von tomtom » 23.08.2004 - 15:43:07
@heulnet<br>Nein, nicht ganz. Der Versicherungsnehemer ist verpflichtet, den Listenneupreis anzugeben, sonst liegt erstens möglicherweise Unterversicherung vor oder/und zweitens ein Verstoß gegen sog. vorvertragliche Anzeugepflichten gem. VVG vor. Die Versicherung versichert den vom VN angegebenen Wert und kümmert sich erst im Vdersicherungsfall um Neu- bzw. Zeitwert. So ist das bei allen mir bekannten Versicherungen der Fall.<br>Warum Dein Versicherungsvertreter mit der Rechnung "zufrieden" war, kann ich nicht nachvollziehen, hier solltest Du bei der Zentrale Deiner Gesellschaft mal genau nachhaken.<br>Gruß<br>TomTom
Hotelbetten - nein danke!!