von Wilfried . M » 03.10.2006 - 20:38:49
Hallo @Klausimaus,
ich würde den Wagen vorher beim Ordnungsamt abmelden, so daß das Fahrzeug zeitweilig stillgelegt ist. Die Versicherung würde ich vom Abmeldedatum informieren.
WarumDu kennst den Händler nicht, Du hast auch keine Kenntnis, was er mit den Papieren macht. Steht bei einer Ungleichmäßigkeit des Händlers noch Dein Name und Deine Anschrift als Halter drin, so bist Du gegebenenfalls gegenüber der Polizei, oder Staatsanwaltschaft ,in der Kreide.
Im Kaufvertrag bitte, wie schon gesagt, den Zustand als Schrottfahrzeug vermerken.
In der Regel werden noch brauchbare Teile des Kfz weiterverkauft und auf Grund des Fahrzeugbriefes wird ein anderes, oder aufgebautes Kfz zugelassen. Viele solche Papiere und Teile gehen ins Ausland.
Es ist für den Händler ein sehr gutes Geschäft, so daß sich solche Leute bei den Versicherungen die Nase platt drücken.
Du bist aber auch nicht verpflichtet der Versicherung mitzuteilen zu welchen Geldwert Du das Kfz verkauft hast, nicht daß die Versicherung bei höheren Verkauf, als im Gutachten vereinbart, noch der Gedanke der Differenzrückzahlung kommt.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994