von Seekater » 20.08.2004 - 14:56:15
Lieber Friedhelm,<br><br>das ist bei uns ganz genauso, ich meine sogar wir haben bei der Länge eine noch größere Differenz zwischen gemessenen Werten und eingetragenen Werten (was wohl an der bei uns noch erfolgten Zulassung über den TÜV Münster liegen dürfte....). Ich denke die Ursache dafür dürfte in den Datenbanken der für die nach Homologationsvorschriften berechtigten Erst-Zulassungs-Institutionen innerhalb der EU liegen. <br><br>Vielleicht als Vergleich: Als ich bei meinem PKW die selbst eingebaute AHK nachtragen lies, hat der TÜV die Seriennummer von der Kupplung mit der Nummer auf der europäischen Betriebserlaubnis in meinen Unterlagen (Lieferumfang der Kupplung) verglichen und bestätigt (daß die richtige Kupplung eingebaut ist - 2 Seiten nichts-sagendes Papier), alleine die Existenz dieses TÜV Papiers war dann ausreichend, daß in der Zulassungsstelle aus deren Datenbank ein komplett neuer Kfz-Schein ausgedruckt wurde. Nachgemessen am Fahrzeug (z.B. die sicherheitsrelevanten Anzugsmomente der Schrauben) hat kein Mensch. Jeder verläßt sich in unserer arbeitsteiligen Gesellschaft eben auf den anderen: die Zulassungsstelle auf ihre Datenbank und den TÜV, der TÜV auf die Angaben vom Teilehersteller, und dieser auf die Angaben vom Fahrzeughersteller, und dieser auf die Angaben seiner Lieferanten und diese........<br><br>Viele Gruß<br>Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung