Hallo zusammen!
Unseren aktuellen Fall „Förderung Rußpartikelfilter“ möchte ich hier mal kurz schildern.
WoMo Fiat Ducato 2,8 JTD 94 kw EZ 4/2003
Abgelastet (Fz o. techn. Änderung auf das im Serienzustand festgesetzte ZGG abgelastet. Feld F.2 ist zu streichen) bei Dekra von 3,85 auf 3,5 t, da über 3,5 t keine grüne Plakette und auch kein Einbau eines Partikelfilters mit Förderung möglich ist.
Eintragung beim Landratsamt/Zulassungsstelle.
Einbau eines HJS-Filters Stufe PKM 2.
Eintragung beim Landratsamt/Zulassungsstelle.
Antrag beim bafa gestellt, da alle Voraussetzungen erfüllt sind, dachten wir…
Gestern kam der Ablehnungsbescheid vom bafa mit der Begründung, kurzgefasst: „ Ihr Fahrzeug überschreitet die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.“
Heute bei der Dekra und bafa angerufen.
Bafa meinte, für sie zählt nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Eintragung F.1 und nicht F.2.
Bei uns steht unter F.1 3,85 t und unter F.2 3,5 t.
Der Dekra-Ingenieur meinte, er könne das Gewicht von F.1 nicht ändern, da dies das technisch mögliche/zulässige Gesamtgewicht ist und F.2 das im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtgewicht, welches auch maßgeblich ist. Dies sollte auch von der bafa anerkannt werden.
Ist das Umweltschutz oder Verarsche, wenn sich Ämter untereinander nicht einigen können, welches zulässige Gesamtgewicht denn nun das Richtige ist?
Oder ist dies beabsichtigt, damit derjenige mit einer Förderung geködert wird, der interessiert ist, und dann einen großen Haufen hingesetzt bekommt, weil man nirgends nachlesen kann, welche Voraussetzungen eigentlich noch nötig sind?
Also Leute, aufpassen! Vorher im Fahrzeugschein nachlesen! Wenn unter F.1 ein Gewicht von über 3,5 t steht, könnt Ihr das, wie in unserem Fall, mit der Förderung vergessen!