Hallo!
Seekater hat geschrieben:Doch - leider - inhaltlich nicht sehr erfreulich: Die Anzahl der Gemeinden mit "nee - geen overnachting toegestaan" ist erheblich.
Seit November 2009 ist die Anzahl nicht nur erheblich, sondern vollständig! Denn eben im November 2009 hat die Gemeinde Reimerswaal als letzte niederländische Gemeinde ebenfalls ein Übernachtungsverbot erlassen. Womit nun - was das wirklich freie Übernachten betrifft - faktisch der alte Zustand wieder hergestellt ist.
Mit dem Unterschied, dass die Gemeinden jetzt viel leichter offizielle Stellplätze ausweisen können.
Wenn sie es denn wollen. Eben jene Gemeinde Reimerswaal hat dies zeitgleich mit der Einführung des Verbots auch getan. Andere hingegen, insbesondere solche mit überregional bekannten Touristenattraktionen (fast sämtliche Küstengemeinden, Lisse mit dem Keukenhof etc.), tun dies nicht, wohl auf Druck der örtlichen CP-Betreiber.
Seekater hat geschrieben:Somit ist Niederlande zwar rechtlich auf der Ebene auf der sich viele europäische Staaten bewegen, doch in der Rechts-Umsetzung der Gemeinden bestehen deutlich mehr Restriktionen als in anderen Staaten.....
Richtig, so ist es. Leider.
Seekater hat geschrieben:Hast Du zwischenzeitlich Erfahrungen wie's mit den Restriktionen in der Praxis aussieht?
Viele der Gemeinden, die vorher schon eher wohnmobilfreundlich eingestellt waren, haben ihr offizielles Stellplatzangebot eher ausgebaut, zum Teil umständliche bürokratische Hürden (z.B. verpflichtende Anmeldung bei der Polizei, wenn man den Stellplatz benutzen wollte) abgebaut, gleichzeitig aber auch auf den offiziellen Stellplätzen die maximale Anzahl der übernachtenden Wohnmobile sowie die maximale Aufenthaltsdauer genau festgelegt.
Kenntlich gemacht werden Stellplätze durch ähnliche Beschilderung wie in Deutschland, also Parkplatzschilder mit Wohnmobilsymbol. Auf die Verbote wird meiner Beobachtung nach sehr unterschiedlich hingewiesen: Manchmal steht ein Verbotsschild am Ortseingang, das gilt dann für den ganzen Ort. Manchmal stehen Schilder mit durchgestrichenem Wohnmobil und Zeitangabe an besonders attraktiven Plätzen. Manchmal steht auch gar nichts da.
Seekater hat geschrieben:Welche Strafen/Kontrollen bestehen eigentlich, wenn das jeweilige Gemeinderecht mißachtet wird?
Persönliche Erfahrungen damit habe ich nicht, und gedenke auch nicht sie zu sammeln ...
Die Gemeinden können bei Verstößen durchaus saftige Bußgelder verhängen, mit einigen Hundert Euro ist man da schon dabei. Diese können sie entweder über die reguläre Polizei oder über kommunale Ordnungskräfte eintreiben. In der Praxis werden allerdings "illegal" übernachtende Wohnmobilfahrer meistens erst mal nur mündlich verwarnt und zur sofortigen Weiterfahrt aufgefordert. Wie, wie oft und wie gründlich kontrolliert wird, das ist aber sehr unterschiedlich. Es hängt vermutlich einerseits davon ab, welchen politischen Einfluss die örtlichen CP-Betreiber haben, und andererseits davon, ob Beschwerden von Anwohnern eingehen.
In einigen Gemeinden eher im Hinterland wird laut Hörensagen auch das freie Übernachten geduldet, so lange man sich nicht daneben benimmt. Eine offizielle "Duldungspolitik", wie sie etwa beim Cannabisverkauf in den "Coffeeshops" besteht, gibt es jedoch nicht.
Seekater hat geschrieben:Anders formuliert: Tagsüber darf ein WoMo wohl immer - im Rahmen der Verkehrsregeln - parken.
Richtig! Auch nachts darf es im Rahmen der Verkehrsregeln parken, allerdings nur in unbewohntem Zustand. Und in aller Regel ist - ebenfalls über Gemeindeverordnungen - die Parkdauer auf der öffentlichen Straße in Wohngebieten für alle Fahrzeuge, die größer sind als ein PKW, auf 3-4 Tage am Stück beschränkt.
Seekater hat geschrieben:Doch woran wird das Verbot des unerlaubten Übernachtens fest gemacht? Uhrzeit? Parkdauer? Übernachtung im Fahrzeug?
An der Übernachtung im Fahrzeug. Manche - nervenstarke! - Niederländer haben es durchaus schon gebracht, im Womo zu übernachten und sich ganz mucksmäuschenstill zu verhalten, wenn ein Uniformierter nachts an die Tür klopft.
Seekater hat geschrieben:Hast Du Dein eigenes Fahrzeug schon einmal "über Nacht vor dem Haus" geparkt (selbstverständlich ohne Übernachtung darin)?
Als wir nach NL gezogen sind, war es eine notwendige Bedingung bei der Auswahl des Hauses, dass wir unser Womo auf eigenem Grundstück abstellen können. Und das tun wir jetzt auch. Auf der öffentlichen Straße vor dem Haus wäre dafür ohnehin kein Platz, das ist ein verkehrsberuhigter Bereich mit markierten Parkflächen in PKW-Größe. Bei einigen unserer Nachbarn, die weniger Platz auf dem Grundstück haben als wir, da übernachten Besucher mit Wohnmobil auch schon mal auf der Straße vor dem Haus. Wo kein Kläger da kein Richter.
MfG
Gerhard