Womo in Zahlung gegeben ......

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Womo in Zahlung gegeben ......

Beitragvon georg » 10.05.2006 - 17:01:38

Hi,

ich habe beim Kauf meines Frankia mein altes Womo in Zahlung gegeben.
Jetzt meldet der Händler, trotz des Versprechens, das umgehend zu tun, mein altes Womo nicht ab.
Das bedeutet, dass das alte Womo noch immer auf meinen Namen läuft, auf meine Versicherung und auf meine Steuern.

Wie kriege ich den Frankia-Händler dazu, mein altes Womo ab zu melden :?: :?: :?:

fragt georg :?:
georg
 

Beitragvon Eddy » 10.05.2006 - 17:36:34

Hallo,

hinfahren Schilder abbauen und FZ-Schein vom Händler holen und selbst abmelden. Kostenbescheid hinterher reinreichen und um Begleichung bitten.

Ansonsten bist du erst mal weiter in der Haftung.


Gruß Eddy
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Beitragvon Christine » 10.05.2006 - 19:17:24

Hi,

hatten wir auch einmal bei unserem uralt Mercedes!

Der war für den Export bestimmt, also hatten wir noch mehr Angst!

Auskunft der Versicherung und Zulasssungsstelle: Wir zahlen, bzw. haften solange, bis der neue Eigentümer abgemeldet hat!

Ich würde dem Händler schriftlich eine Frist setzten mit Androhung der Nachzahlung für Versicherung und Steuer. Kopie vorsichthalber der Versicherung zufaxen!

Gruß

Christine
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Beitragvon buttercake » 10.05.2006 - 22:40:16

Hallo Georg,

wenn wir ein Fahrzeug in Zahlung gegeben haben, hat der Händler für eine schriftliche Klausel im Vertrag gesorgt, die beeinhaltete,dass er für die Abmeldung bei der Zulassungstelle zuständig ist. Sicherheitshalber haben wir selbst zusätzlich die Kfz. Zulassungsstelle und die Kfz. Versicherung über den Verkauf informiert. Glücklicherweise hat immer alles geklappt!

Hier ist mal ein Link, der dir vielleicht weiterhelfen könnte:
[url]http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/fahrzeug_verkehr/kauf_verkauf/4_hinweisefrdenverkufer.jsp

Die Benachrichtigung kannst du doch sicher noch nachholen und versuchen, die weiterhin angefallenen Kosten an Steuer u. Versicherung, wie Christine vorschlägt, ggf. dem Händler in Rechnung stellen. Ein mündliches Versprechen gilt doch auch als Vertrag, oder?!

Wir sind zwar keine Juristen, aber die Nummernschilder einfach abmontieren, könnte u. U. rechtlich nicht einwandfrei sein.

Jetzt hattest du dich so auf's neue Womo gefreut und warst (und bist) zu Recht stolz drauf! Erst die anfänglichen Probleme und nun diese Geschichte! Tut uns echt Leid!

Viel Glück und herzliche Grüße

Anette und Georg

[/url]
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Beitragvon Unique » 11.05.2006 - 08:32:04

Hi

Das Abmelden von Fahrzeugen muß durch Volage der Schilder, des Kfz-Scheins und dem Fahrzeugbrief erfolgen. Glaube nicht das der Händler den Brief rausgibt.
Aber wo ist das Problem von dem Händler, ist er so ein Gebrauchtwagenhengst oder ein "seriöser" Womo Händler. Für letzteren dürfte das doch kein Thema sein. Am besten hinfahren und Druck machen!

Unique
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Beitragvon Jofu » 11.05.2006 - 14:24:35

Wieviel Zeit ist denn seit der Übergabe des alten Womos vergangen?
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Beitragvon jacc » 11.05.2006 - 20:46:14

Hallo Georg,
ärgerliche Sache ist das.Jeden Tag den der Händler verschlampt ist bares Geld für dich.
Informier Sofort deine Zulassungsstelle.Schicke denen sofort eine Kopie des Kaufvertrages (Beträge kannst du schwärzen).Wenn darin alle erfoderlichen Klauseln vorhanden sind (Name und Adresse des Erwerbers (lesbar),Bestätigung Übergabe KFZ-Brief,-schein und Kennzeichenschilder ) kann die Zulassungsbehörde das Finanzamt benachrichtigen.Dieses wird die Steuerpfliche in der Regel (!) mit dem Eingangsdatum des Kaufvertrages bei der Zulassungsstelle beenden. Weiterhin wird die Zulassungsstelle den Käufer zur Ummeldung bzw.Abmeldung des Fahrzeuges auffordern und je nach Sachlage Zwangsmaßnahmen einleiten.Aber das dauert natürlich. Anders schauts mit deiner Versicherung aus. Da liegts eher an den individuellen Verträgen bzw.AGB der Versicherungen.Aber auch denen sofort Bescheid geben.
Kfz-Schilder abbauen und Kfz-Schein mitnehmen wird dir wenig nützen,weil du ihn dann nicht abmelden kannst und der Händler auch nicht.

Abgesehen davon würde ich dem die Hölle heiß machen!!!!

Daumendrückende Grüße
Jacc
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Händler meldet nicht ab

Beitragvon Wilfried . M » 11.05.2006 - 23:17:33

Hallo@georg,

was @jacc schreibt ist richtig,aber Du hast gute Karten, denn, die Zulassungsordnung schreibt auch vor, daß Du als ehemaliger Eigner den Eigentumswechsel der Zulassungsstelle anzeigen mußt.
Also nimm Deinen Kaufvertrag , wo die Unterschrift des Händlers , als neuer Eigentümer und Besitzer vorhanden ist und melde das Fahrzeug ab.
Auch bei der Versicherung ist in solchen Sachlagen der Verkauf ( Kopie an Versicherung ) anzuzeigen und der Vertrag zu stornieren, wegen Risikowegfall.
Die Versicherung hat nun die Möglichkeit , bei der Zulassungsstelle bekanntzugeben, daß für das Fahrzeug kein Steuer und Versicherungspflichtschutz besteht.
Sollte die Zulassungsstelle noch nicht reagiert haben, so ist diese jetzt gezwungen das Fahrzeug Zwangsstillzulegen , und dem neuen Eigentümer und Besitzer ein Ordnungsgeld aufzuerlegen.
Nur Mut, es wird schon, nur Du hast einige Tätigkeiten.
Rein rechtlich bist Du per Klage in der Lage, dem Händler alle erstehenden Kosten, welche durch seine Handlungsweise entstanden sind, aufzuerlegen.
Die Zulassungsstelle informiert das Finanmzamt vom Eigentümer und Besitzerwechsel.
Du mußt nur aufpassen, daß die Stornierung bei der Versicherung und Abmeldung bei der Zulassungsstelle den Zeitpunkt des Kaufvertrages haben.
Sollte die Abmeldung und Stornierung über den Zeitpunkt des Kaufvertrages sein , so ist auch dieses über Gericht einklagbar.
Also der Händler hat schlechte Karten.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Beitragvon jacc » 12.05.2006 - 13:55:04

Hallo Wilfried,
ist alles soweit richtig was du schreibst.Zwei kleine Anmerkungen hätte ich da noch.
Die Vorlage des Kaufvertrages ersetzt keine Abmeldung des Fahrzeuges! Diese kann definitiv nur durch Vorlage KFZ-Brief,-schein und Kennzeichenschildern vorgenommen werden.Die Zulassungsstelle wird den Verkauf dann dem Finanzamt melden.Dieses wird die Steuerpflicht in eigener Zuständigkeit beenden.Normalerweise allerdings erst mir Eingangsdatum des Kaufvertrages und nicht mir Übergabedatum des Fahrzeuges.Das kann je nach Fahrzeugart finanziell schon einen Unterschied machen.Mit der eigenhändigen Kündigung der Versicherung wäre ich sehr vorsichtig.Nach Ablauf der sogenannten Nachhaftungsfrist übernimmt die Versicherung keine Deckung mehr.Wenn das Fahrzeug bis dahin nicht ab- oder umgemeldet ist kann es schwierig werden für den Verkäufer.Aber da will ich auch nicht die Hand ins Feuer legen.Da könnte sicher jemand mehr dazu sagen der in dem Bereich vielleicht tätig ist.
Die Zulassungsstelle reagiert nach Vorlage des Kaufvertrages in jedem Fall! Sie wird den Erwerber zur Umschreibung auffordern.Nur hat Sie da wenig Zugriffsmöglichkeiten und vom Gesetzgeber vorgegeben Fristen. Anders siehts natürlich aus wenn die Versicherung das Ende des Versicherungsschutzes anzeigt. Dann kann innerhalb von einer Woche die Polizei zur Zwangsstillegung vor der Haustüre des Erwerbers stehen bzw.die Fahndung bundesweit einleiten.Aber das es soweit kommt wollen wir ja nocht hoffen.

@ Georg.Hak beim Händler nochmal nach.Denkbar wäre nämlich auch das dieser die Abmeldung bei einer anderen Zulassungsstelle vorgenommen hat. Dies wird immer noch auf dem guten alten Postwege von einer zur anderen Zulassungsstelle geschickt.Das dauert manchmal leider ein paar Tage.Möglich ist ja vielleicht ja sogar das der Informationsfluß da irgendwo gestockt hat.Alles schon vorgekommen.

Immer noch Daumen drückende Grüße

Jacc
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Beitragvon georg » 12.05.2006 - 19:08:46

Hi Fans,

vielen Dank für die fachkundige Beratung.

Inzwischen hat sich folgendes getan:

Vielleicht auch durch die guten Ratschläge dieses Forums veranlasst, hat der Womo-Verkäufer mir eine Kopie zugeschickt, nach der das Womo schon Ende April abgemeldet wurde.
Ich habe diese Abmeldung wiederum meiner Versicherung geschickt mit der Bitte, die schon veranlasste neue Versicherung für mein altes Womo zu stornieren.
Ob die das tun, ist die andere Frage.
Einen ähnlichen Brief werde ich an die Zulassungsstelle schicken, damit diese die KFZ-Steuer-Stelle veranlasst, die Steuern zurück zu zahlen.

Ich werde euch aber auf jeden Fall darüber informieren, was sich in der Sache getan hat.

Ich finde es nur traurig, dass der Verkäufer nicht aus sich heraus mir Ende April diese Abmeldebescheinigung zugeschickt hatte, sondern dass ich meinerseits erst vor zwei Tagen ihm mit einer Schadenersatzforderung drohen musste, bevor er die Abmeldung weitergeleitet hat. :cry: :cry: :cry:

LG
georg :)
georg
 

Beitragvon jacc » 12.05.2006 - 19:23:26

Hallo Georg,
das läuft sich doch schon mal gut an. Was hat er dir denn als Abmeldenachweis geschickt? Seit dem 01.10.2005 gibt es ja im Zuge der Umstellung auf die EU-Papiere ja (eigentlich) keine Abmeldebescheinigungen mehr.Als Abmeldenachweis dient jetzt eigentlich der entwertete Fahrzeugschein.
Das er sich an erfolgter Abmeldung (sofern sie denn wirklich erfolgt ist) nicht bei dir gemeldet hat,muß man ihm vielleicht noch nicht mal wirklich ankreiden.Normalerweise benachrichtigt nämlich die Zulassungsstelle das Finanzamt und die Versicherung über das Abmeldedatum.Das wird er wissen und sich darauf verlassen haben.

Abgemeldete Grüße

Jacc
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Beitragvon buttercake » 12.05.2006 - 21:58:07

Lieber Georg,

es freut uns sehr, dass sich die wirkliche blöde Angelegenheit, wenn auch verspätet, scheinbar doch gut regeln lässt! :D
Es ist wirklich traurig, dass du erst mit Schadensersatz drohen musstest. Der Händler verdient doch schließlich mit dem Verkauf und allem was dazu gehört sein Geld und man sollte doch wirklich meinen, dass er daran interessiert ist, seinen (guten?) Ruf zu erhalten, damit der "Rubel" auch weiterhin rollt. Völlig unverständlich!!
Weiterhin viel Glück!

Herzliche Grüße

Anette und Georg
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Beitragvon georg » 12.05.2006 - 22:22:15

Hi Fans,

das ist wirklich ein großer Womo-Betrie, mit anscheinend guter Werkstatt, großem Gelände für jede Menge Womos, die man sich angucken kann.

Aber über die kundenfreundliche Seite bleibt oft nur ein Kopfschütteln.

@jacc
ich habe eine Kopie des entwerteten KFZ-Scheines.

Du meinst also, ich brauche an die Zulassungsstelle nicht mehr zu schreiben???

Nochmals vielen Dank für euern guten Ratschläge.

LG
georg :)
georg
 

Beitragvon jacc » 13.05.2006 - 08:42:39

Na Georg dann ist ja alles in Butter :D .
Schau dir den entwerteten Kfz-Schein nochmal an.Wurde er bei der Zulassungsstelle abgemeldet wo er auch zugelassen war? Dann kannst du dich entsptannt zurücklehnen. Wenn er woanders abgemeldet wurde ruf deine Zulassungsstelle vorsichtshalber nochmal an.Vielleicht hat der Info-Fluß von einer Behörde zur anderen wirklich nicht funktionert.Und erst wenn deine Zulassunsstelle Kenntnis von der Abmeldung hat wird sie das an FA und Versicherung weiterleiten.
Aber das ist ja jetzt alles nur noch Formsache.

Viel Spaß weiterhin mit deinem neuen Womo!!

LG
Jacc
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Beitragvon georg » 14.05.2006 - 23:30:35

jacc hat geschrieben:Na Georg dann ist ja alles in Butter :D .

Aber das ist ja jetzt alles nur noch Formsache.


Hoffentlich !!!
jacc hat geschrieben:Viel Spaß weiterhin mit deinem neuen Womo!!

LG
Jacc


Danke für die guten Wünsche

LG
georg :)
georg
 


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