Hallo!
watzata hat geschrieben:Es ist nur so, dass absolut kein Fahrer oder Beifahrer zu sehen ist, da von hinten links geblitzt worden ist.
Wie gesagt, es kann durchaus sein, dass
zusätzlich auch von vorne - möglicherweise ohne Blitz - fotografiert bzw. gefilmt wurde. Ich halte das sogar für sehr wahrscheinlich.
Schau Dir den Fragebogen mal genau an: Ist es ein "Betroffenenfragebogen", in dem Dir direkt der Verstoß vorgeworfen wird? In diesem Falle hat man Dich als Fahrer bereits identifiziert, und es ist - egal ob Du den Bogen zurückschickst oder nicht - nur noch eine Frage der Zeit, bis der Bußgeldbescheid in Deinem Briefkasten landet.
Ist es jedoch ein "Zeugenfragebogen", in dem Du als Halter des Fahrzeugs aufgefordert wirst, den Fahrer zu benennen, so hat man Dich (noch) nicht identifiziert. Bei einem Verstoß im punktepflichtigen Bereich kann man aber davon ausgehen, dass die Behörde nicht nur Fragebögen verschickt, sondern auch noch andere Möglichkeiten der Ermittlung nutzt. So könnte beispielsweise ein möglicherweise doch zusätzlich vorhandenes Frontfoto mit dem beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Passfoto des Fahrzeughalters sowie seiner nächsten Angehörigen abgeglichen werden. Oder ein Polizist macht einen "Hausbesuch" bzw. fragt bei den Nachbarn. Das ist alles völlig legal.
Doch wie schon gesagt, im Moment gibt es noch nichts zu entscheiden, erst muss der Bußgeldbescheid da sein. Dann lautet die Entscheidung: "Akzeptieren (also zahlen), oder Einspruch einlegen." Und bei einem Einspruch geht es dann mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht weiter.
Übrigens, der Bußgeldbescheid kommt per Zustellurkunde, da kann man sich nicht auf "Verlust auf dem Postweg" herausreden.
Hajot hat geschrieben:sollte der Blitzer wirklich unmittelbar hinter dem Ortsschild gestanden haben, so gibt es da m.W. eine richterliche Entscheidung, dass erst nach einem Abstand von ca. 100 m geblitzt werden darf.
Nein, eine solche Entscheidung gibt es nicht. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nun mal ab dem Schild - auch die innerörtliche Begrenzung auf 50 km/h ab dem Ortsschild, und damit darf auch ab dem Schild geblitzt werden. Alles Andere ist Stammtischgerede.
Noch etwas zum Thema "Strafvereitelung": Auch wenn ich ebenso wie Andere hier der Meinung bin, dass man zu seinen Fehlern stehen und die Konsequenzen daraus ziehen sollte (auch wenn es Geld kostet), so gilt doch immer noch der rechtsstaatliche Grundsatz, dass niemand an seiner eigenen Verurteilung mitwirken muss. Sprich: Jeder "Beschuldigte" (oder "Betroffene", wie es im Bußgeldverfahren heißt) hat das
Recht zu schweigen. (Im Gegensatz zu einem "Zeugen" übrigens, der hat nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Aussageverweigerungsrecht.) Es wäre daher bei einem Betroffenenfragebogen auch völlig in Ordnung, auf dem Bogen lediglich die Personalien anzugeben, und keinerlei Angaben zur Sache zu machen.
MfG
Gerhard