Moderator: Mods
MaKaRoNi hat geschrieben:Hi Gwaihir,
du solltest mal mit deiner 17-jährigen Tochter reden, die hat sich eine Leiter an den Balkon gestellt...
Gruß
Martin
MaKaRoNi hat geschrieben:du solltest mal mit deiner 17-jährigen Tochter reden, die hat sich eine Leiter an den Balkon gestellt...
Niddi hat geschrieben: Ein Carport, der über die Normhöhe von XX hinausreicht, ist genehmigungspflichtig.
MichaelN hat geschrieben:Ein Carport, der über die Normhöhe von XX hinausreicht, ist genehmigungspflichtig.
Niddi hat geschrieben:
Ich kenne jetzt nich die Landesbauordnung von Hessen.. In NRW ist es so. das alles was über 3mtr hoch ist, nicht mehr unter das vereinfachte Verfahren fällt..
HAPE hat geschrieben:Hallo,
auch ich habe mich einmal über Carports für Reisemobile interssiert. Ich habe einem Anbieter ein Foto von unserem Stellplatz beim Haus zukommen lassen und die gewünschten Maße mitgeteilt. Dieser, die rückstandslos abgebaut werden können, ist lt. Hersteller keine Baugenehmigung erforderlich .Da es sich bei dem Carport wohl um sogenannte fliegende Bauten handelt
freundliche Grüße aus dem Sauerland
Peter
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