ich hätte da mal eine Frage zu diesem Verkehrszeichen:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen.
Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Heißt das, dass das Gespann-Gewicht entscheidend ist, oder zählt das Gewicht der Zugmaschine ?
Bevor jetzt jemand antwortet, was interessieren mich deine Gespann-Probleme, dann möchte ich nur mal darauf hinweisen, dass im Forum ja sehr oft das Mitführen eines Anhängers empfohlen wird, wenn man mit dem Womo nicht über 3.5t gehen möchte.
Bisher überhole ich vollkommen ungeniert, weil mein Zugwagen "nur" 2,6t wiegt, aber beim Zug komme ich auf schlappe 4,4t, also etwas mehr als 3.5t.
Gruß,
Gwaihir