Erfahrung mit Restwertaufkäufer "Auto online"

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Erfahrung mit Restwertaufkäufer "Auto online"

Beitragvon klausimaus » 03.10.2006 - 08:43:35

Hallo !
Nach meinem Hochwasserschaden liegt mir jetzt ein Restwertangebot von "Auto online" vor. Hat jemand Erfahrung mit "Auto online", speziell mit dem Händler Thomas Troppmann, der das Angebot abgegeben hat.
Noch eine weitere Frage:
Der Restwertaufkäufer garantiert kostenlose Abholung des Fahrzeuges gegen Barzahlung. Ich würde das Fahrzeug vorher abmelden. Ich möchte mit dem einen ganz normalen Kaufvertrag machen, kann jemand bei diesem Verfahren irgendwelche Haken oder Ösen erkennen ?
Gruß Klausimaus
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Beitragvon Gimmund » 03.10.2006 - 09:09:16

Hi Klausimaus,

Ich kenne weder die von dir genannte Firma, noch den Händler.

Aber, vor ein paar Jahren wurde mein PKW von einem Geisterfahrer zertrümmert, da bin ich dem Haufen Schrott auch über einen Restwertaufkäufer losgeworden. Sein Angebot lag sogar noch über dem Restwert des Gutachters.
War ein Zug um Zug-Geschäft, Expressüberweisung und als das Geld auf dem Konto war, ging der Brief über den Tisch. Hab von dem Mann nie wieder was gehört.
Das Auto, ein 2 Jahre alter Vectra, wurde dann in den Osten geschafft und wieder aufgebaut.

Gruss,
Gwaihir
:)
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Beitragvon campi » 03.10.2006 - 13:27:49

Ich würde mal sagen wenn im Vertrag der genaue Zustand des Wagens drinn steht
dürfte es auch keine Probleme geben.

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
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Beitragvon Colorado » 03.10.2006 - 17:24:43

Hallo, Klaus,

zu diesem speziellen Händler kann ich nichts sagen. Ich habe schon ein Wohnmobil und einen Transporter (beide mit Totalschaden) auf diesem Weg verkauft. Ging problemlos.

Kostenlose Abholung, Barzahlung und Fahrzeug abmelden sind klar. In dem Vertrag unbedingt vermerken: Unfallfahrzeug, Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung auf Sachmängel (oder so ähnlich). Vertrag bringt der Käufer unter Umständen auch mit.

Gruß

Thomas
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Abmelden?

Beitragvon Wilfried . M » 03.10.2006 - 20:38:49

Hallo @Klausimaus,
ich würde den Wagen vorher beim Ordnungsamt abmelden, so daß das Fahrzeug zeitweilig stillgelegt ist. Die Versicherung würde ich vom Abmeldedatum informieren.
WarumDu kennst den Händler nicht, Du hast auch keine Kenntnis, was er mit den Papieren macht. Steht bei einer Ungleichmäßigkeit des Händlers noch Dein Name und Deine Anschrift als Halter drin, so bist Du gegebenenfalls gegenüber der Polizei, oder Staatsanwaltschaft ,in der Kreide.
Im Kaufvertrag bitte, wie schon gesagt, den Zustand als Schrottfahrzeug vermerken.
In der Regel werden noch brauchbare Teile des Kfz weiterverkauft und auf Grund des Fahrzeugbriefes wird ein anderes, oder aufgebautes Kfz zugelassen. Viele solche Papiere und Teile gehen ins Ausland.
Es ist für den Händler ein sehr gutes Geschäft, so daß sich solche Leute bei den Versicherungen die Nase platt drücken.
Du bist aber auch nicht verpflichtet der Versicherung mitzuteilen zu welchen Geldwert Du das Kfz verkauft hast, nicht daß die Versicherung bei höheren Verkauf, als im Gutachten vereinbart, noch der Gedanke der Differenzrückzahlung kommt.
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Beitragvon klausimaus » 04.10.2006 - 17:40:51

Hallo !
Danke für die Tipps. Bin inzwischen mit dem Restwertaufkäufer einig, der holt das Fahrzeug zum garantierten Preis kostenlos ab. Ich lege das Womo vorher still (natürlich !), er zahlt in meinem Beisein den Kaufpreis bar auf mein Konto ein, dann erhält er Brief, Schlüssel und Womo.
Die Versicherung hat inzwischen auch abgenickt. So ist letztlich alles zu unser Zufriedenheit ausgegangen.
Gruß Klausimaus
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