Seligen" ist man Ausländischem gegenüber immer misstrauischer :oops:
Das liegt wohl an der Globalisierung ............
Globale Grüße
Vandenis
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Beitragvon blaupeter110 » 24.11.2005 - 00:07:01

Hallo Karin,

vielen Dank für Deinen Hinweis.

Morgen schickt mir die Zulassungsstelle eine Kopie meines Fahrzeugbriefes zurück. :)
Viele Grüße von der Rur ohne "h"
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