Das Gesetz zum Verbleib des Fahrzeuges auf Island wurde 2019 verschärft. Das Fahrzeug darf zwar weiterhin 12 Monate auf der Insel verbleiben, die Person die das Fahrzeug temporär eingeführt hat, darf sich aber zwischendurch maximal 6 Wochen am Stück außerhalb Islands befinden.
Dadurch entfällt die Möglichkeit eines Sommer und Winterurlaubes mit zwischenzeitlicher Unterstellung des Wohnmobils länger als 6 Wochen.