ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

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ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon WilliW » 15.10.2010 - 21:40:27

Hallo zusammen!

Unseren aktuellen Fall „Förderung Rußpartikelfilter“ möchte ich hier mal kurz schildern.

WoMo Fiat Ducato 2,8 JTD 94 kw EZ 4/2003

Abgelastet (Fz o. techn. Änderung auf das im Serienzustand festgesetzte ZGG abgelastet. Feld F.2 ist zu streichen) bei Dekra von 3,85 auf 3,5 t, da über 3,5 t keine grüne Plakette und auch kein Einbau eines Partikelfilters mit Förderung möglich ist.
Eintragung beim Landratsamt/Zulassungsstelle.
Einbau eines HJS-Filters Stufe PKM 2.
Eintragung beim Landratsamt/Zulassungsstelle.
Antrag beim bafa gestellt, da alle Voraussetzungen erfüllt sind, dachten wir…

Gestern kam der Ablehnungsbescheid vom bafa mit der Begründung, kurzgefasst: „ Ihr Fahrzeug überschreitet die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.“

Heute bei der Dekra und bafa angerufen.
Bafa meinte, für sie zählt nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Eintragung F.1 und nicht F.2.
Bei uns steht unter F.1 3,85 t und unter F.2 3,5 t.
Der Dekra-Ingenieur meinte, er könne das Gewicht von F.1 nicht ändern, da dies das technisch mögliche/zulässige Gesamtgewicht ist und F.2 das im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtgewicht, welches auch maßgeblich ist. Dies sollte auch von der bafa anerkannt werden.

Ist das Umweltschutz oder Verarsche, wenn sich Ämter untereinander nicht einigen können, welches zulässige Gesamtgewicht denn nun das Richtige ist?

Oder ist dies beabsichtigt, damit derjenige mit einer Förderung geködert wird, der interessiert ist, und dann einen großen Haufen hingesetzt bekommt, weil man nirgends nachlesen kann, welche Voraussetzungen eigentlich noch nötig sind?

Also Leute, aufpassen! Vorher im Fahrzeugschein nachlesen! Wenn unter F.1 ein Gewicht von über 3,5 t steht, könnt Ihr das, wie in unserem Fall, mit der Förderung vergessen!
WilliW
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Re: ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon oskar01 » 19.10.2010 - 21:24:54

hallo.........willi......da bist du nicht der einzige der von der förderung ausgeschlossen wird.auch ich und viele andere die ihr fahrzeug vor januar 2010 umgerüstet hatten bekommen nicht die förderung für den partikelfilter.wo ich umgerüstet hatte ,war noch nicht mal die rede das es eine prämie geben sollte,aber ab januar wäre mir der zutritt der innenstadt von hannover verwährt worden.leider liegt dort unser arbeitsplatz.hake den umbau als gute tat ab.für wem auch immer.gruß oskar01 :roll:
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Re: ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon Pego » 20.10.2010 - 09:53:56

...tja Willy, die Herrschaften haben einfach die Befürchtung, das du nach einkassieren der Förderung, dein Reisemobil wieder auflasten kannst/wirst!

Das mögliche technische zGG unter F 1 liesse dies ja ausdrücklich zu...!

Ich finde diese Regelung insgesamt so verlogen wie die gesamte Umweltdebatte über RPF. Aber das ist wieder ein anderes Thema und ich kann nur hoffen, dass jenes Wahlvolk was alljährlich an irgendwelche Wahlurnen gebeten wird, unseren sogenannten "Volksvertretern" dafür noch ihre "Danksagung" nach reichen wird...!?

Schön wenn wir noch drüber lächeln können...!

:D
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Re: ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon Ahorn » 05.11.2010 - 17:51:43

Hallo zusammen,

zum Glück wohnen wir außerhalb der Umweltzonen und sind deshalb nicht unmittelbar betroffen. Ohnehin gäbe es für unser Womo (TRANSIT BJ 2003 125er - gelb) keine Filter.

Außerdem wäre ich auch nicht bereit, hierfür soviel Geld zu bezahlen. Es muss alles verhältnismäßig bleiben - und die geforderten Summen für ein Filter + Einbau stehen m. E. in keiner vernünftigen Beziehung zu den Zeitwerten der meisten Wohnmobile.

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Re: ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon Seekater » 06.11.2010 - 00:20:40

Pego hat geschrieben:...tja Willy, die Herrschaften haben einfach die Befürchtung, das du nach einkassieren der Förderung, dein Reisemobil wieder auflasten kannst/wirst! :D


nicht nur das.
Nach Einbau eines Filters der eine Zulassung bis 3,5 t hat, verliert der Filter nach Auflastung auf die technisch möglichen 3,85t auch seine ABE (amtliche Betriebserlaubnis). Oberhalb 3,5t gelten nämlich andere, strengere Zulassungsrichtlinien, z.B. Prüfung auf dem Rollenprüfstand mit schiebender Masse. Viele Filter bis 3,5t habe dann einen zu schlechten Wirkungsgrad und sind deshalb nur bis 3,5t zugelassen.

Also Sinn macht diese Regelung schon - auch wenn sie im Voraus kaum erkennbar ist.

Gruß
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Re: ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon Pego » 06.11.2010 - 10:18:03

@Seekater :

Der größte aller Filterhersteller in Deutschland unterscheidet jedoch nicht bis 3,5 Tonnen und Transporter/Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Er weist lediglich auf die bekannten steuerlichen Vorteile bis 3,5 Tonnen hin.

Selbstverständlich bietet HJS u.a. auch für LKW Dieselfilter an. Diese sind jedoch nicht für Wohnmobile ausdrücklich vorgesehen.

Insofern ist die Aussage von @Seekater zumindest für mich doch leicht irritierend, dieser Aussage folgend, müßten alle Wohnmobile über 3,5 Tonnen, ja bereits eine zusätzliche Betriebserlaubnis beantragen....!!!!!!

Ich würde es begrüßen wenn @Seekater seine Aussage noch einmal diesbezüglich abprüft!

Hier die Ausführungen von HJS-Dieselfilter zu diesen und ähnlichen Fragen:

http://www.hjs.com/de/192/0/seite_1/Pro ... ilter.html
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Re: ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon Seekater » 08.11.2010 - 00:59:00

Pego hat geschrieben:@Seekater :

Der größte aller Filterhersteller in Deutschland unterscheidet jedoch nicht bis 3,5 Tonnen und Transporter/Wohnmobile über 3,5 Tonnen.
oh doch, das tut er:
Pego hat geschrieben:http://www.hjs.com/de/192/0/seite_1/Produkte_&_Technologien/Diesel-Partikelfilter/diesel_partikelfilter.html

Ich habe auf Wohnmobile und das Lieferprogramm für WoMos geclickt. In der dann erscheinenden Tabelle wird per Fußnote zwischen "PKW=Anlage 26" (=bis 3,5t) und "LKW=Anlage27" (=über 3,5t) unterschieden. Schaut man in der Tabelle z.B. bei Iveco findest Du dort ausschließlich Anlage 27=LKW, d.h. Iveco hat alle Fahrzeug auch für Gewichte oberhalb 3,5t homologisieren lassen und hjs dementsprechend nur Filter für Iveco mit LKW-Zulassung im Programm.
Bei Ford dagegen - den es bis 4,2t gibt - hat HJS NUR Filter mit PKW-Zulassung im Programm, da ist also bei 3,5t Schluß. Ford-WoMos mit PKW-Homologiesierung können bei HJS nachgerüstet werden, Ford WoMos mit LKW-Homolgisierung dagegen nicht.
Zur Erläuterung vielleicht noch: "PKW" und "LKW" sind Begriffe die bei deer Homologisierung (d.h. Prüfung mit welchen Vorschriften ein Bauteil übereinstimmt und in welchen Autos das eingesetzt werden darf) eigentlich gar keine Rolle spielen. Hier wird ausschließlich mit Klassen M1, M2 und den Nummern der einschlägigen Prüfrichtlinien gearbeitet. Doch das versteht nur der Homologisierungsfachmann. Was man im Internet findet sind alles "Übersetzungen" dieser Dinge in eine eher verständliche Sprache - was dann immer noch kompliziert genug ist. Im technischen Sinne kann man jedenfalls sagen: WoMos bis 3,5t sind "PKW" und WoMos oberhalb 3,5t sind "LKW".

Pego hat geschrieben:Insofern ist die Aussage von @Seekater zumindest für mich doch leicht irritierend, dieser Aussage folgend, müßten alle Wohnmobile über 3,5 Tonnen, ja bereits eine zusätzliche Betriebserlaubnis beantragen....!!!!!!
Da hast Du mich mißverstanden: Ein FILTER der nur eine Homologisierung bis 3,5t hat verliert seine ABE, wenn er in ein Fahrzeug oberhalb 3,5t eingebaut wird, NICHT das Fahrzeug. Außerdem würde ein bis 3,5t homologisierter Filter weder von einer Fachwerkstatt in ein Fahrzeug oberhalb 3,5t eingebaut werden, noch von der Zulassungsbehörde in die Papiere eingetragen (auch wenn der Filter für das selbe Fahrzeug bis 3,5 t geeignet wäre). Der Grund ist - wie oben schon erwähnt - die anderen Prüfbedingungen für Fahrzeuge oberhalb 3,5t.

Die Materie ist wirklich sehr kompliziert. Ich hoffe es ist jetzt etwas klarer geworden.

Schöne Grüße
Seekater
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Re: ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon Pego » 08.11.2010 - 11:27:15

Guten Morgen Seekater !

Oh, oh !!! Ich habe mich da nun auch "durchgewurschtelt"...ohne deine Hilfe wäre ich da alleine nie drauf gekommen! Dafür mein ausdrückliches Dankeschön!

Du hast nicht unrecht, das Tabellenmaterial ist sehr aufwendig und auch kompliziert, erst die entsprechende Anlage zum Fahrzeugtyp gibt letztendlich die notwendige Sicherheit.

Ich habe dann noch einmal mit HJS selber unter deren Hotline zu meiner eigenen Absicherung, ein sehr informatives Telefonat geführt. Die Kollegin dort bestätigte dann die von mir identifizierte Artikelnummer des hjs-Programms.

Schön das wir dieses Forum haben mit solch guten Beiträgen und nochmals meinen Dank an dich !

:D
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Re: ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon Seekater » 08.11.2010 - 15:19:14

Pego hat geschrieben:Guten Morgen Seekater !

Oh, oh !!! Ich habe mich da nun auch "durchgewurschtelt"...ohne deine Hilfe wäre ich da alleine nie drauf gekommen! Dafür mein ausdrückliches Dankeschön!
.....
Schön das wir dieses Forum haben mit solch guten Beiträgen und nochmals meinen Dank an dich !

Hallo Pego,

na das freut mich, daß ich helfen konnte - ich danke Dir für die Rückmeldung.

Gruß
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Re: ACHTUNG!!! Förderung Partikelfilter

Beitragvon SuziQ » 08.03.2012 - 08:46:30

Im Februar beim Händler einen Tec 5850 , Fiat 244 mit 128 PS gekauft.
Fahrzeug hatte eine gelbe Plakette. Da wir in einer Umweltzone wohnen, hat der Händler nach Verhandlung einen HJS-Filter eingebaut. Bei der Zulassung wurde das in die Papiere eingetragen und eine grüne Plakette ausgegeben.
Antrag bei bafa gestellt und innerhalb von drei Wochen die 330,-- € aufs Konto bekommen.

Super Sache! Schön das manchmal der Bürokratismus in Deutschland noch funktioniert!! :D

Gruß aus Ulm
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