Gwaihir hat geschrieben:Ja, Gasrohre sind Pflicht. Nein, man darf keinen Gasschlauch benutzen.
Sorry, aber meine 25-jährige persönliche Erfahrung mit der Gasprüfung (5 verschiedene Händler bzw. Institutionen in dieser Zeit) sprechen da eine andere Sprache!
Oder gab es in den letzten 4 Jahren ein Update der Vorschriften??
Ich hatte jedenfalls eine (ausziehbare, was auch sonst?) Schublade für die Kochmulde, bei der der Anschluss zwangsläufig über eine Schlauchleitung erfolgte. Eintragung problemlos ... und später immer wieder explizit abgesegnet!
Der Schlauch muss allerdings entweder gemäß 2-jähriger Sichtprüfung oder spätestens nach 10 Jahre getauscht werden!
Die schon o.g. Bestimmungen lassen darüber hinaus genau
ein Schlupfloch zu, und vielleicht kannst Du, lieber Threadstarter, ja Deine Anlage daraufhin umbauen:
Für
genau einen Verbraucher ist der Anschluss mit flexibler Zuleitung über eine
Gassteckdose erlaubt!
Der Anschluss eines 3er-Verteilers mit Schlauch ist zwar technisch möglich, entspricht aber jetzt nicht wirklich dieser Intention des Gesetzes!
Andrerseits hat sich bei keiner einzigen Gasprüfung irgendjemand (s.o.) um die Installation(en) ab der Gassteckdose gekümmert! Die Dichtigkeitsprüfung des angeschlossenen Geräts war immer(!) eine von mir fakultativ beauftragte Option!
Diskutiere Dein Vorhaben also bitte mit einem/einer oder mehreren Händlern/Institutionen, die Dir nachher auch die Gasprüfung (zwingend nach dem Umbau!) abnehmen sollen ... unterschiedliche Meinungen denkbar??
Meine Grüße
Ernest
PS:
Pego hat geschrieben:Dieses Forum ist eigentlich ein Reise-und Freizeitforum.
Sehr seltsam, dass alle davon doch deutlich abweichenden Unterforen noch nicht geschlossen worden sind ...
