Haltergemeinschaft möglich?

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Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Aidanutzer » 26.01.2013 - 16:19:28

Hallo Womogemeinde!
Nachdem wir in den letzten Jahren immer Womos gemietet und so Erfahrungen damit gesammelt haben, erfüllten wir uns jetzt einen Lebenstraum und haben uns eines selbst gekauft. Wir haben von einem kleinen Vermieter ein 4 Jahre altes gekauft, im März wollen wir es jetzt zu uns holen.
Er hat uns gefragt, ob wir das nicht eventuell auch mal "Abgeben" wollen er würde uns gegen eine kleine Gebühr Interessenten dafür vermitteln, da er Leute hat, die das vorher schon mal bei Ihm gemietet haben und da jetzt nachgefragt haben.
Eigentlich haben wir das nicht vor, aber gedanklich kann man sich ja damit mal beschäftigen
1. Frage dazu: Hat jemand von euch Erfahrungen damit, was wäre zu beachten (Versicherung, Vertrag etc)
2. Gibt es eventuell die Möglichkeit (und wenn ja warum finde ich beim Googeln nichts dazu??) eine Art Haltergemeinschaft z. B. mit einem anderen Paar zu gründen und sich so die Kosten aufzuteilen?? Und wenn ja, was wäre dabei zu beachten??

Es wäre sehr schön, wenn ihr uns eure Erfahrungen, Kenntnisse und Meinungen dazu berichten würdet

herzlichen Dank

Eli
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon tommes » 26.01.2013 - 16:33:45

Hallo Eli, herzlich willkommen hier.

Die vorherrschende Meinung hier ist: Alles mit F verleiht man nicht (Frau, Finanzen, Fahrzeuge, Fideokamera :D ).
Haltergemeinschaft halte ich für schwierig, da selbst genutzte Wohnmobile ja normalerweise sehr individuell eingerichtet und "eingewohnt" sind.
Wir würden es jedenfalls nicht machen.

Gruß Thomas
Laika Kreos 4009
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon rick2419 » 26.01.2013 - 16:46:18

Halo Eli,
Erst einmal Willkommen hier im Forum des Womo-Verlages. Persönlich halte ich nichts davon "mein/unser Womo" zu verleihen. Mein Bett, meine Dusche, meine Toilette, etc. - da könnte ich ja auch wieder in Hotels gehen :shock: !

Die andere Seite ist aber noch zusätzlich die versicherungstechnische Seite. Hier muß man einen "Verleihertarif" nehmen, um sich rechtlich im Schadensfall abzusichern - und der ist in der Regel (bei vernünftigen Leistungen) relativ teuer zu einem Normaltarif bei den üblichen Womo-Versicherern. Zusätzlich benötigst Du noch eine Unterschlagungsversicherung (falls der Mieter das Teil nicht mehr zurückbringt, da das kein Diebstahl - sondern eine Unterschlagung ist!) Diese wird von den Gesellschaften, wenn überhaupt für einen "Vermieterneuling" nur für einen bestimmten Fahrzeugwert bis!!! oder überhaupt nicht angeboten und wenn, dann heftig teuer :(

Vom zusätzlichen Verschleiß des/im Fahrzeug einmal abgesehen.

Mit einem weiteren Pärchen teilen? Kann gut gehen - muß nicht! Allein schon das Timing bei Brückentagen - wer bekommt das Womo - von Urlaubszeiten oder Ferien sogar noch abgesehen wäre m. E. Der Stress schon vorprogrammiert.

Ich persönlich würde es lassen und meinen "Augapfel" nicht vermieten/teilen - wie das Andere sehen, wirst Du noch hier im Thred mitbekommen.

Aber wie heißt es so schön im Rheinland: Jeder Jeck ist anders.

Gruß aus dem zugefrorenen Kerpen
Reimund
Gruß aus Markt Bibart

Reimund - der mit dem (Polar-)Wolf knutscht !!!
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon KZAC » 26.01.2013 - 16:53:19

Hallo,

meines Wissens kann nur ein Eigentümer im Brief eingetragen werden.
Es kann natürlich einen abweichenden Halter geben (das bringt in eurem Fall nichts), das wird dann aber schon mal bei der Versicherung etwas teurer. Ansonsten kannst du natürlich den Nutzerkreis bei der Versicherung auch so festlegen daß alle möglichen Personen als Fahrer erlaubt sind. Aber auch das wird teuer.
Falls du nicht umsonst vermieten willst, läufst du auch Gefahr gewerblich tätig zu sein, da ist dann das Finanzamt schnell vor der Tür, und die Versicherung bei gewerblichen vermieteten Mobilen ist nochmal teurer.

In der Praxis geht es dann auch um die Frage wer darf wann da Teil nutzen, Um- und Ausräumerei persönlicher Sachen, wer zahlt Reparaturen, Schäden etc....

Also da lauern eine Menge Probleme, ich würds nicht machen.

Gruß Kai
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon SeewolfPK » 26.01.2013 - 17:02:28

Eigentümer steht nicht im Brief - nur der Halter

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=16619

Gemeinschaft bringt m.E. nur Ärger: Rechte - Pflichten - was ist wenn z.B. Unfall und dadurch Nutzungsausfall

Vermietung bedingt Zulassung als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug - Versicherung ist dann teurer.
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Aidanutzer » 26.01.2013 - 17:18:08

Zunächst mal danke für das nette Willkommen und die schnellen Antworten :) da hatte ich gar nicht mit gerechnet!! :oops:

Die Frage zielt ja auch eher in die Richtung nicht vermieten (mit allen Konsequenzen: Vermietfahrzeug, Finanzamt etc) sonder Haltergemeinschaft mit entsprechendem Vertrag nur mit einem Mithalter (das müsste natürlich passen mit den Nutzungsterminen) um die Kosten aufzuteilen.
Kennt sich da jemand aus oder weiss wo man so etwas finden/suchen kann?? Da müsste schon die Chemie stimmen aber man könnte sich ja vorher beschnuppern bzw im Bekanntenkreis, wenn man sich schon länger kennt??
LG Eli
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Herby » 26.01.2013 - 17:31:38

Hallo

Ich kann mich da nur meinen Vorredner anschließen
Nach den rechtlichen Fragen kommt einfach das ich mein Bett,Bad usw.
nicht teile. ( Es ist unsere zweite Wohnung und die bewohnt kein Fremder)
Gruß Herby
Fährt mit Laika Kreos 4009
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon SeewolfPK » 26.01.2013 - 18:47:45

Aus Freunden/Bekannten werden dann schnell Feinde: z.B. Unfall und dadurch Nutzungsausfall

Das kann man gar nicht regeln. Gerichte helfen nicht bei entgangenen Urlaubsfreuden etc...

Aufteilung der Nutzung: von ... bis ... x von ... bis ... y

Nun macht x Unfall und y kann nicht nutzen, hat aber seinen Urlaub schon in der Firma/Firmen wenn beide berufstätig gebucht.

Ist nur ein Beispiel von vielen. Kann auch Ärger wegen irgendeiner Funktionsstörung sein. "Das hast du/hättest du doch auch schon merken müssen. Läßt mich einfach so mit dem Defekt fahren"

Es gibt tausend Gründe, sich in die Haare zu kriegen.

Für mich ein absolutes NEIN zu Womo teilen.
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Bernhard 2 » 26.01.2013 - 19:00:43

Jain !

Hallo !

Mit der Haltergemeinschaft ist es schwierig. Man kann es mit einem Firmenwagen vergleichen,
dessen Halter die Firma ist. Es muss jedoch eine Person als alleinverantwortlich genannt
werden. Diese Person würde z.B. bei einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften auch belangt
werden. Es gibt z.B. Verstöße in der StVZO, für die auch der Halter verantwortlich ist. In
dem Fall kann nur eine Person herangezogen werden. Bei einer Spedition könnte es z.B.
der Disponent sein, der für den Fuhrpark verantwortlich ist. Der benötigt keinen Führerschein,
kann aber trotzdem verantwortlich sein. Der würde auch die Punkte bekommen.

Gruß Bernhard
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Jofu » 26.01.2013 - 20:52:35

Warum beschafft der Vermieter nicht einfach ein ähnliches, wenn es doch so beliebt zu sein scheint?
Oder ist das ein ganz besonderer Aufbau?

Ansonsten wie alle schon geschrieben haben, schwierige Angelegenheit, egal ob man's offiziell vermietet oder sich nur teilt.
Wir haben das auch schon mal überlegt, aber mir wäre das zuviel Stress im Schadensfalle. Dann lieber weiter mieten.

Selbst mit dem Womo meiner Eltern sind wir nie gefahren, sondern haben immer selbst gemietet.

Grundsätzlich könnte ich mir eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als Haltergemeinschaft vorstellen. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellscha ... schland%29
"...Auch beim Zusammenschluss zu einer Wohngemeinschaft, einer Fahrgemeinschaft, einer Spiel- oder Tippgemeinschaft oder einem Investment Club kann es sich um eine GbR handeln; der „gemeinsame Zweck“ muss also nicht beruflicher Natur sein."
Seit 2013 elektrisch unterwegs (zumindest zumeist)
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Schwedenopa » 26.01.2013 - 21:29:09

Hallo!

Aidanutzer hat geschrieben:... nicht vermieten (mit allen Konsequenzen: Vermietfahrzeug, Finanzamt etc) sonder Haltergemeinschaft mit entsprechendem Vertrag nur mit einem Mithalter (das müsste natürlich passen mit den Nutzungsterminen) um die Kosten aufzuteilen.

Der Halter eines Fahrzeuges muss eine Person sein. Nicht unbedingt eine natürliche Person, es kann auch eine juristische Person sein. Wenn ihr also eine GmbH gründet, dann geht es ... :wink:

Ansonsten gibt es natürlich noch folgende Möglichkeit: Einer der Nutzer spielt gegenüber der Behörde den Halter und lässt sich als solcher in die Papiere eintragen. Anschließend setzen alle Nutzer einen privatrechtlichen Vertrag auf, in dem die Kostenteilung, die Nutzungsrechte (wer darf zu welcher Zeit) etc. geregelt werden. Wichtig ist dann nur noch, dass der Versicherungsvertrag entweder gar keine Beschränkung auf bestimmte Fahrer aufweist - war ja früher normal so, die Fahrerbeschränkungen gibt es ja erst seit bei den Versicherungen die Rabattitis grassiert - oder aber alle potenziellen Fahrer genannt werden.

Aber, Hand aufs Herz: Ich würde mich auf so etwas nicht einlassen. Mein Womo gehört mir.

MfG
Gerhard
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Ahorn » 04.02.2013 - 18:35:32

Ohne meinen Vorrednern zu Nahe treten zu wollen – aber das was hier an guten Argumenten und Hinweisen zusammengetragen wurde, hilft unserem Frager eigentlich nicht weiter. Vereinfacht stelle ich zwei Modelle vor:

Wenn er den Wagen in einer Haltergemeinschaft betreiben will, so lässt sich dies am Einfachsten so regeln, dass einer als Eigner in Erscheinung tritt, der mit einem weiteren Besitzer eine privatrechtliche Regelung trifft, in der alle möglichen in Frage kommenden Einschränkungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere die laufenden Kosten (Versicherung, Steuer, Reparaturen, Verschleißteile), die Beteiligung am Anschaffungsbetrag, die Frage bei Schäden durch Fremd- und Eigenverschulden, Unfällen oder höherer Gewalt, die Regelung beim Wiederverkauf (Rückerstattung der Anteile) und die Frage der Kostenaufteilung bei nachträglich erworbenen Zubehör (Navi, Sat-Anlage, etc.) Alles dies schreibt man am besten auf und beide Parteien bestätigen dies.

Versicherungsrechtlich ist die Sache unkomplizierter als angenommen. Der Eigentümer meldet das Fahrzeug auf seinen Namen an und gibt die in Frage kommenden Fahrer der Versicherung an und haftet gegenüber der Versicherung für die Einhaltung der Angaben. (Es dürfen z. B. keine weiteren Personen als diese am Steuer sitzen.)

Da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, interessiert sich auch das Finanzamt nicht dafür. Das Fahrzeug steht ja nur einem eingeschränkten Personenkreis, der eindeutig definiert ist, zur Verfügung und wird nicht vermietet.

Wenn alle mitspielen, also Eigentümer, Besitzer und Versicherer, passiert nichts.

Eine andere Möglichkeit ist die Gründung einer GBR, in der die einzige Absicht darin besteht, ein Fahrzeug zu erwerben und den Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen. Alle Kosten trägt die GBR und gibt sie an die Gesellschafter im Anteil ihrer Einlagen weiter. Die GBR ist auch Eigentümer des Fahrzeugs. Die jeweiligen Nutzer sind rechtlich nur Besitzer. Am Schluss wird das Fahrzeug verkauft, der Kaufbetrag nach gleichem Schlüssel aufgeteilt und die GBR gelöscht. Die GBR tritt Gesamtschuldnerisch wärend der Laufzeit auf und haftet als Gesellschaft gegenüber Dritten. Darüber hinaus haften die Anteilseigner mit ihrem gesamten Vermögen. Das Finanzamt wird hier wohl eine Gewinnerzielungsabsicht erwarten, die durch eine Absichtserklärung nachgewiesen und versteuert werden muss.
Wenn im Alltag die Gedanken fliegen lernen, ist die Zeit reif für neue Reisen.
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Bernhard 2 » 04.02.2013 - 19:05:50

Hallo Ahorn !

Alles schön und gut. Das sich eine Haltergemeinschaft einigt, bzgl. der Versicherungskosten
oder anderer Kosten die anfallen, sind wohl nicht das Problem.
Wer ist denn Deiner Meinung nach für Rechtsverstöße verantwortlich ?
Wer bekommt die Eintragung in Flensburg ?
Das kann dann nur eine namentlich verantwortliche Person sein.
Wer stellt sich denn freiwillig zur Verfügung ?

Gruß Bernhard
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Schwedenopa » 04.02.2013 - 20:50:33

Hallo!

Bernhard 2 hat geschrieben:Wer ist denn Deiner Meinung nach für Rechtsverstöße verantwortlich ?
Wer bekommt die Eintragung in Flensburg ?

Dafür kann in Deutschland sowieso nur der jeweilige Fahrer verantwortlich gemacht werden, der den Verstoß begangen hat. Es ist dabei egal, wer Halter des Fahrzeugs ist. In anderen Ländern ist das anders, aber in Deutschland gibt es keine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen. Kann die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht ermitteln, und hilft der eingetragene Halter hier nicht mit, so kann aber - um die Aufklärung zukünftiger Verstöße zu erleichtern - eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden.

MfG
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Re: Haltergemeinschaft möglich?

Beitragvon Bernhard 2 » 04.02.2013 - 22:26:13

Hallo Gerhard !

Da irrst Du Dich leider, es gibt sehr wohl eine Halterhaftung. Gerade in der StVZO,
z.B. bei Fahrzeugmängeln, wie Bereifung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, HU. Wobei
beim HU-Verstoß nur der Halter herangezogen wird.
In bestimmten Fällen sogar bei einer Trunkenheitsfahrt.
Anders sieht es bei Verstößen gegen Vorschriften der StVO aus. Hier haftet
in Deutschland nur der Fahrzeugführer, ausgenommen ist der ruhende Verkehr (Parkverstöße).
Hier haftet der Fahrzeughalter, wenn der Fz-Führer nicht ermittelt werden kann.
Dann auch nur mit den Verwaltungskosten, nicht mit dem Verwarnungsgeld.
Sogar bei Überladung des Fahrzeugs ist es in einigen Fällen möglich, den Halter
mit zur Verantwortung zu ziehen . Dann, wenn er davon Kenntnis hat und die Fahrt
geduldet hat.

Ich war fast 40 Jahre lang mit der Sachbearbeitung solcher Fälle beschäftigt.


Gruß Bernhard
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