Hallo,
ich bin hier nagelneu und auch frischgebackener WOMO Besitzer.
Jetzt hätte ich gleich eine Frage, bei der mir vielleicht jemand helfen kann.
Ich habe ein gebrauchtes WOMO bei einem Händler gekauft, welches er im Kundenauftrag verkauft hat. Ich habe aber direkt beim Händler bezahlt und auch eine Rechnung von ihm bekommen.
Habe ich jetzt Garantie oder zumindest Gewährleistung ?
Es wurde mir mündlich gesagt, dass ich nichts dergleichen hätte, weil es ja nur vermittelt wurde. Aber warum habe ich dann eine Rechnung vom Händler und nicht mit dem Namen vom Vorbesitzer bekommen ?
2. Das ein Hagelschaden angegeben werden muss ist mir klar.
Nach Durchsicht der Papiere habe ich jetzt gesehen, dass der Alkoven anscheinend vorne links auch schon einmal etwas hatte. Man sieht aber nichts. Nur die Zierleiste ist ein ganz kleines Bisschen wellig.
Dies ist aber nicht mal gleich bei der ersten Inspektion des Vorbesitzers aufgefallen, sondern erst später. In den Papieren steht - war schon ab Werk so...
Muss jeglicher "Schaden" angegeben werden, oder nur, wenn es ein grösserer Schaden war ?
Dichtigkeitsprüfung wurde gemacht und ist i.O. Auch optisch kann ich eigentlich nichts erkennen.... Nur in den Papieren habe ich es gelesen und bin ein wenig verunsichert...
Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen.
Harley