Güteprüfung von WoMos zur Abnahme

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Beitragvon Klaus2 » 06.12.2004 - 16:59:11

Ja man ist dann als 30 Jahre langer Hymerkunde schlauer und ich wäre nie auf diese neuen "Geschäftspraktiken" gekommen.
Aber mal ehrlich, wenn die Übergabe sich um Wochen verzögert und dann noch die Überführung fraglich ist und der Urlaub droht-denkt man doch mal an Selbstabholung.
Klaus2
 

Beitragvon Seekater » 07.12.2004 - 13:09:45

Hallo WoMo-Freunde,

ein klein bischen Feedback von mir zum Thema:

- einen gewissen Testzeitraum sollte jeder Händler einräumen; wir konkret haben ca. 4h investiert, bei denen der Händler teilweise anwesend war und ansonsten recht froh war auch zwischendurch mal andere Kunden bedienen zu können. Ein bischen gegenseitiges Vertrauen sollte schon da sein, wieso soll ein Kunde sein (bestelltes und anbezahltes) Fahrzeug selbst beschädigen.

- Vergleich PKW-Neuwagenkauf: auch hier wird eine Probefahrt gemacht und das Fahrzeug umfassend erklärt. Genauso sollte das - in Anbetracht der Komplexität noch umfassender - auch im WoMo-Sektor laufen.

- Von der juristischen Seite meine ich könnte man sogar ein Recht auf Prüfung vor Abnahme im WoMo-Fall herleiten (so man es im Auftrag reingeschrieben hat). Konkret: Anwendung von Werksvertragsrecht, statt Kaufvertragsrecht, im Fall von WoMos. Dies heist wiederum, je individueller ein WoMo gefertigt ist, desto eher läßt sich meines Erachtens Werksvertragsrecht anwenden (der Hersteller/Händler) schuldet in diesem Fall ein individuell gefertigtes Werk, was nicht "austauschbar" gegen beliebige andere Produkte ist). Beispielsweise durch nachträgliche Einbauten vom Händler oder durch die Geschäftspolitik des Herstellers wird ein Werkvertragscharakter sichtbar. Nehmen wir als Beispiel einen Hersteller, der eine alles-mit-allem kombinierbare Produktpalette hat und eine konkrete Version nur fertig (1 mal) wenn ein Auftrag vorliegt. Oder einene Serienhersteller der so viele Varianten hat, daß man im Falle einer Wandlung 1 Jahr warten müßte bis das Auto wieder - wegen dieser Wandlung - gebaut wird. Alles Indizien die aus meine (Laiensicht) darauf hinweisen, daß Werkvertragsrecht eher anzuwenden ist, als Kaufvertragsrecht.
Doch wie gesagt, das sind juristische Spitzfindigkeiten für die ich auch nicht der Fachmann bin.

Fakt für mich ist, daß der Händler/Hersteller der derartige Prüfungen vor vollständiger Bezahlung ablehnt von mir abgelehnt wird. Andererseits muß ich natürlich hinzufügen, daß im Werkvertragsrecht Teilzahlungen üblich sind, d.h. zum Zeitpunkt einer Werks-Güteprüfung ist die beauftragte Leistung zu erheblichen Teilen anbezahlt worden und es sind nur noch Restbeträge zur Zahlung offen. Was aber auch im Falle WoMo-Kauf kein allzu großes Problem sein sollte und von uns auch bereits praktiziert wurde.

Viele Grüße
Euer
Seekater
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Re: Güteprüfung von WoMos zur Abnahme

Beitragvon Seekater » 22.04.2015 - 19:46:53

Neitho hat geschrieben:
Seekater hat geschrieben:
Neitho hat geschrieben:....Da uns die WOMO-Abnahme beim Händler noch bevorsteht, sind wir natürlich für jeden Hinweis dankbar.
Lieber Neitho,
... na dann dürfte:
unter Güteprüfung von WoMos zur Abnahme - hier bitte klicken
einiges zu Deinen Interessen zu finden sein......
(...)
Hallo lieber Seekater.
Mit großem Interresse habe ich vom Ablauf der Abnahme Kenntnis genommen. Prüfung und Abläufe sind mir sehr entgegengekommen, wofür ich mich gerne bedanken möchte. Ich werde nun eine der Wohnmobilausführung EXIS t entsprechende Checkliste erstellen, die systematisch alle Besonderheiten erfaßt und durch Sicht-bzw. Funktionsprüfung zu bestätigen ist.
(...)
Neitho
danke für die Blumen in Deinem "Vorstellungsthread". Du kannst Dich ja "revanchieren", wenn Du - hier im "richtigen" Thread - dann ein bischen berichtest, wie es Dir bei Deiner Güteprüfung ergangen ist.

Ich freue mich auf Deine Erfahrungsbericht
Seekater
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Re: Güteprüfung von WoMos zur Abnahme

Beitragvon Horst_SOG » 15.10.2015 - 21:04:05

Hallo zusammen,
.......wenn man das hier alles so ließt, dann kann einem ja Angst und Bang werden. :?
Uns steht demnächst die Abholung unseres Brevios bevor und ich wär da jetzt einfach hin gefahren, hätte mir die WoMo-typischen Bedienungen und das Grundfahrzeug erklären lassen und wär dann mit dem Teil heimgefahren.
Wir haben uns vor Vertragsabschluss den Wagen schon angeschaut, aber eben nur nach Aufbau, Ausstattung und Aussehen.
Da wir vorher noch kein eigenes WoMo hatten und nur mal eins für den Urlaub (1997 !) ausgeliehen hatten, würde ich uns also als Laien bezeichnen.

Ich hoffe ja, dass wir Glück haben und an den seriösen Händler gekommen sind.

Trotzdem, ........ gibt es Prüfpünkte, bei welchen besonders gerne etwas geschummelt wird? ........wobei ist denn einer von Euch schonmal übers Ohr gehauen worden?

Ich hoffe, ich kriege möglichst wenig "positive Befunde" :wink: .......denn dann wäre die Welt ja noch einigermaßen in Ordnung.
......nein, ohne Sch..., bitte alle Erfahrungen schreiben. :!:

Danke schon mal,

Gruß
Horst
...wenn man da wohnt, wo andere Urlaub machen
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Re: Güteprüfung von WoMos zur Abnahme

Beitragvon Seekater » 23.10.2015 - 22:16:25

Horst_SOG hat geschrieben:......wenn man das hier alles so ließt, dann kann einem ja Angst und Bang werden. :?
.......

Trotzdem, ........ gibt es Prüfpünkte, bei welchen besonders gerne etwas geschummelt wird? ........wobei ist denn einer von Euch schonmal übers Ohr gehauen worden?

Ich hoffe, ich kriege möglichst wenig "positive Befunde" :wink: .......denn dann wäre die Welt ja noch einigermaßen in Ordnung.
......nein, ohne Sch..., bitte alle Erfahrungen schreiben. :!:

Hallo Horst,
ich glaube Dir das gerne, nahezu alle Erstkäufer rechnen nicht mit so etwas. Die positive "Urlaubsstimmung" ist da einfach zu mächtig dafür.
Leider gibt es keine "Schummelliste" - Häufig gleiche Fehler lassen sich in der Fertigung leichter abstellen. Was übrig bleibt ist alles Zufall, und hat kein System.

Meine hier in diesem Thread ausgesprochene Empfehlung für eine Güteprüfung stellt schon einen befriedigenden Kompromiß für ein durchschnittliches Fahrzeug dar. Ihr solltet Euch für das Probewohnen wirklich die Zeiten nehmen, die ich hier empfohlen habe. Selbst wenn der Zufall Euch bei einem "Top-Händler" ein "Top-Fahrzeug" in die Hände gespielt haben sollte, was die Mängelfreiheit anbelangt, ist der im Regelfall angenehme Zeitaufwand bei der Übergabe ein Nichts im Verhältnis zu Deinem Zeitaufwand bei der späteren Mängelbeseitigung. Je früher ein Mangel entdeckt wird, desto geringer ist der Aufwand bei der Beseitigung.

Viel Glück wünscht
Seekater
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Re: Güteprüfung von WoMos zur Abnahme

Beitragvon Horst_SOG » 25.01.2016 - 22:05:44

Kleine Mängel entdeckt !

Also, beim Umbauen auf eigene Bedürfnise und den ersten beiden Touren sind mir zwei kleine Mängel aufgefallen: An einer Hängeschrankklappe fehlt ein Klappenheber und hinten die Abschlussleiste zur Heckklappe ist etwas vermurkst eingebaut. Das wars bis jetzt.
Ok - der Klappenheber ist blöd, aber den hab ich für 2,50 bestellt und eingebaut. Dafür zu reklamieren wäre mir echt zu blöd.
Die Abdeckung musste ich sowieso abbauen für die Kabel der Rückfahrkamera und da hab ich sie gleich etwas verbessert.
Ich hoffe das war alles.
Ich weiß nicht, ob ich die Sachen bei einer längeren Übernahme entdeckt hätte :roll:

Gruß
Horst
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