Gewährleistungshaftung des Verkäufers

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Gewährleistungshaftung des Verkäufers

Beitragvon tomtom » 19.06.2008 - 16:07:56

Von selbständig.com kam eben diese Nachricht:

"Rückgabe mangelhafter Ware: Kein Nutzungsentgelt für Verkäufer
Tritt bei einem Kunden bei einem gekauften Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ein Mangel auf, der schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war, sind Sie verpflichtet, diesen Mangel zu beheben. Findet ein Umtausch des bereits genutzten Produkts statt, dürfen Sie für einen eventuellen Wertverlust des Produkts keinen Ausgleich verlangen (Europäischer Gerichtshof, 17.4.2008, Aktenzeichen: C-404/06).
Im vorliegenden Falle hatte eine Kundin bei einem Versandhaus ein Herd-Set gekauft, bei dem sich innerhalb der Gewährleistungsfrist die Emailleschicht im Backofen löste. Als die Kundin den Mangel rügte, lieferte das Versandhaus ein neues Ersatzgerät, forderte aber als Nutzungsentgelt für das alte Gerät rund 70 Euro. Das war nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jedoch nicht zulässig. Der Grund: Die EU-Richtlinie 1999/44/EG zum Verbrauchsgüterkauf schreibt vor, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands unentgeltlich erfolgen muss."

Das heißt doch übergesetzt, daß, wenn ich zu Recht zB. ein WoMo zurückgebe, keine "Gebühren" berechnet werden dürfen, oder? Freue mich über Eure Meinungen.
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Re: Gewährleistungshaftung des Verkäufers

Beitragvon Uli_bw » 19.06.2008 - 18:20:31

Wenn dem wirklich so sein sollte wird dies wohl eine Lawine bei den Gerichten auslösen...

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