Verschweigen von "Schäden" beim Kauf

Tipps, Fragen & Antworten

Moderator: Mods

Verschweigen von "Schäden" beim Kauf

Beitragvon Harley » 18.12.2006 - 16:52:01

Hallo,

ich bin hier nagelneu und auch frischgebackener WOMO Besitzer.
Jetzt hätte ich gleich eine Frage, bei der mir vielleicht jemand helfen kann.

Ich habe ein gebrauchtes WOMO bei einem Händler gekauft, welches er im Kundenauftrag verkauft hat. Ich habe aber direkt beim Händler bezahlt und auch eine Rechnung von ihm bekommen.
Habe ich jetzt Garantie oder zumindest Gewährleistung ?
Es wurde mir mündlich gesagt, dass ich nichts dergleichen hätte, weil es ja nur vermittelt wurde. Aber warum habe ich dann eine Rechnung vom Händler und nicht mit dem Namen vom Vorbesitzer bekommen ?


2. Das ein Hagelschaden angegeben werden muss ist mir klar.
Nach Durchsicht der Papiere habe ich jetzt gesehen, dass der Alkoven anscheinend vorne links auch schon einmal etwas hatte. Man sieht aber nichts. Nur die Zierleiste ist ein ganz kleines Bisschen wellig.
Dies ist aber nicht mal gleich bei der ersten Inspektion des Vorbesitzers aufgefallen, sondern erst später. In den Papieren steht - war schon ab Werk so...

Muss jeglicher "Schaden" angegeben werden, oder nur, wenn es ein grösserer Schaden war ?

Dichtigkeitsprüfung wurde gemacht und ist i.O. Auch optisch kann ich eigentlich nichts erkennen.... Nur in den Papieren habe ich es gelesen und bin ein wenig verunsichert...

Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen.

Harley
Benutzeravatar
Harley
Mitglied
 
Beiträge: 202
Registriert: 18.12.2006 - 16:38:21
Wohnort: Donauwörth

Beitragvon Christine » 18.12.2006 - 17:18:35

hallo Harley!

Soviel ich weiß, sind REPARIERTE Vorschäden nur ab einer gewissen Eurogrenze anzugeben, daszu gehört der Schaden sicher nicht (zudem ja in den Papieren steht, dass er ab Werk so existiert, also reiner Schönheitsfehler)

Ansonsten denke ich, dass Du ein Jahr Gewährleistung hast, da ja die Rechnung vom Händler ausgestellt wurde!

Gruß

Christine
Benutzeravatar
Christine
Mitglied
 
Beiträge: 1539
Registriert: 14.01.2003 - 16:36:18
Wohnort: NRW

Beitragvon AMAsport » 18.12.2006 - 17:51:27

Hallo Harley,

wahrscheinlich das bessere Forum für Rechtsfragen:

http://www.123recht.net/forum_default.asp
Gruß aus Bonn
Klaus
AMAsport
Mitglied
 
Beiträge: 16
Registriert: 31.10.2006 - 00:21:58
Wohnort: Bonn

Beitragvon Uli_bw » 18.12.2006 - 18:45:29

hallo Harley,

ein sehr schwieriges Thema.

Frag doch bei der Versicherungd es Vorbesitzzers an, ob hier ein Schaden gemeldet worden ist.

Geht das?

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Beitragvon Harley » 18.12.2006 - 18:50:51

Hallo,

vielen Dank für den Hinweis.
Ich habe die Frage wegen der Garantie jetzt dort gestellt.
Bin schon auf Antworten gespannt...

Ciao.

Harley
Benutzeravatar
Harley
Mitglied
 
Beiträge: 202
Registriert: 18.12.2006 - 16:38:21
Wohnort: Donauwörth

Beitragvon tomtom » 18.12.2006 - 18:57:48

Da gibt es zwei grundlegende Fragen:

1. Rechnung vom Händler - dann min. 1 Jahr Gewährleistung und wenn nix im KV steht, sind es 2 Jahre. Richtet sich aber nach dem KV. Ein Gewerblicher kann nicht ausschließen, im Gegensatz zum Privaten

2. Privat gekauft - dann kommt es drauf an, was im KV steht

Was das Verschweigen von Vor-Schäden angeht, regelt sich völlig abseits vom Gewährleistungs-Recht nach BGB. Der gewerbliche Händler ist immer dran, der Private nur bedingt.

Grüße

TomTom
Hotelbetten - nein danke!!
Benutzeravatar
tomtom
Mitglied
 
Beiträge: 1374
Registriert: 08.08.2004 - 09:41:12

Beitragvon campi » 18.12.2006 - 21:18:05

Habe ich jetzt Garantie oder zumindest Gewährleistung ?


Garantie eher nicht,aber Gewährleistung mit Sicherheit.
Wenn nichts im Vertrag steht 2 Jahre .

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
campi
Mitglied
 
Beiträge: 591
Registriert: 01.03.2006 - 18:47:16
Wohnort: Niedersachsen

Beitragvon joeke » 19.12.2006 - 09:53:08

Hallo,

Mal ne dumme Frage :oops: ; was ist der Unterschied in Deutschland zwischen Garantie und Gewährleistung?

Gruss, Jörg
joeke
Mitglied
 
Beiträge: 138
Registriert: 12.05.2006 - 16:00:55
Wohnort: im Tösstal / CH

Beitragvon AMAsport » 19.12.2006 - 10:21:33

Dumme Fragen gibt's nicht.....

Gewährleistung bezieht sich darauf, dass alle Angaben im Kaufvertrag der Wahrheit entsprechen. Wird dort z.B. unfallfrei angegeben, gibt es ein Problem, falls sich hinterher rausstellt, dass ein Unfall (Definition lass ich mal hier weg) vorlag.
Als "Privater Verkäufer" kannst Du die Gewährleistung ausschliessen, als "Gewerblicher Verkäufer" (gilt nicht nur für Autohändler, sondern z.B. auch für jede GmbH, die ein Auto verkauft) nicht.
Garantie ist sicherlich klar.
Gruß aus Bonn
Klaus
AMAsport
Mitglied
 
Beiträge: 16
Registriert: 31.10.2006 - 00:21:58
Wohnort: Bonn

Beitragvon tomtom » 19.12.2006 - 10:59:10

Der grundlegende Unterschied ist, daß Garantie (ohne Beweislastumkehr, siehe unten) freiwillig vom Hersteller bzw. Händler gegeben wird, Gewährleistung aber vom Grundsatz her Pflicht ist. Bei Neuwaren geht an 2 Jahren Gewährleistung fast kein Weg vorbei, bei Grauchtwaren kann der Gewerbliche auf 1 Jahr reduzieren. Der private Verkäufer kann die Gewährleistung komplett ausschließen. Hinzu kommt die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung: im ersten halben Jahr nach Gefahrübergang (=Übergabe der Sache) muß der Händler nachweisen, daß der geltend gemachte Mangel nicht bei Gefahrübergang vorlag, danach der Käufer umgekehrt, daß der Mangel breits bei Gefahrübergang vorlag. Nachzulesen im BGB unter Sachmangelhaftung.
Das dürfte in der Schweiz nahezu identisch sein, denn Ihr habt Euch dem Recht der EU ja weitestgehend angepaßt.
Die Frage mit dem "unfallfrei" stellt sich etwas anders dar, so wie ich das sehe: das ist zwar ein Mangel iSd. Sachmangelrechtes, aber ist gleichzeitig Betrug bzw. arglistige Täuschung. Deshalb kommt Sachmangelhaftung bei Nachweis, daß der Unfall nicht beim Erwerber passierte, kaum in Frage und auch die Beweislastumkehr fällt weg. In dem Fall kann der Kauf sogar noch nach vielen Jahren gewandelt werden...........wenn es den Händler dann noch gibt......
Grüße
TomTom
Hotelbetten - nein danke!!
Benutzeravatar
tomtom
Mitglied
 
Beiträge: 1374
Registriert: 08.08.2004 - 09:41:12

Beitragvon campi » 19.12.2006 - 11:44:43

joeke hat geschrieben:Hallo,

Mal ne dumme Frage :oops: ; was ist der Unterschied in Deutschland zwischen Garantie und Gewährleistung?

Gruss, Jörg


Liest Du einfach mal hier nach.

http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
campi
Mitglied
 
Beiträge: 591
Registriert: 01.03.2006 - 18:47:16
Wohnort: Niedersachsen

Beitragvon joeke » 19.12.2006 - 14:45:30

Hallo,

Sehr interessant, vielen Dank für die Aufklärung.

Gruss, Jörg
joeke
Mitglied
 
Beiträge: 138
Registriert: 12.05.2006 - 16:00:55
Wohnort: im Tösstal / CH

Beitragvon Seekater » 19.12.2006 - 14:59:34

joeke hat geschrieben:Hallo,

Mal ne dumme Frage :oops: ; was ist der Unterschied in Deutschland zwischen Garantie und Gewährleistung?

Gruss, Jörg


noch ein - nicht ganz unwesentlichen - Punkt hierzu:

Garantiewird vom Garantiegeber, im Regelfall dem Hersteller, geleistet (und bezieht sich auf einseitig vom Garantiegeber genannte Bedingungen und Leistungen).

Gewährleistung (iuristisch exakt: "Nacherfüllung)
bezieht sich laut Gesetz auf die beiden Parteien eines Kaufvertrages (also im Regelfall der Händler) und im wesentlichen somit auf die "Mangelfreiheit" einer gelieferten Ware.

Nicht ganz unwesentlich somit, die Unterscheidung :wink:

Gruß
Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
Benutzeravatar
Seekater
Mitglied
 
Beiträge: 1426
Registriert: 27.05.2003 - 08:15:41
Wohnort: Rheinland

Re: Verschweigen von "Schäden" beim Kauf

Beitragvon Jofu » 30.12.2006 - 15:30:49

Harley hat geschrieben:Ich habe aber direkt beim Händler bezahlt und auch eine Rechnung von ihm bekommen.

Mal konkret: Wer wird als "Verkäufer" in Deinem Kaufvertrag bezeichnet? Der Händler oder steht da etwas von Vermittlung oder "im Auftrag" drin?
Jofu
Mitglied
 
Beiträge: 375
Registriert: 22.12.2005 - 15:58:57
Wohnort: Rheinland

Beitragvon Harley » 30.12.2006 - 16:21:31

@Jofu,

da steht nichts von "Im Auftrag" oder "Vermittlung" oder irgend ein anderer Name. Briefpapier von dem Händler. Stempel vom Händler, Unterschrift etc. alles da.

Ich denke es passt schon alles. abe im Rechtsforum schon Infos bekommen.
Und ich denke es ist ein guter, seriöser Händler.
Na und bisher bin ich auch ganz glücklich mit dem Wohnmobil :-)

Vielen Dank an alle.
MfG

Harley
Benutzeravatar
Harley
Mitglied
 
Beiträge: 202
Registriert: 18.12.2006 - 16:38:21
Wohnort: Donauwörth

Nächste

Zurück zu WOMO-Kauf, WOMO-Miete

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder